13/08/2026
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Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Aus Sicht des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und ihren Familien zurück.
Seit Jahren warten viele Familien auf die sogenannte „Inklusive Lösung“. Sie sollte die Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe zusammenführen. Bislang sind die Verantwortlichkeiten zwischen Sozialhilfe und Kinder- und Jugendhilfe gesplittet – je nach Behinderung des Kindes. Für viele Familien bedeutet das unterschiedliche Ansprechpartner, unklare Zuständigkeiten, doppelte Verfahren und einen hohen bürokratischen Aufwand. Der Gesetzentwurf verzichtet nun auf diese verbindliche Zusammenführung der beiden Systeme unter dem „Dach“ der Jugendhilfe. Stattdessen sollen Kommunen künftig beantragen können, die Inklusive Lösung zu erproben.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen bei der Eingliederungshilfe vor. Künftig sollen infrastrukturelle Gruppenangebote in Kitas und Schulen zum Regelfall werden. Individuelle Hilfen wie Schulbegleitung bleiben zwar weiterhin möglich. Familien müssten jedoch nachweisen, dass die vorhandenen Angebote den Bedarf ihres Kindes nicht decken – die Beweislast läge nun also bei ihnen.
Für Jürgen Dusel wird die Bundesregierung damit ihrem eigenen Anspruch, Bürokratie abzubauen, nicht gerecht: „Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie.“