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Landratsamt Böblingen sucht noch 70 Interviewerinnen und Interviewer als Erhebungsbeauftragte für den Zensus Im Jahr 202...
04/02/2022

Landratsamt Böblingen sucht noch 70 Interviewerinnen und Interviewer als Erhebungsbeauftragte für den Zensus

Im Jahr 2022 findet ab Mai eine EU-weite Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) statt. Zur Durchführung des Zensus sucht das Landratsamt Böblingen noch 235 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die Interviews führen. Die Voraussetzungen sind gesetzlich festgelegt. Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Erhebungsbeauftragten eine Aufwandsentschädigung. Interessierte können sich online unter www.lrabb.de/zensus oder unter [email protected] vormerken lassen.

Die Erhebungsbeauftragten werden im Rahmen der Haushaltebefragungen und der Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt. Hierzu wird ein möglichst ortsnaher Arbeitsbezirk mit bis zu 150 zu erhebenden Personen im Landkreis Böblingen zugeteilt. Die Befragungen werden direkt vor Ort durchgeführt. Dazu werden ausgewählte Haushalte besucht, die Existenz festgestellt und die Daten mit einem (Online-) Fragebogen erfasst. Die Befragungen erfolgen im Zeitraum von Mitte Mai bis Ende Juli 2022. Innerhalb dieses Zeitraums können die Erhebungsbeauftragten ihre Arbeitszeit frei einteilen. Zur Vorbereitung auf diese Tätigkeit finden im Frühjahr 2022 Schulungen statt.

Weitere Informationen finden sich unter www.lrabb.de/zensus.

22/11/2021

Gemeinden, Städte und Landkreise appellieren an die Bürgerinnen und Bürger

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir befinden uns aktuell in der vierten Welle der Corona-Pandemie. Die Inzidenzen steigen, die Auslastung der Intensivstationen kommt an ihre Grenzen und wir stehen auch in Baden-Württemberg vor einem Kollaps der intensivmedizinischen Versorgung. Die Belastungen für das in diesen Stationen tätige pflegerische und ärztliche Personal ist enorm.
Für uns alle – egal ob geimpft oder ungeimpft – muss nun eine zentrale Maßnahme im Vordergrund stehen: Die Überprüfung unseres Verhaltens und die Reduzierung von Kontakten.
Deshalb bitten wir Sie eindringlich: Reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf das Notwendige.
Beachten Sie bei notwendigen und verantwortbaren Zusammenkünften und Veranstaltungen die geltenden Regelungen, Abstandsgebote und Hygienekonzepte. Gegebenenfalls kann auch eine niedrigschwellige Selbsttestung zur Erhöhung der Sicherheit beitragen.
Geben Sie Acht auf die Älteren und Schwächeren in unserer Gesellschaft, insbesondere beim Umgang in der Familie und in der Nachbarschaft. Bitte denken Sie daran, dass Sie durch eine Impfung sich selbst vor einem schweren Verlauf schützen.
Denken Sie bei Ihrem Verhalten auch an die Kinder, denen wir noch kein Impfangebot unterbreiten können. Sie haben gemeinsam mit den Jugendlichen in den letzten Monaten gewaltige Einschnitte hinnehmen müssen. Manche Kinder erinnern sich nicht mehr an ein unbeschwertes Leben und Aufwachsen vor der Pandemie. Die Folgen davon zeigen sich in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und jeden Tag in der Arbeit der Jugendämter. Denken sie bei Ihrem Verhalten auch an diese Kinder und Jugendlichen und helfen Sie uns durch ein verantwortungsvolles Verhalten dabei, die Schulen und Kindergärten offenzuhalten.
In einem gewaltigen Kraftakt stemmen die etablierten Strukturen der Ärzteschaft mit nachhaltiger Unterstützung der Stadt- und Landkreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Erhöhung des Impftempos und zusätzlich wohnortnahe Impfangebote. Ältere Menschen und diejenigen, die frühzeitig geimpft wurden, benötigen nun zeitnah eine Booster-Impfung. Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt. Nutzen Sie die schon bestehenden Impfangebote und die, die in den nächsten Tagen und Wochen eingerichtet werden.
Die Impfung ist derzeit der zentrale Baustein der Pandemiebekämpfung. Denn obwohl wir zwischenzeitlich wissen, dass Geimpfte sich infizieren können, das Virus weitertragen und bei Vorerkrankungen auch schwer erkranken können, ist diese Wahrscheinlichkeit nach aktuell herrschender Meinung um ein Vielfaches geringer als bei Menschen ohne Impfschutz. Gleichzeitig heißt es aber auch für die Geimpften: Wachsam und Vernünftig bleiben.
Als Gesellschaft ist es gerade in dieser kritischen Phase der Pandemie unsere gemeinsame Verantwortung, dass jeder und jede seinen Beitrag zur Bewältigung der Krise beiträgt. Nutzen wir die Impfangebote und ermutigen wir diejenigen, die bisher noch mit der Impfung abgewartet haben. Helfen wir uns gegenseitig, geben wir aufeinander Acht, bleiben wir vorsichtig und reduzieren wir unsere Kontakte.

Ihr
Matthias Schöck
Bürgermeister

Lockerungen der neuen Corona-Verordnung machen ab dem kommenden Mittwoch (fast) normalen Freibadbetrieb möglichBekanntli...
28/06/2021

Lockerungen der neuen Corona-Verordnung machen ab dem kommenden Mittwoch (fast) normalen Freibadbetrieb möglich

Bekanntlich gilt seit Montag eine neue Fassung der Corona-Verordnung, die aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Inzidenzen weitreichende Lockerungen umfasst. Der Landkreis Böblingen befindet sich demnach aktuell in der so genannten Inzidenzstufe 1. Gemäß § 11 Absatz 3 Nr. 1 der Corona-Verordnung ist der Betrieb eines Freibades bis zu einer Inzidenz von 35 grundsätzlich ohne besondere Regelungen möglich. Insbesondere sind die mittlerweile bekannten 3Gs entbehrlich und auch die seitherige Beschränkung der Personenzahl entfällt. Nach wie vor sind jedoch ein Hygienekonzept (Mindestabstand, Regelung von Personenströmen, Begrenzung in Innenräumen (insbesondere im Sanitärbereich), regelmäßige Reinigung und entsprechende Beschilderung) sowie die notwendige Umsetzung der Kontaktnachverfolgung (über das entsprechende Formular oder die Luca-App) erforderlich.

Da noch entsprechende Vorbereitungen getroffen werden müssen, gehen wir daher ab dem kommenden Mittwoch bis auf die genannten Einschränkungen in den „normalen“ Freibadbetrieb, wie er 2019 letztmalig praktiziert wurde, über.

Konkret bedeutet dies, dass die bisherige beschränkte Personenzahl und die seither festgelegten Zeitfenster entfallen. Daraus folgt, dass ab Mittwoch auch die Eintrittspreise 2019 wieder gültig sind.

Darüber hinaus bieten wir den Erwerb einer „Mini-Saisonkarte“ für Erwachsene und für Kinder sowie von „Mini-Familienkarten“ für ganze Familien an, die bis zum Ende der Badesaison gelten. Diese können ebenfalls an der Freibadkasse erworben werden. Sollte die Inzidenz wieder über den Wert von 35 steigen, können die „Mini-Saisonkarten“ für die dann wieder geltenden Zeitfenster innerhalb der jeweils geltenden Personen-Obergrenze verwendet werden.

Alle weiteren Informationen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Öffnungszeiten:

Frühschwimmen: 7.30 Uhr – 9.00 Uhr (dienstags – freitags)
Montag: Einlass ab 11.00 Uhr
Dienstag – Sonntag: Einlass ab 9.00 Uhr

Kassenschluss: 19.00 Uhr
Badeschluss: 19.30 Uhr
Schließung des Bades: 20.00 Uhr

Frühschwimmen:

Dienstag – Freitag von 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr

Das Frühschwimmangebot gilt nur für Saisonkarteninhaber!

Eintrittspreise 2021:

Einzelkarten Erwachsene: 3,30 €
Einzelkarten Kinder/Jugendliche: 1,80 €
Tagesfamilienkarte: 8,00 €
5 er Karten Erwachsene: 13,50 €
5 er Karten Kinder/Jugendliche: 7,50 €
Mini-Saisonkarten Erwachsene: 35,00 €
Mini-Saisonkarten Kinder/Jugendliche: 16,00 €
Mini-Familienkarten ganze Familie: 78,00 €
Fam. Karte 1 Elternteil und Kinder: 43,00 €
Abendkasse ab 17.00 Uhr Erwachsene: 2,20 €
Abendkasse ab 17.00 Uhr Kinder/Jugendliche: 1,30 €

Leih- und Benutzungsgebühren:

Tischtennisplatte, zwei Schläger und
Tischtennisball für ½ Stunde: 1,00 €
Duschen: 0,50 €
Kabine ganze Badesaison: 20,00 €

Sonstiges:

Kinder bis zum 6. Lebensjahr haben freien Eintritt.

Kinder/Jugendliche von 6 – 16 Jahren, Schüler und Studenten bis 25 Jahre (mit entsprechendem Ausweis) bezahlen den Tarif für Jugendliche. Bei der Familienkarte werden Kinder über 16 Jahren nur noch berücksichtigt, wenn sie Schüler sind. Lehrlinge und Studenten sind hiervon ausgeschlossen.

Schwerbehinderte (mindestens 50%) mit Ausweis werden wie Jugendliche berechnet. Eine eventuell zwingend erforderliche Begleitperson (Vermerk B im Ausweis) wird beim Einzeleintritt ebenfalls wie eine jugendliche Person abgerechnet.

Erworbene 5 er Karten können nach Saisonende nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden.

Einzelkarten berechtigen zum mehrmaligen Eintritt für den Tag, an dem die Karte gekauft wurde. Beim Verlassen des Freibades muss an der Kasse ein Stempel auf die Hand gedruckt werden, damit der Eintritt später gewährt werden kann.
Beim Verlust von Familienkarten und Saisonkarten für Erwachsene und Kinder wird eine Ersatzkarte ausgegeben. Dafür wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € erhoben. Die Originalkarte wird ungültig, sobald eine Ersatzkarte ausgegeben wird.

21/06/2021

Angebot für Corona-Impfungen für Hildrizhausener Bürgerinnen und Bürger

Das Kreis-Impfzentrum (KIZ) Böblingen hat zusätzliche AstraZeneca Impfdosen für Erst- und Zweitimpfungen erhalten und bietet diese kurzfristig auch der Hildrizhausener Bevölkerung an.

Hildrizhausener Bürgerinnen und Bürger erhalten demnach die Möglichkeit, am Sonntag, den 27.06.2021 in der Zeit von 12:36 Uhr bis 13:00 Uhr insgesamt 30 Termine für eine Schutzimpfung mit dem Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca zu vereinbaren.

Die Zweit-Impfung findet am Sonntag, den 19.09.2021 ebenfalls in der Zeit von 12:36 Uhr bis 13:00 Uhr statt.

Mit dem erneuten Angebot soll das Ziel einer höheren Impfquote im Landkreis schnellstmöglich erreicht werden. Von Seiten des KIZ gibt es keine Einschränkungen an wen die Termine vergeben werden können, da es keine Priorisierung mehr gibt.
Bei Bedarf können kurzfristig auch mehr Impftermine bereit gestellt werden.

Die Termine können an Personen ab 18 Jahren vergeben werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) veröffentlichte am 1. April ihre Empfehlung, den Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca in erster Linie an über 60-Jährige zu verabreichen. Jüngere können seitdem nur mit Vaxzevria® geimpft werden, wenn sie sich gemeinsam mit der impfenden Ärztin bzw. dem impfenden Arzt und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung dafür entscheiden.

Wenn Sie sich kurzfristig für einen der freien Impftermine anmelden möchten sowie bei sonstigen Fragen zu dem Impfangebot setzen Sie sich bitte bis spätestens Freitag, 25.06.2021, 10:00 Uhr mit uns in Verbindung.

Für die Vergabe der zur Verfügung stehenden Impftermine gilt der zeitliche Eingang der Anmeldung.

Kontakt:
Bürgermeisteramt Hildrizhausen
Telefon: 07034/9387-0
E-Mail: [email protected]

Das Freibad in Hildrizhausen öffnet am kommenden MittwochVor allem auf Grund der seither schlechten Witterung wird das F...
31/05/2021

Das Freibad in Hildrizhausen öffnet am kommenden Mittwoch

Vor allem auf Grund der seither schlechten Witterung wird das Freibad Hildrizhausen am kommenden Mittwoch, 02. Juni 2021 erstmalig öffnen.

Es gelten dabei zum großen Teil ähnliche Regelungen (Abstand- und Hygienevorgaben, geregelte Besucherströme, Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen) wie im letzten Jahr.

Neu hinzugekommen ist zumindest für die Anfangsphase der Badesaison noch als Voraussetzung für den Badbesuch ein Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder eines Schnelltests. Der Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Schnelltest vorweisen. Für Besucher/innen, die als Nachweis des Schnelltests ein Armband haben, wird ein Scanner im Kassenbereich installiert.

Neu ist zudem die Möglichkeit, sich zur vorgegebenen Kontaktnachverfolgung über die Luca-App ein- und auszuchecken.

Maximal dürfen in diesem Jahr 336 Badegäste gleichzeitig im Freibad anwesend sein. Dies ergibt sich aufgrund der Liegewiesen-Fläche und den zur Verfügung stehenden Wasserflächen für Schwimmer und Nichtschwimmer sowie im Kinderplanschbecken.

Von Montag bis Freitag gibt es jeweils drei Zeitfenster (vormittags/nachmittags und abends) und am Wochenende zwei Zeitfenster, an denen der Besuch möglich ist.

Nachdem dies bereits im vergangenen Jahr gut geklappt hat, gibt es kein Online-Ticketsystem. Der Eintritt muss also wie gehabt an der Kasse bezahlt werden.

Alle wichtigen Informationen zum Freibadvergnügen in Hildrizhausen sind der Homepage der Gemeinde unter www.hildrizhausen.de zu entnehmen. Dort kann auch die jeweils aktuell noch erlaubte Anzahl an zulässigen Badegästen eingesehen werden.

Wir freuen uns darauf, unsere Badegäste ab Mittwoch in unserem Freibad begrüßen zu können!

08/03/2021

In unserem Kindergarten „In der Schule“ ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende unbefristete Stelle zu besetzen:

Pädagogische Fachkraft (m/w/d)
(bevorzugt Erzieher/in oder Kinderpfleger/in)
nach § 7 des Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
mit einem Arbeitsumfang von 80 %

Im betreffenden Kindergarten werden bis zu 42 Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in verlängerter Öffnungszeit und in Ganztagesbetreuung gemäß dem Motto „Kinder gemeinsam in die Welt begleiten“ betreut.

Wenn Sie sich in einem netten Team engagieren und dieses mit Ihren Ideen bereichern wollen, freuen wir uns sehr auf Ihre Mitarbeit.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum
26. März 2021 an das Bürgermeisteramt Hildrizhausen, Herrenberger Straße 13, 71157 Hildrizhausen.

Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen Kindergartenleiterin Gaby Müller-Gauß, Telefon: 07034/30031, und Hauptamtsleiter Julian Jassmann, Telefon: 07034/9387-22, gerne vorab zur Verfügung.

Informationen zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in der Kinderbetreuung und zur Schülerbetreuung im Rahmen des R...
23/06/2020

Informationen zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in der Kinderbetreuung und zur Schülerbetreuung im Rahmen des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen an der Schönbuchschule.

Am 29. Juni beginnt der Regelbetrieb in den Einrichtungen für die Kinder- und Schülerbetreuung. Diesbezüglich haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zum Re-Start auf unserer Homepage bereitgestellt.
Hier gelangen Sie zu den entsprechenden Links:

Kinderbetreuung:

https://www.hildrizhausen.de/index.php?id=121&tx_hwnews_hwnews%5BnewsartikelId%5D=364&tx_hwnews_hwnews%5BcurrentPage%5D=1&tx_hwnews_hwnews%5Baction%5D=show&tx_hwnews_hwnews%5Bcontroller%5D=Newsartikel&cHash=384845b46dfdc787134365fc879831d8

Schülerbetreuung an der Schönbuchschule:

https://www.hildrizhausen.de/index.php?id=121&tx_hwnews_hwnews%5BnewsartikelId%5D=365&tx_hwnews_hwnews%5BcurrentPage%5D=1&tx_hwnews_hwnews%5Baction%5D=show&tx_hwnews_hwnews%5Bcontroller%5D=Newsartikel&cHash=72a40a1b8c17251570e39b46a8e8313e

Rathaus HildrizhausenHerrenberger Straße 1371157 Hildrizhausen Telefonnummer: 07034 9387-0Faxnummer: 07034 9387-40E-Mail schreiben

Konsolidierte CoronaVO vom 9. Mai 2020 in der ab 29. Juni 2020 gültigen Fassung.Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die L...
17/06/2020

Konsolidierte CoronaVO vom 9. Mai 2020 in der ab 29. Juni 2020 gültigen Fassung.

Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert.
Die daraus resultierende vierte Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung in der konsolidierten Fassungen, die ab dem 29. Juni 2020 gilt, finden Sie hier:

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 9. Mai 2020 (in der ab 29. Juni 2020 gültigen Fassung)

+++ Corona-Ticker +++ Corona-Ticker +++ Corona-Ticker +++    Alle notwendigen Informationen können Sie tagesaktuell der ...
28/05/2020

+++ Corona-Ticker +++ Corona-Ticker +++ Corona-Ticker +++

Alle notwendigen Informationen können Sie tagesaktuell der Homepage der Gemeinde (www.hildrizhausen.de - Sonderseite zum Corona-Virus) und dem eigens für diesen Zweck eingerichteten Facebook-Account (Bürgermeisteramt Hildrizhausen) entnehmen. Zudem sind dort auch Links zu weiteren informativen Internetseiten gesetzt.

Die Initiative „Hildrizhausen hilft“ bietet wertvolle und vielfältige Unterstützung im Alltag an. Nutzen Sie dieses Angebot - die zahlreichen Helferinnen und Helfer stehen bereit!

Die jeweils aktuelle Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) finden Sie auf den oben genannten Kanäle - um strikte Beachtung wird gebeten!

Auf dem Rathaus können bekanntlich wieder alle Erledigungen nach vorheriger Terminabsprache vorgenommen werden. Wir bitten darum, die diesbezüglichen Regelungen zu beachten, und freuen uns darauf, Sie wieder auf dem Rathaus zu begrüßen.

Üben Sie nach wie vor Solidarität durch körperlichen Abstand - so trägt die ganze Dorfgemeinschaft weiterhin dazu bei, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. JEDE UND JEDER EINZELNE ist gefragt, die behördlichen Vorgaben sowie weiteren Empfehlungen konsequent einzuhalten und damit zum gegenseitigen Gesundheitsschutz beizutragen - herzlichen Dank!

+++ Corona-Ticker +++ Corona-Ticker +++ Corona-Ticker +++

27/05/2020

3. ÄnderungsVO zur CoronaVO

Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert.
Die daraus resultierende Dritte Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung in der konsolidierten Fassungen, die ab dem 15.06.2020 gilt, finden Sie hier:

CoronaVO ab dem 15.06.2020:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200609_CoronaVO_Konsolidierte_Fassung_ab_200615.pdf

+++ Corona-Ticker +++ Corona-Ticker +++ Corona-Ticker +++- Alle notwendigen Informationen können Sie tagesaktuell der Ho...
20/05/2020

+++ Corona-Ticker +++ Corona-Ticker +++ Corona-Ticker +++

- Alle notwendigen Informationen können Sie tagesaktuell der Homepage der Gemeinde (www.hildrizhausen.de - Sonderseite zum Corona-Virus) und dem eigens für diesen Zweck eingerichteten Facebook-Account (Bürgermeisteramt Hildrizhausen) entnehmen. Zudem sind dort auch Links zu weiteren informativen Internetseiten gesetzt.

- Die Initiative „Hildrizhausen hilft“ bietet wertvolle und vielfältige Unterstützung im Alltag an. Nutzen Sie dieses Angebot - die zahlreichen Helferinnen und Helfer stehen bereit!

- Die jeweils aktuelle Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) finden Sie auf den oben genannten Kanäle - um strikte Beachtung wird gebeten!

- Auf dem Rathaus können bekanntlich wieder alle Erledigungen nach vorheriger Terminabsprache vorgenommen werden. Wir bitten darum, die diesbezüglichen Regelungen zu beachten, und freuen uns darauf, Sie wieder auf dem Rathaus zu begrüßen.

- Seit dem vergangenen Montag findet in unseren Kindertagesstätten wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb statt, über den alle Eltern schriftlich informiert wurden. Trotz aller Einschränkungen und Hygienevorschriften konnte dadurch wieder ein kleines Stück Normalität zurückgewonnen werden.

- Üben Sie nach wie vor Solidarität durch körperlichen Abstand - so trägt die ganze Dorfgemeinschaft weiterhin dazu bei, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. JEDE UND JEDER EINZELNE ist gefragt, die behördlichen Vorgaben sowie weiteren Empfehlungen konsequent einzuhalten und damit zum gegenseitigen Gesundheitsschutz beizutragen - herzlichen Dank!

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Informationen zur Sanierung des Freibades und zur eventuellen Öffnung für den Badebetrieb in der Saison 2020Gerade in di...
20/05/2020

Informationen zur Sanierung des Freibades und zur eventuellen Öffnung für den Badebetrieb in der Saison 2020

Gerade in diesen schönen Maitagen mit viel Sonnenschein und sehr angenehmen Temperaturen kommt sicherlich bei Vielen der Gedanke auf, wie weit denn die Sanierung des Freibades ist und ob in diesem Jahr eine Öffnung für den Badebetrieb überhaupt möglich ist. Deshalb möchten wir Sie gerne über den diesbezüglichen aktuellen Stand informieren.

Tatsächlich lagen wir bei der Sanierung des Kombibeckens im Rahmen des ersten Bauabschnitts bis Ende April zumindest einigermaßen im Zeitplan. Bei normaler Abfolge der noch ausstehenden Arbeiten war daher eine Fertigstellung bis Ende Mai / Anfang Juni durchaus realistisch und daher auch so vorgesehen. Allerdings hat die Corona-Pandemie auch zu Problemen bei den Lieferketten und insbesondere zum Ausfall einiger Mitarbeiter vor allem bei einer beauftragten Firma geführt. Daher konnten Restarbeiten am Beckenkopf und im Becken selbst nicht durchgeführt werden, so dass auch die folgenden Gewerke nicht beginnen konnten. Dennoch gehen wir momentan von einer Fertigstellung bis ungefähr Mitte Juni aus.

Darüber hinaus ist aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg der Betrieb des Freibades momentan jedoch ohnehin untersagt. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. hat vor diesem Hintergrund einen Pandemieplan erstellt, der Voraussetzungen für eine Öffnung von Bädern beinhaltet. Hierzu zählen beispielsweise Hygienebestimmungen und die Begrenzung der Anzahl von Badegästen, die sich maximal auf dem Gelände aufhalten dürfen. Unserer Kenntnis nach läuft derzeit die Prüfung dieses Vorschlags durch die Fachbehörden. Bis Anfang Juni soll entschieden sein, ob auf der Grundlage dieser Planungen die Öffnung von Bädern überhaupt möglich ist und ab wann diese gegebenenfalls grundsätzlich zugelassen wird. Die abschließende Entscheidung hierüber ist dann durch den jeweiligen Betreiber zu treffen. Wir müssen daher zunächst die Vorgaben der Politik abwarten, um im Anschluss daran die damit verbundenen Vorgaben mit Blick auf eine eventuelle Öffnung unseres Freibades zu überprüfen.

Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden und bitten um Verständnis dafür, dass derzeit auch in diesem Bereich noch viele offene Fragen sind, die nach und nach beantwortet bzw. abgearbeitet werden müssen.

Adresse

Herrenberger Straße 13
Hildrizhausen
71157

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
Dienstag 09:00 - 12:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
13:00 - 18:30
Freitag 09:00 - 12:00

Telefon

+49703493870

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