01/06/2026
🐀 Gemeinde Herscheid informiert über neue Regelungen zur Rattenbekämpfung
Seit 2026 gelten bundesweit strengere gesetzliche Vorgaben zur Bekämpfung von Ratten. Ziel ist es, Menschen, Haustiere, Wildtiere und die Umwelt besser zu schützen.
⚠️ Wichtig:
Das vorsorgliche oder dauerhafte Auslegen von Rattengift ist nicht mehr erlaubt. Eine Bekämpfung mit Gift darf nur noch bei nachgewiesenem Befall und durch geschulte Fachkräfte erfolgen.
Deshalb ist Vorbeugung besonders wichtig. Jeder kann mit einfachen Maßnahmen dazu beitragen, Ratten gar nicht erst anzulocken:
✔️ Keine Essensreste über Toilette oder Abfluss entsorgen
✔️ Mülltonnen immer geschlossen halten
✔️ Keine Lebensmittel oder Tierfutter im Garten liegen lassen
✔️ Kompost und organische Abfälle sicher verschließen
✔️ Keller, Garagen und Schuppen geschlossen halten
✔️ Auf Sauberkeit rund ums Haus achten
Auch Vogelfutter kann Ratten anlocken. Deshalb sollten Futterreste regelmäßig entfernt und möglichst keine Futterreste auf dem Boden hinterlassen werden.
Weitere Infos: www.herscheid.de
📞 Rattenbefall melden:
Gemeinde Herscheid – Ordnungsamt
02357 / 9093-0
📧 [email protected]