26/06/2026
Insgesamt unterzeichneten rund 850 Delegierte das Abschlussdokument im Namen ihrer Regierungen.
Unter diesen Delegierten befanden sich nur vier Frauen, das waren:
Virginia Gildersleeve (Vereinigte Staaten)
Bertha Lutz (Brasilien)
Minerva Bernardino (Dominikanische Republik)
Wu Yi-fang (Republik China)
Diese vier Frauen hatten großen Einfluss auf den endgültigen Wortlaut der Charta. Insbesondere ihrem Einsatz ist zu verdanken, dass bereits in der Präambel die Entschlossenheit der Völker der Vereinten Nationen bekräftigt wird,
„... den Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von großen und kleinen Nationen erneut zu bekräftigen.“
Darüber hinaus wurde in Artikel 8 festgeschrieben, dass die Vereinten Nationen Männer und Frauen gleichermaßen zur Mitwirkung in ihren Haupt- und Nebenorganen zulassen. Diese Formulierungen waren 1945 international keineswegs selbstverständlich und gelten als wichtiger Erfolg der Frauenrechtlerinnen auf der Konferenz.