26/03/2026
Aus gegebenem Anlass: Damit Sie richtig informiert sind.
Der DRK-Ortsverein Harsewinkel e. V. hat
folgende NUTZUNGSORDNUNG für die Kleiderkammer und die Nutzung der Kleidercontainer erlassen.
Mit der Nutzung unserer Entsorgungs- und Abgabemöglichkeiten (Einwurf in Container
oder Betreten der Kleiderkammer) erkennen Sie die nachfolgenden Nutzungsbedingungen
als verbindlich an.
1. Zulässiges Sammelgut & Mengen
• Es darf ausschließlich saubere, tragfähige und gut erhaltene Kleidung sowie
Schuhe (paarweise gebündelt) eingeworfen werden.
• Die Abgabe ist auf haushaltsübliche Mengen beschränkt. Die Anlieferung von Mengen aus
Wohnungsauflösungen oder gewerblichen Beständen ist untersagt.
• Verschmutzte, beschädigte Textilien oder Fremdstoffe (Restmüll, Elektrogeräte, Hausrat)
dürfen nicht eingeworfen werden.
2. Verbot der Ablagerung außerhalb der Container
• Ist ein Container vollständig befüllt, ist das Abstellen von Kleidersäcken oder sonstigen
Gegenständen vor oder neben dem Container strikt untersagt.
• Zuwiderhandlungen werden als illegale Abfallentsorgung gewertet und gemäß
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie der örtlichen Abfallsatzung zur Anzeige gebracht.
3. Annahme in der Kleiderkammer / Sichtkontrolle
• Persönliche Abgaben in der Kleiderkammer erfolgen ausschließlich während der
Öffnungszeiten:
o Mo & Mi: 08:00 – 13:00 Uhr | Di & Do: 13:00 – 17:00 Uhr.
• Jede Spende unterliegt einer verpflichtenden Sichtkontrolle durch unser Personal. Nicht
den Vorgaben entsprechende Ware wird direkt abgewiesen.
4. Hausrecht und Verhaltensregeln
• Das DRK Harsewinkel e. V. übt auf diesem Gelände das Hausrecht aus.
• Beleidigungen, Bedrohungen oder körperliche Bedrängung unserer Mitarbeiter werden nicht
toleriert. Solche Vorfälle führen zum sofortigen unbefristeten Haus- und Betretungsverbot und werden strafrechtlich verfolgt
(§ 185 StGB ff.).
5. Dokumentation von Verstößen
• Wir behalten uns vor, Verstöße gegen diese Nutzungsordnung (insb. illegale Müllablagerung)
zum Zwecke der Beweissicherung zu dokumentieren (Foto-/Videoaufnahme) und die Daten
an die zuständigen Ermittlungsbehörden (Ordnungsamt/Polizei) weiterzuleiten.