Niedersächsisches Finanzgericht

Niedersächsisches Finanzgericht Den offiziellen Internetauftritt des Niedersächsischen Finanzgerichts finden Sie unter www.finanzgericht.niedersachsen.de!

Am 5. Dezember fand der diesjährige Informationstag für Steuerberater im Niedersächsischen Finanzgericht statt, der dies...
10/12/2019

Am 5. Dezember fand der diesjährige Informationstag für Steuerberater im Niedersächsischen Finanzgericht statt, der dieses Mal wieder von dem Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt organisiert wurde.

Nach der Begrüßung durch Sven Heißenberg, Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt, und Petra Hager, Vizepräsidentin des Finanzgerichts Niedersachsens durften die Teilnehmer einer Senatssitzung mit drei mündlichen Verhandlungen beiwohnen.

Aktuelle Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts, veröffentlicht am 18.9.2019:---Az. 4 K 108/17 – Urteil vom...
19/09/2019

Aktuelle Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts, veröffentlicht am 18.9.2019:

---

Az. 4 K 108/17 – Urteil vom 08.05.2019

Schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) AO als Ermessensentscheidung

Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Finanzbehörde einen Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) AO ohne erneute Prüfung der materiellen Rechtsfrage ablehnt, wenn diese bereits Gegenstand eines vorherigen Einspruchsverfahrens gewesen ist (Anschluss an BFH v. 5.2.2010 - VIII B 139/08, BFH/NV 2010, 831; Konkretisierung)

Revision eingelegt – BFH-Az.: X R 22/19

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=STRE201975111&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true

---

Az. 4 K 50/19 – Urteil vom 08.05.2019

Umfang eines Einspruchs bei gleichzeitig mit der Steuerfestsetzung erfolgte Zinsfestsetzung
Einsprüche, in denen nur die Steuerbescheide genannt und inhaltlich angegriffen werden, richten sich nur gegen die Steuer-, nicht aber gegen die damit verbundenen Zinsfestsetzungen.

Nichtzulassungsbeschwerde – BFH-Az.: V B 47/19

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=STRE201975112&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true

---

Az. 6 K 298/18 – Urteil vom 25.07.2019

Feststellung der Zulässigkeit einer unentgeltlichen Rechtsberatung auf dem Gebiet des Steuerrechts durch eine

Zur (Un-)zulässigkeit einer Klage, die darauf gerichtet ist, festzustellen, dass der Kläger, ein gemeinnütziger Verein, unentgeltlich Hilfe in Steuersachen durch Studierende unter Anleitung von Rechtsanwälten leisten darf.

Revision nicht zugelassen – vorläufig nicht rechtskräftig

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=STRE201975113&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true

---

Az. 9 K 101/18 – Urteil vom 26.06.2019

Besteuerung von Geldzuwendungen im Zusammenhang mit nachbarschaftlichen Hilfsleistungen im Bereich Pflege und Betreuung

1. Nachbarschaftliche Hilfeleistungen, die nach dem Gesamtbild der Umstände nicht mit Pflegetätigkeiten gleichzusetzen sind, die typischerweise im Rahmen eines Leistungsaustausches gegen Entgelt erbracht werden bzw. eine Gegenleistung auslösen, können der einkommensteuerlich unbeachtlichen Privatsphäre zuzuordnen sein.

2. Von dem Bereich der steuerbaren sonstigen Leistung sind die Fälle zu unterscheiden, in denen tatsächlich keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke, sondern private Motive (im Streitfall: langjährige Nachbarschaft und freundschaftliche Verbundenheit) für das Verhalten des Steuerpflichtigen entscheidend sind.

3. Eine erst nachträglich (im Streitfall: 8 Jahre nach Beginn der Hilfeleistungen) gezahlte "Vergütung" für zuvor erbrachte nachbarschaftliche Hilfeleistungen kann in einem solchen Fall als unentgeltliche Zuwendung (Schenkung) zu werten sein.

Revision nicht zugelassen – vorläufig nicht rechtskräftig

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=STRE201975114&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true

---

Az. 11 K 161/16 – Urteil vom 20.05.2019

Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines in einen Umsatzsteuerbetrug eingebundenen Lieferanten
Ablehnung des Antrags auf abweichende Festsetzung gem. § 163 AO

1. In der Regel ist derjenige als leistender Unternehmer i.S.v. § 2 Abs. 1 UStG anzusehen, der die Lieferung oder sonstige Leistung im eigenen Namen gegenüber einem anderen selbst oder durch einen Beauftragten ausführt. Dass Geschäftsführer einer Gesellschaft im Innenverhältnis zu einem Hintermann keine Entscheidungsbefugnis haben, ist kein Grund, dieser Gesellschaft die Unternehmereigenschaft abzusprechen.

2. Die Steuerverwaltung kann von dem Steuerpflichtigen, der sein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben möchte, nicht generell verlangen, zu prüfen, ob der Aussteller der Rechnung über die Gegenstände und Dienstleistungen, für die dieses Recht geltend gemacht wird, Steuerpflichtiger ist, über die fraglichen Gegenstände verfügte und sie liefern konnte und seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Erklärung unter Abführung der Mehrwertsteuer nachgekommen ist, um sich zu vergewissern, dass auf der Ebene der Wirtschaftsteilnehmer einer vorgelagerten Umsatzstufe keine Unregelmäßigkeiten und Steuerhinterziehung vorliegen, oder entsprechende Unterlagen vorzulegen.

3. Die Schlussfolgerung, dass Preise für Kupferkathoden unter Börsenwert nur nach einer Mehrwertsteuerhinterziehung möglich sind, ist unzulässig.

4. Es besteht kein Vertrauensschutz auf die Anwendung der früheren Rechtsprechung des BFH, wonach die Vorsteuer aus einer berichtigten Rechnung erst im Besteuerungszeitraum der Berichtigung abgezogen werden kann.

Nichtzulassungsbeschwerde – BFH-Az.: V B 55/19

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=STRE201975110&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true

---

Az. 11 K 12119/17 – Urteil vom 11.07.2019

Abrechnungsbescheid über Zahlungsverjährung
Kompetenz des Finanzamts zum Erlass eines Abrechnungsbescheids in einem sog. Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenzanfechtung
Hemmung der Zahlungsverjährung nach § 230 AO

1. Anders als in einem Zwei-Personen-Verhältnis (bestehend aus den Insolvenzverwalter und dem Finanzamt) besteht für die Finanzbehörde in einem sog. Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenzanfechtung die Kompetenz zum Erlass eines Abrechnungsbescheids (Anschluss an Sächsisches FG-Urteil vom 10 September 2015 2 K 195/15).

2. § 144 Abs. 1 InsO findet auch für Erfüllungen im Dreiecksverhältnis Anwendung.

3. Eine anfechtbar getilgte Forderung lebt nach § 144 Abs. 1 InsO in der Form, wie sie bestand, wieder auf. Die Zahlungsverjährung nach § 230 AO ist bis zur Rechtskraft des Anfechtungsurteils gehemmt, da die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als höhere Gewalt anzusehen ist.

rechtskräftig

---

Az. 11 K 107/19 – Urteil vom 03.07.2019

Einspruch gegen Zinsfestsetzung

Die Festsetzung der Umsatzsteuer und der nachzahlungszinsen nach § 233a AO stehen selbstständig nebeneinander und sind lediglich in einem Bescheid miteinander verbunden. Die jeweiligen Festsetzungen der Steuer und der Zinsen müssen unabhängig voneinander angefochten werden.

rechtskräftig

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=STRE201975109&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true

Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts:________________Leistungsaustausch bei Kündigung des Werkvertrags Ur...
22/08/2019

Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts:

________________

Leistungsaustausch bei Kündigung des Werkvertrags

Urteil vom 28.02.2019 - 5 K 214/18

Wird der Werkvertrag nach teilweiser Erbringung der Werkleistung gekündigt, unterliegt auch der Anspruch aus § 649 Satz 2 aF BGB der Umsatzsteuer.

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=STRE201975098&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true

Revision eingelegt,
Az. des BFH: V R 13/19
________________

Zur Umsatzbesteuerung eines nach seiner Satzung mildtätigen Vereins

Urteil vom 04.07.2019 - 5 K 280/18

1. Rechtsschutzbedürfnis trotz Bestreiten der Legitimation des Gerichts durch Prozessbevollmächtigte gegeben
2. Keine Behandlung als Kleinunternehmer bei Überschreiten der Umsatzgrenze im Vorjahr
3. Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei nicht gemeinnützigem Handeln

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=STRE201975099&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true

Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt,
Az. des BFH: X B 67/19
________________

Zufluss bei gespaltener Verwendung

Urteil vom 04.07.2019 - 10 K 181/17

Ein Beschluss über eine gespaltene Verwendung des Gewinns ist gesellschaftsrechtlich zulässig und steuerlich anzuerkennen. Der Beschluss über die Einstellung des Gewinnanteils des beherrschenden Gesellschafters auf sein persönliches Rücklagenkonto führt mit der Beschlussfassung zum Zufluss beim Gesellschafter, und zwar auch dann, wenn für die Auszahlung aus dem Rücklagenkonto ein Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit erforderlich ist.

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=STRE201975095&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true

Revision zugelassen
________________

Anforderungen an mehraktige Ausbildungsmaßnahmen für Kindergeld

Urteil vom 13.12.2018 - 11 K 155/18

Der für die Annahme einer einheitlichen Berufsausbildung notwendige zeitliche Zusammenhang zwischen den Ausbildungsabschnitten liegt nicht vor, wenn die Berufsausbildung im Januar 2014 beendet und der weitere Ausbildungsabschnitt erst im September 2015 aufgenommen wird.

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=STRE201975096&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true

Revision eingelegt,
Az. des BFH: III R 2/19
________________

Verpflegungsmehraufwand von Seeleuten

Urteil vom 02.07.2019 - 15 K 266/16

Kein Verpflegungsmehraufwand bei Seeleuten, die unentgeltlich von ihrem Arbeitgeber verpflegt werden

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=STRE201975097&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true

Revision eingelegt,
Az. des BFH: IV R 27/19

Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Verwaltungsgericht Posen sind heute zu Besuch im Fachgerichtszentrum Hannover. Sie ...
08/08/2019

Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Verwaltungsgericht Posen sind heute zu Besuch im Fachgerichtszentrum Hannover. Sie werden dort zunächst an einer mündlichen Verhandlung des 12. Senats teilnehmen.

Anschließend werden deutsche und polnische Richterkollegen jeweils Vorträge zu aktuellen Entscheidungen des EuGH auf polnische Vorabentscheidungsersuchen und zum neue steuerlichen Datenschutzrecht halten und diskutieren.

Derzeit besucht eine Abordnung von Richterinnen und Richtern des Verwaltungsgerichts Poznan (Posen) das Niedersächsische...
07/08/2019

Derzeit besucht eine Abordnung von Richterinnen und Richtern des Verwaltungsgerichts Poznan (Posen) das Niedersächsische Finanzgericht.

Schon seit mehreren Jahren finden regelmäßig gegenseitige Besuche der beiden Gerichte statt, die dem fachlichen und persönlichen Austausch dienen. Posen ist die polnische Partnerstadt der Landeshauptstadt Hannover.

Bevor morgen das Steuerrecht auf der Tagesordnung steht, fand heute nach der Begrüßung der Gäste aus Polen erst einmal eine Führung durch die Herrenhäuser Gärten statt.

06/08/2019

Wir möchten versuchen, unserer Facebook-Seite in nächster Zeit ein bisschen mehr Leben einzuhauchen und werden deshalb hier vermehrt über Aktuelles aus dem Niedersächsischen Finanzgericht berichten...

Adresse

Leonhardtstraße 15
Hanover
30175

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Niedersächsisches Finanzgericht erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen

Kategorie