26/06/2026
Nebelkerze statt großer Wurf: NSGB fordert umfassendere Entlastung der Kommunen
„Mir scheint die Vereinbarung des Grundsatzes „Wer bestellt, bezahlt“ nur für zukünftige Leistungsgesetze eine Nebelkerze von Bund und Ländern zu sein“, erklärt Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) zu den Beschlüssen der gestrigen Ministerpräsidenten-Konferenz. „Es ist zwar eine wichtige Erkenntnis, dass Bund und Länder sich endlich stärker am Konnexitäts-Grundsatz orientieren wollen. Mir scheint aber, dass Konnexität hier nur für zukünftige Änderungen vereinbart wurde, die aufgrund der angespannten Finanzlage des Bundes im Moment völlig unrealistisch sind. Im Gegenteil müssen derzeit Sozialleistungen überdacht werden, da sie insgesamt nicht finanzierbar sind.“
Die großen Belastungen der Kommunen seien bereits in der Vergangenheit entstanden und wirkten fort.
„Eine konkrete und ausreichende Entlastung der Kommunen vermag ich bisher durch diese Beschlüsse nicht zu erkennen“, so Trips weiter. „Ich sehe dort die altbekannte Aufzählung von dem, was der Bund vermeintlich schon geleistet hat. Das ist aber der falsche Ansatz. Selbst wenn die vorgesehenen Maßnahmen die Kommunen bundesweit um bis zu drei Milliarden Euro entlasten sollten, steht dem ein aufgelaufenes kommunales Defizit von mehr als 60 Milliarden Euro allein in den vergangenen beiden Jahren gegenüber“, so Trips.
Nach Auffassung des NSGB werden die geplanten Beschlüsse daher nicht ausreichen, um die Kommunen aus ihrer historischen Finanzkrise zu führen. Im Gegenteil zeichneten sich mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bereits die nächsten finanziellen Belastungen für Kommunen ab. „Den angekündigten Maßnahmen müssen daher weitere strukturelle Reformen, vor allem bei den Sozialausgaben, folgen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen dauerhaft zu sichern“, betonte Trips. „Wenn die Sozialstaatskommission keine Änderungen am Leistungsniveau oder Empfängerkreis vornimmt, wird sich an der drohenden Handlungsunfähigkeit der Kommunen nichts ändern.“