Gewerkschaft der Polizei Direktionsgruppe Bundespolizei Hannover

Gewerkschaft der Polizei Direktionsgruppe Bundespolizei Hannover Die GdP bekennt sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Undemokratische Bestrebungen jeder Art lehnt sie ab.

Die GdP, die mit weitem Abstand größte und darum auch einflussstärkste Berufsvertretung im Polizeibereich, setzt sich mit Nachdruck für eine moderne und zeitgemäße Polizei ein – für eine Polizei der Zukunft und mit Zukunft. Sie lässt sich in ihren Zielsetzungen und ihrer Arbeit leiten von den demokratischen Prinzipien und von den Grundrechten, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht

e festgelegt sind, für deren Verwirklichung sie aktiv eintritt. Die GdP setzt sich für den Ausbau des sozialen Rechtsstaates und die weitere Demokratisierung von Staat und Gesellschaft ein. Die GdP ist unabhängig von Regierungen, Verwaltungen, politischen Parteien und Religionsgemeinschaften. Die GdP vertritt die beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Interessen der Beschäftigten und ehemals Beschäftigten der Polizei. Sie erstrebt insbesondere die Verbesserungen der allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen sowie des Beamten- und Arbeitsrechts. Die Ziele der GdP sollen erreicht werden durch Einwirkung auf die Gesetzgebung, Abschluss von Tarifverträgen, Verhandlungen mit den Behörden und, soweit erforderlich, durch Anwendung gewerkschaftlicher Kampfmittel. Sie beteiligt sich an den Wahlen zu den Betriebs- und Personalvertretungen und unterstützt die Betriebs- und Personalräte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die GdP kann für ihre Mitglieder Sozialeinrichtungen unterhalten. Rechtsansprüche können aus dieser Bestimmung nicht hergeleitet werden. Die GdP fühlt sich der Solidarität mit demokratischen Polizeigewerkschaften oder diesen entsprechenden Berufsorganisationen anderer Staaten verpflichtet und beteiligt sich aktiv an der Verbesserung ihrer Zusammenarbeit. In den Ländern und natürlich auch im Bund. So ist die Gewerkschaft der Polizei ein Garant für alle Bemühungen, der Bundespolizei und dem Zoll einen hohen und angemessenen Stellenwert zu verschaffen – nach außen, bei den verantwortlichen Politikern, in den Medien und auch in der breiten Öffentlichkeit. Dem Engagement für den gesellschaftlichen Stellenwert der Bundespolizei entspricht der Stellenwert, welcher der Bundespolizei auch GdP-intern zukommt. Was zusammengehört, soll auch zusammen organisiert sein. Um die Vertretung unserer spezifischen Interessen und die Betreuung der Mitglieder in der Bundespolizei noch besser verwirklichen zu können, hat die GdP am 8. November 1994 für Bundespolizei-Beschäftigte einen eigenständigen Bezirk gegründet: den Bezirk Bundesgrenzschutz innerhalb der Gewerkschaft der Polizei. Die Weichen für diese effektive Neuorganisation wurden 1992 durch einen Beschluss des außerordentlichen GdP-Bundeskongresses gestellt. Mit dem eigenen Bezirk kann die GdP die Interessen der Bundespolizei- und Zoll-Beschäftigten noch nachdrücklicher und wirksamer vertreten als in der Vergangenheit schon: Die Kräfte sind gebündelt, das Gewicht wurde verstärkt – und dies entspricht der gewachsenen und wachsenden Bedeutung, die der Polizei des Bundes für die Innere Sicherheit in Deutschland zukommt.

20/01/2021
20/01/2021

Osnabrück (ots) - 423 Bundespolizisten nachweislich im Dienst mit Corona infiziert Polizeigewerkschaft GdP fordert schnellere Impfung für Polizisten Osnabrück. Allein bei der...

Zur Erinnerung:Nach jahrelangen Bemühungen hat die Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei vor 5 Jahren diesen Erf...
12/01/2021

Zur Erinnerung:
Nach jahrelangen Bemühungen hat die Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei vor 5 Jahren diesen Erfolg erreicht!
Insbesondere die KollegInnen der GdP Kreisgruppe Hannover haben durch zahlreiche Aktionen darum gerungen!
Wir lassen niemals locker - Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei

11/01/2021

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) strebt einen „Corona-Musterprozess“ an. Dessen Ziel ist die künftige Anerkennung von Dienstunfällen wegen COVID-19-Infektionen. „Unsere Beamtinnen und Beamten sind im Dienst jeden Tag der Gefahr durch eine Infektion mit dem Virus in besonderer Weise ausgesetzt“, mahnte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Dietmar Schilff, am Montag in Hannover.

Bei einzelnen Maßnahmen sei eine ausreichende Eigensicherung, etwa durch Wahrung des Mindestabstandes nicht möglich, gab der Gewerkschafter zu bedenken. Bei einer Infektion stellten sich dann dieselben Beweisprobleme wie bei einem Dienstunfall. Vor diesem Hintergrund sei ein entsprechender Schutz für die, die uns schützten essentiell, so Schilff.

Das bedeute auch eine Beweislastumkehr zugunsten der Beamtinnen und Beamten. Bestünde Zweifel über die Infektionskette, solle künftig der Dienstherr den Nachweis erbringen, dass die Ansteckung außerhalb des Dienstes stattgefunden habe.

„Da zum aktuellen Zeitpunkt noch kein abschließendes Wissen über Spätfolgen vorhanden ist, ist dieser Musterprozess von grundsätzlicher, bundesweiter Bedeutung“, betonte der GdP-Vize.

Bislang sind mehrere Fälle in fünf GdP-Bezirken bekannt geworden, die wegen fehlender Kausalität vom Dienstherrn nicht als Dienstunfall anerkannt, oder deren Anträge auf Anerkennung noch nicht beschieden wurden. Die Ausnahme bilden zwei Erkrankungen in Baden-Württemberg. Sie wurden aufgrund einer eindeutig nachweisbaren Infektionskette als Dienstunfall gewertet.

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Zur Pressemitteilung: https://t1p.de/oba4

11/01/2021

Adresse

Möckernstraße 30
Hanover
30163

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