26/05/2016
Die Arbeitssicherheitstechnische Betreuung mit den festgelegten Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden von der DGUV Vorschrift verbindlich vorgeschrieben.
Zahlreiche Regelungen und Richtlinien dienen dem Brandschutz.
Diese Vorschriften und Verordnungen sollen die Verhütung von Bränden sicherstellen.
z. B.
ASR A2.2- Maßnahmen gegen Brände, ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung, BGI/GUV-I 5182 – Brandschutzhelfer
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)
In Betrieben und Verwaltungen mit mehr als 20 Mitarbeiter muss der Unternehmer nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) einen Arbeitsschutzausschuss bilden.
Der ASA hat die Aufgabe, das Anliegen des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu besprechen.