12/12/2024
Am Freitag um 19.30 Uhr findet die 4. Sitzung des Gemeinderats Hördt statt.
Die öffentlichen Sitzungsunterlagen können hier eingesehen werden:
https://ruelzheim.gremien.info/meeting.php?id=2024-GRHOE-237
Unter TOP 3 geht es um die Grundsteuerhebesätze, die ab dem Jahr 2025 gelten sollen. Ein Thema, dass jeden Bürger betrifft, unabhängig davon ob er im Eigentum oder zur Miete wohnt.
Nach der Grundsteuerreform werden die neu ermittelten Messbeträge erstmals im kommenden Jahr für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen die Hebesätze auf dem Niveau von 2024 zu belassen (Grundsteuer A 345% und Grundsteuer B 465%).
Die CDU Fraktion wird sich dafür stark machen, dass die Hebesätze auf die aufkommensneutrale Höhe angepasst werden. Hier gibt es eine Ausarbeitung des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz, laut der die aufkommensneutralen Hebesätze in Hördt bei der Grundsteuer A 566% und bei der Grundsteuer B 325% betragen. Schon in der Gesetzesbegründung hieß es, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein soll und die Gemeinden die Hebesätze dem entsprechend anpassen sollten, damit es durch die Reform keine Zusatzbelastung gibt. Dies war dann auch die Wahrnehmung der Bürger, wie sie über die Presse vermittelt wurde.
Wir, die CDU-Fraktion, setzen uns dafür ein, dass dies nun auch umgesetzt wird und die Grundsteuerhebesätze entsprechend angepasst werden. Eine Grundsteuererhöhung, wie sie der zur Zeit gültige Hebesatz bei der Grundsteuer B mit 465% auslösen würde, ist dem Bürger in Zeiten, wo das Wohnen sowieso schon sehr teuer geworden ist, nicht noch zusätzlich zuzumuten!
Die angesprochene Ausarbeitung des Finanzministeriums RLP mit einführenden Erläuterungen findet sich hier:
https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Finanzen/Kommunale_Finanzen/Grundsteuerreform_-_Hebesaetze/Disclaimer_und_Liste.pdf