11/09/2026
🚨 HELLWEG IN GRONAU und AHAUS VOR DEM AUS? – WAS BESCHÄFTIGTE JETZT WISSEN SOLLTEN
KOSTENLOSE INFORMATIONSVERANSTALTUNG
AM 15.09.2026 UM 18:00 UHR
Die Zukunft des HELLWEG-Baumarktes in Gronau ist derzeit ungewiss. Nach den aktuellen Informationen wurden im Zuge des Insolvenzverfahrens vorsorglich Kündigungen ausgesprochen. Gleichzeitig besteht weiterhin die Möglichkeit, dass einzelne Standorte von anderen Baumarktunternehmen übernommen und fortgeführt werden.
⚠️ Gerade deshalb sollten betroffene Arbeitnehmer eine Kündigung nicht ungeprüft hinnehmen.
Nach Zugang einer Kündigung bleiben grundsätzlich nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam – selbst dann, wenn rechtliche Gründe gegen ihre Wirksamkeit sprechen.
Besonders wichtig: Was passiert bei einer Übernahme des Marktes?
Wird ein HELLWEG-Standort von einem anderen Baumarktbetreiber übernommen und im Wesentlichen fortgeführt, kann ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB vorliegen.
Das kann für die Beschäftigten erhebliche Bedeutung haben:
➡️ Das Arbeitsverhältnis kann auf den neuen Betreiber übergehen.
➡️ Die bisherigen arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten bleiben grundsätzlich bestehen.
➡️ Arbeitnehmer müssen dann nicht ohne Weiteres einen völlig neuen Arbeitsvertrag zu schlechteren Konditionen akzeptieren.
➡️ Eine Kündigung gerade wegen des Betriebsübergangs ist gesetzlich unwirksam.
Problematisch kann es allerdings werden, wenn eine zuvor ausgesprochene Kündigung bereits wirksam geworden ist. Wer die dreiwöchige Klagefrist verstreichen lässt, kann deshalb seine Ausgangsposition im Falle einer späteren Übernahme des Standortes erheblich verschlechtern.
Auch unabhängig von einem möglichen Betriebsübergang sollte geprüft werden, ob die Kündigung wirksam ist. Bei größeren Personalabbaumaßnahmen können insbesondere die Sozialauswahl, die Beteiligung des Betriebsrats und die gesetzlichen Anforderungen an Massenentlassungen eine Rolle spielen.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Besteht eine Rechtsschutzversicherung und Deckungsschutz, werden die Kosten regelmäßig von dieser übernommen.
Wer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt und die Kosten wirtschaftlich nicht tragen kann, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen.
📅 Kostenlose Informationsveranstaltung für betroffene HELLWEG-Beschäftigte
Dienstag, 15.09.2026, 18:00 Uhr
Wir informieren insbesondere über:
• die Drei-Wochen-Frist bei Kündigungen
• die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
• mögliche Abfindungen
• die Folgen einer Übernahme des Standortes
• den Betriebsübergang nach § 613a BGB
• den Erhalt der bisherigen Arbeitsbedingungen
• Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe
Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Matthias Reckels
Rolf Bietmann
Franz Ruhwinkel