01/02/2026
Warum Wir ein Verbot der AfD fordern!
In Deutschland gilt das Grundgesetz (GG) als oberste rechtliche Grundlage des Staates. Es schützt zentrale Werte wie die Menschenwürde (Art. 1 GG), Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG), Religionsfreiheit (Art. 4 GG) und die freiheitlich-demokratische Grundordnung (§ 20 GG). Parteien, die diese Grundprinzipien aktiv bekämpfen, können nach Artikel 21 Abs. 2 GG verboten werden, wenn sie „darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“ — ein sehr hoher juristischer Standard.
Folgende Punkte könnten für ein AfD sein
1. Einstufung als rechtsextrem oder verfassungsfeindlich durch Sicherheitsbehörden
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD auf Bundesebene als rechtsextrem eingestuft und damit begründet, dass Teile der Partei und deren Jugendorganisation als „verdächtig rigide gegen die freiheitliche Demokratie gerichtet“ gelten könnten. Die Behörde sieht in einigen Positionen ethnisch-völkische Definitionen des deutschen Volkes, die darauf abzielen könnten, bestimmte Bevölkerungsgruppen von gleicher gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen — ein Widerspruch zu den verfassungsrechtlich garantierten Rechten aller Menschen.
2. Aussagen und Programmpunkte, die Grundrechte verletzen könnten
Einige Forderungen und öffentliche Aussagen einzelner AfD-Politiker werden von Jurist:innen so bewertet, dass sie gegen Grundrechtsnormen verstoßen könnten:
• Forderungen nach Einschränkungen bei Religionsfreiheit, etwa pauschale Verbote bestimmter religiöser Ausdrucksformen, stehen im Widerspruch zu Art. 4 GG. 
• Kritik am Wahlprogramm, das ein einseitiges Familienbild oder restriktive Sicherheitspolitik propagiert, könnte nach Auffassung einiger Experten gegen die Menschenwürde und Gleichheit verstoßen. 
Solche Positionen werden von politischen Gegnern und einigen Verfassungsrechtler:innen zitiert, um zu argumentieren, dass Teile der AfD nicht kompatibel mit den Grundrechten des GG sind.
3. Delegitimierung staatlicher Institutionen
Führende AfD-Vertreter haben immer wieder öffentlich staatliche Institutionen, insbesondere den Verfassungsschutz, als parteiisch oder „politisch motiviert“ angegriffen — etwa in TV-Auftritten oder sozialen Medien. Kritiker sehen darin eine Diskreditierung von demokratischen Grundpfeilern des Rechtsstaats, die das Vertrauen in die Verfassung untergraben kann. 
4. Radikale Programmentwürfe einzelner Landesverbände
In einigen Bundesländern hat die AfD radikale programmatische Forderungen vorgelegt, etwa zur Abschaffung von politischen Bildungszentren oder zur Umgestaltung staatlicher Förderung von Minderheiten — Positionen, die von Beobachtern als grundrechts- und demokratiefeindlich kritisiert werden.
Das Bild wurde per KI erstellt.