28/03/2017
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen hohen Anforderungen genügen!
Neben einer fach- und sachgerechten Anwendung ist nach der DGUV Regel 112-198 (Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) sowie der DGUV Regel 112-199 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen) jeder Unternehmer dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung dieser lebensrettenden Systeme durch einen Sachkundigen durchführen zu lassen.
Als zertifiziertes Unternehmen für sachkundige Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung nach DGUV Grundsatz 312-906 führen wir für Sie die komplette Prüfung und Dokumentation ihrer PSA gegen Absturz durch.
Wir prüfen für Sie folgende PSA gA Gerätegruppen:
Auffanggurte, Haltegurte, Sitzgurte, Rettungsgurte, Steigschutzgurte, Helme, Verbindungsmittel, Falldämpfer, temporäre Anschlageinrichtungen (Dreibäume, Trägerklemmen, etc.) Sicherungsgeräte, Abseilgeräte, Seilklemmen, Verbindungselemente, Seilrollen, Mitlaufende Auffanggeräte an beweglichen und starren Führungen, Seile, Höhensicherungsgeräte etc.
Ebenfalls prüfen wir auch fest installierte Systeme (Sekuranten, Festpunkte, Seilsysteme) bei Ihnen vor Ort.
Sprechen Sie uns einfach an.