02/06/2022
+++ Gemeinde Niederbösa +++
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, den 27.07.2022 um 10:30 Uhr im Raum 222 (Sitzungssaal) im Amtsgericht Nordhausen, Rudolf-Breitscheid-Straße 6, 99734 Nordhausen das Gebäude "Alte Schule" öffentlich versteigert werden.
Grundbucheintragung:
* Flur 2, Flurstück 61 der Gemarkung Niederbösa
* Gebäude- und Freifläche
* Dorfstraße 59, 99718 Niederbösa
* 373 m ²
* Grundbuch - Blatt 412 BV 1
Objektbeschreibung / Lage:
einschossiges, überwiegend unterkellertes Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss (Mansarddach), Spitzboden ausbaufähig, ehemaliges Schulgebäude, Baujahr ca. 1920, Modernisierung 1996/98, leerstehend, massiver Schwarzschimmelbefall im KG und EG, umfangreiche Schäden auf Grund fehlender Instandhaltung, Außenanlagen im schlechten baulichen Zustand und verwildert.
Verkehrswert: 62.300,00 €
der Versteigerungsvermerk ist am 17.05.2021 in das Grundbuch eingetragen worden. Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 15.05.2021.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrige rechten nachgesetzt werden.
Wer ein recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Randes schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.