07/08/2023
Ein Thema in Gifhorn ist die Nachverdichtung in vorhandenen Baugebieten: Nicht neue (Agrar-)Flächen in Bauland umwandeln, sondern lieber in vorhandenen Baugebieten die Bebauungsgrenzen erweitern, damit „hinten“ noch gebaut werden darf. Es ist erstmal gut, wenn durch die neue Bebauung nicht der Charakter der Siedlung zerstört wird und die Wohnqualität der Bestandsbewohner grundsätzlich erhalten bleibt.
Aktuell werden die Bebauungspläne „Wittkopsweg“ und „Fischerweg“ überarbeitet und die Entwürfe wurden ausgelegt. Dies ist ein Punkt, den wir im Rat noch aufgreifen werden: Betroffene Bürger müssen individuell aufmerksam gemacht werden!
In den beiden Baugebieten sollen jetzt Häuser bis 12,9 m Höhe erlaubt werden mit 2 Vollgeschossen und einem „Nicht-Vollgeschoss“. So können auf den großen Grundstücken (ca. 1800 qm) hohe und großflächige Häuser entstehen, die den Siedlungscharakter zerstören. 99,9 % der Häuser dort sind Siedlungshäuser (1,5 Geschosse und max. 9 m Höhe mit Sockel).
Diese erdrückenden Häuser will keiner in der Nachbarschaft haben und dies haben 144 Unterschriften in 2 Wochen bestätigt. Im Verwaltungsausschuss wurde die Vorlage in den Stadtplanungsausschuss zurückgewiesen, statt die zweite Auslegung zu beschließen. Die FDP/ULG-Gruppe hatte entsprechende Änderungsanträge gestellt.
Anwohner im Wittkopsviertel wollen keine Hochhäuser in den Gärten!
Am 28.8. wird eine Anwohnerversammlung mit der Verwaltung stattfinden, um die Begrenzung auf 9,7 m Höhe, 2 Vollgeschosse und auf eine Wohnfläche von 30% der Grundstücksfläche zu fordern.