05/06/2026
Das Bürgergeld ist für unseren Sozialstaat längst zu einer massiven Belastung geworden. Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit enthüllen eine massive Schieflage: Ausländer beanspruchen Bürgergeld überproportional häufig mit erheblichem Abstand zu deutschen Staatsangehörigen.
Gut 56 Prozent der Bürgergeld-Bezieher haben keinen deutschen Pass. Das ist eine massive Überrepräsentation im Vergleich zum Ausländeranteil in der Bevölkerung. 67 Prozent der einmaligen Leistungen, z.B. für Möbel und Erstausstattung, gehen an Nicht-Deutsche.
Neben den Regelleistungen und Kosten für die Unterkunft gibt es im Bürgergeld-System noch eine Vielzahl weiterer Leistungen, die „sonstigen Leistungen“. Sie umfassen etwa Erstausstattungen für Wohnung und Haushalt, Bekleidung und Familiengründung sowie Leistungen für Mehrbedarf bei Schwangerschaft u.v.m.
Diese werden größtenteils von den Kommunen finanziert – mit den entsprechenden Auswirkungen auf Städte und Gemeinden: Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verzeichnet ein Finanzierungsdefizit der Kommunen von inzwischen über 30 Milliarden Euro jährlich.
Die Lage spitzt sich weiter zu. Die Aufrechterhaltung des Sozialstaats ist für immer mehr Kommunen einfach nicht mehr machbar. Hinzu kommt noch, dass -zig Tausende Personen ausreisepflichtig sind, aber im Land und i.d.R. im Leistungsbezug bleiben.
Wir meinen: Das ist weder sozial gerecht noch finanziell und politisch zu verantworten. Es gilt, mit der Einwanderung ins Sozialsystem endlich Schluss zu machen! Die AfD will allenfalls die allernotwendigsten Asylleistungen statt Bürgergeld, um die Anziehung des „Sozialmagneten“ abzuschwächen. Für Ausländer muss gelten: Bürgergeld nur noch nach mindestens 10 Jahren sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit und dann maximal für 1 Jahr. Und: Wer zumutbare Arbeit wiederholt ablehnt, muss mit spürbaren Leistungskürzungen und Konsequenzen rechnen.
Die Unterbringung von Asylbewerbern ist zentral zu organisieren. Abschiebungen müssen konsequent durchgesetzt und auch durchgeführt werden. Wer ausreisepflichtig ist, darf nicht dauerhaft im Sozialsystem bleiben.
Für uns heißt soziale Gerechtigkeit: Wer einzahlt, darf nicht der Dumme sein. Unser Sozialstaat ist für Notlagen unserer Bürger gedacht, nicht als dauerhaftes Transfer- und Umverteilungssystem ohne Gegenleistung.