Die Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK) der Kreisverwaltung Gütersloh hat nach dem FSHG und der Feuerwehrdienstvorschrift 100 die Aufgabe, ergänzende Fernmeldeverbindungen und die Fernmeldezentrale des Krisenstabes des Kreises bei Großschadenslagen zu errichten und zu betreiben. Darüber hinaus kann die IuK nach Anforderung der Einsatzleitung ein bedingt unabhängiges Fernsprechnetz betreib
en, dass bei Überlastung der öffentlichen Netze den Einsatzkräften und Einrichtungen der Schadensabwehr zur Verfügung gestellt werden kann. Die IuK ist eine vom Land NRW geforderte Kommunikationskomponente, mit der die Lücke in der Kommunikationskette nach Auflösung der Fernmeldezentralen (1995) durch den Bund geschlossen wurde. Da die gesamte Ausstattung der ehemaligen Fernmeldezentralen kostenlos übernommen werden konnte und ein Teil der damals ausgebildeten Mitarbeiter noch zur Verfügung steht, konnte bereits Ende 2001 wieder mit der Ausbildung begonnen werden. Das Personal der IuK soll in der Regel Vorkenntnisse im Bereich Elektrik / Elektronik besitzen, damit ein leichterer Einstieg in den Bereich des Fernmeldedienstes (Funk, Datenübertragung, FM-Netze, Feldkabelbau, Vermittlungsbetrieb, usw.) Wünschenswert wäre die Mitgliedschaft in einer Hilfsorganisation / Feuerwehr. Personen mit einer erweiterten Ausbildung im Bereich der Datentechnik oder Funktechnik (Funkamateure)
Es ist aber auch möglich Personen ohne Vorkenntnisse in der IuK auszubilden. Die Ausbildung wird dann jedoch im ersten Jahr ca. 100 Stunden umfassen. Die Aus- und Fortbildung der IuK umfasst ansonsten ca. 80 Jahresstunden. Aufgaben
des Fernmeldedienstes
Die Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK) der Kreisverwaltung Gütersloh ist gemäß dem Erlass des Innenministeriums vom 19.03.2002 anerkannte Katastrophenschutzeinheit (Regieeinheit). Sie hat die Aufgabe, ergänzende Fernmeldeverbindungen zu errichten und die Fernmeldezentrale des Krisenstabes in der Koordinierungsgruppe bei Großschadenslagen zu betreiben. Darüber hinaus kann die IuK als mobile Komponente zusätzliche Funkkanäle (relaisgesteuert) einrichten und ein unabhängiges Fernsprechnetz mit bis zu vierzig Teilnehmern betreiben, dass bei Überlastung der öffentlichen Netze den Einsatzkräften und Einrichtungen der Schadensabwehr zur Verfügung gestellt werden kann. Einsatztaktisch sind folgende Kriterien bei Anforderung der IuK einzuplanen:
1.) Funkbetrieb
Die IuK unterstützt primär den Krisenstab aus der stationären Fernmeldezentrale im Kreishaus in Gütersloh bei der Übertragung und Bereitstellung von Daten, Informationen, Meldungen und sonstigen Nachrichten, die über den Funkverkehr Fax oder Telefon abgewickelt werden. Für den Funkverkehr sind zwei Funkplätze für das 4m Band (BOS) in der Fernmeldezentrale eingerichtet. Die Fernmeldezentrale kann dort stationär ein weiteres Funkrelais schalten. Die IuK in der Fernmeldezentrale (Bereich Nachweisung) hat darüber hinaus die Aufgabe, alle ein- und ausgehende Funksprüche, Faxe und sonstige Nachrichten zu dokumentieren. Die IuK in der Fernmeldezentrale hat für den Krisenstab die Stabsräume mit Telefonen, Fax und Kopiergerät auszustatten und für den störungsfreien Betrieb zu sorgen. Sie untersteht dort der Koordinierungsgruppe "Innerer Dienst". Die IuK erstellt die taktische Lage für den Fernmeldeeinsatz und stellt sie der Koordinierungsgruppe "Lage / Dokumentation" zur Verfügung. Die IuK kann als mobile Einheit stationäre und mobile Funkstellen errichten. Dazu wird sie in der Regel Relaisstellen errichten um die benötigten Reichweiten sicherzustellen. Insgesamt können bis zu drei Relaisstellen im 2m / 4m Band errichtet und betrieben werden. Die dazu erforderliche Anforderung von Ersatzkanälen beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) nimmt die IuK ebenfalls selbständig vor. Auch im mobilen Einsatz erfolgt eine Nachweisung (Dokumentation) des Funkverkehrs zwischen der IuK und anderen Stellen. Die IuK kann in begrenzten Umfang, je nach Einsatzlage, Funkgeräte (BOS) für Einsatzkräfte zur Verfügung stellen.
2.) Fernsprechbetrieb
Die IuK verfügt über die Möglichkeit zur Errichtung eines eingeschränkten und unabhängigen Fernsprechnetzes mit bis zu vierzig Teilnehmern in einem örtlich begrenzten Einsatzgebiet. Das Fernsprechnetz (Telefon) kann im OB - Betrieb (Ortsbatteriebetrieb), ZB - Betrieb (Zentralbatteriebetrieb) oder im Wählbetrieb an bestehenden Netzanlagen betrieben werden. Der Einsatz wird im Vermittlungsbetrieb durchgeführt. Hierzu werden die nötigen Anlagen und Leitungen für den Feldkabelbau mitgeführt. Die IuK verfügt darüber hinaus über zwei Telefonanlagen mit jeweils 8 Nebenstellen, die autark oder in Verbindung mit anderen Netzen betrieben werden kann. Die für den Einsatz benötigte Notstromversorgung (Aggregat 5 KVA / 2,6 KVA) führt die IuK selbständig mit. Die IuK verfügt selbständig über die notwendigen Prüfgeräte für den Fernsprechbetrieb und führt Werkzeuge, Adaptionssysteme und Ersatzteile mit. Der Einsatz zur Errichtung von fernsprechtechnischen Ersatzstrukturen vor Ort erfordert immer den mobilen Einsatz der IuK.