Die BVS-Listen ermöglichen durch selbstauferlegte imperative Mandatierung des Studierendenrates "Partizipation für alle und das gesamte Jahr!". Statt Parteiinteressen werden studentische Interessen vertreten, die über die Fachschaften, Initiativen, Vollversammlungen und Urabstimmungen entwickelt werden. Der Senat ist ein sehr bedeutendes Gremium, in dem Prüfungsordnungen, Berufungen und grundsätzl
iche Entscheidungen wie die Grundordnung der Uni oder der Ausstieg aus dem CHE-Ranking abgestimmt werden. Im Senat gibt es 38 Plätze, davon gehen lediglich vier an studentische Senator*innen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Studierenden mit EINER starken Stimme sprechen und zugleich die Meinungen aller Studierenden berücksichtigen. Gerade in diesem bedeutenden Gremium ist es wichtig, dass nicht von Parteien gesteuerte Partikularinteressen, sondern die Meinung möglichst aller Studierenden vertreten wird. Deshalb versprechen die Kandidat*innen dieser beiden Listen sich an das imperative Mandat des Studierendenrats - dem offiziellen Legislativorgan der Studierendenschaft - zu halten. Die Studierendenschaft beschließt Positionen, die ihre Studierendenvertreterinnen und -vertreter nach außen repräsentieren. Da in diesem sowohl 34 Fachschaften, als auch 10 Initiativen beteiligt werden, ist die breite Diskussion und Meinungsfindung gesichert. Nur in der Verfassten Studierendenschaft wird transparent und unter Mitbestimmung aller Studierenden entschieden. Direkte Demokratie ist wichtig, in den Fachschaften, dem Studierendenrat UND im Senat: Deshalb am 30. Juni alle vier Stimmen für die BVS-Listen. Das Selbstverständnis der BVS-Senator*innen:
Es heißt immer die BVS-Senator*innen binden sich mit der Studierendenschaft zurück. Wie funktioniert das und was ist das imperative Mandat? Die Kandidat*innen der BVS-Listen treten an, um alle Studierenden im Senat zu vertreten. Damit die Studierenden gehört werden, ist es dabei äußerst wichtig, mit einer Stimme zu sprechen. Deswegen haben sich die BVS-Kandidat*innen ein sogenanntes "imperatives Mandat" auferlegt. Sie stehen also dafür, die Positionen der Verfassten Studierendenschaft (VS) im Senat zu vertreten, welche in den Organen der VS, insbesondere im Studierendenrat (StuRa), beschlossen werden. Im StuRa sind sowohl die offenen Fachschaften als auch direkt gewählte Hochschulgruppen und Initiativen vertreten - eine breite inhaltliche Auseinandersetzung ist also gewährleistet. Das imperative Mandat gewährleistet die Rückbindung der Senator*innen an die Studierendenschaft - BVS steht für eine starke Beteiligung aller Studierenden auch bei der Repräsentation im Senat!