07/05/2021
- KEINE ZWEI-KLASSEN-IMPFSTRATEGIE AN DER GOETHE-UNI -
Die Unterstützer:innen-Liste, den Offenen Brief sowie die dazugehörige PM könnt ihr unter folgendem Link abrufen: https://asta-frankfurt.de/.../offener-brief-hessische...
[ OFFENER BRIEF: KEINE ZWEI-KLASSEN-IMPFSTRATEGIE AN DER GOETHE-UNI ]
Wir fordern, dass Beschäftigte die über Subunternehmen in der „Kritischen Infrastruktur“ arbeiten, bei der Vergabe der Impfberechtigungen in Hessen berücksichtigt werden. Aktuell werden nur die Mitarbeiter:innen aus der Verwaltung und dem Wissenschaftsbetrieb der Prioritätsgruppe 3 der Impfberechtigung zugerechnet. Angestellte bei Subunternehmen, die beispielsweise an der Pforte oder als Reinigungskraft den Betrieb der Goethe Universität Frankfurt aufrechterhalten, sind davon ausgenommen.
Dabei müssten gerade sie bevorzugt Zugang zu Impfungen haben, da sie einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Prekäre Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen dürfen nicht auch noch dazu führen, nicht beim Impfen berücksichtigt zu werden!
Im Zuge der Öffnung der Prioritätsgruppe 3 der Corona-Impfverordnung können in Hessen nun auch Beschäftigte in der „Kritischen Infrastruktur“ geimpft werden. Das ist schön für die Beschäftigten aus Bereichen wie „Finanz- und Versicherungswesen“, „Staat und Verwaltung“ wie auch „Medien und Kultur“, die jetzt Anspruch auf einen Impftermin haben. So haben beispielsweise seit dieser Woche alle Landesbediensteten in Hessen, und damit auch alle Mitarbeitenden der Goethe Universität, Anspruch auf einen Impftermin. Explizit davon ausgenommen sind nach den Auslegungshinweisen des Hessischen Innenministeriums Beschäftigte bei Subunternehmen. Das bedeutet, dass gerade diejenigen Beschäftigten keinen Impfschutz erhalten, die dem größten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind und wenig Geld verdienen: die Pförtner:innen, die Reinigungskräfte, das Sicherheitspersonal, die Mitarbeitenden in Kantinen.
Gleiches gilt für die Goethe Universität Frankfurt: Alle Mitarbeitenden der Goethe-Universität haben als Landesbedienstete Anspruch auf eine Impfung. Explizit davon ausgenommen sind beispielsweise die Beschäftigten beim Studierendenwerk und des AStA Frankfurt. Das Wissenschaftsministerium begründet das gegenüber dem AStA Frankfurt damit, dass es sich weder bei Studierendenwerken noch bei Studierendenschaften um kritische Infrastruktur handle. Dabei spielt in der Erwägung keine Rolle, dass viele Arbeiten des Studierendenwerks nur bedingt ins Homeoffice verlagert werden können. Auch die Mitarbeiter:innen des Studierendenhauses, die beim AStA angestellt sind, sind seit Pandemiebeginn gezwungen, vor Ort und in mehrfach belegten Büros zu arbeiten. Damit sind sie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.
Ähnliches gilt für die Mitarbeitenden an der Pforte und des Sicherheitsdienstes sowie das Reinigungspersonal der Goethe Universität Frankfurt. Sie alle sind seit Beginn der Pandemie permanent vor Ort in den Gebäuden der Universität und können nicht im Homeoffice arbeiten. Die Pförtner:innen haben täglich mehrere Personenkontakte und müssen den Einlass zu den Gebäuden kontrollieren. Die Reinigungskräfte putzen Büros, in denen ganztägig ohne Maske gearbeitet wird und leeren den Müll. Sie alle müssen jeden Tag zur Arbeit fahren. Ohne sie könnte der Betrieb an der Goethe-Universität nicht aufrecht erhalten werden. Doch einen Anspruch auf eine Impfung haben sie nicht, denn sie sind bei Subunternehmen angestellt. Sie alle haben ein deutlich größeres Infektionsrisiko als die meisten Angestellten der Goethe-Universität, die ihre Forschung und Online-Lehre im Homeoffice oder einem Einzelbüro organisieren können.
Die Auswirkungen der Auslagerungen von Dienstleistungstätigkeiten an Subunternehmen werden hier deutlich: Niemand fühlt sich für den Schutz der Beschäftigten verantwortlich, niemand tritt für ihre Rechte ein. Das zeigt sich unter normalen Bedingungen an prekären Arbeitsbedingungen und schlechten Löhnen – in der Pandemie an einer Geringschätzung der Gesundheit der bei Subunternehmen Beschäftigten.
Wir fordern die Goethe-Universität auf, sich für die Gesundheit und Arbeitsbedingungen all ihrer Beschäftigten einzusetzen. Dazu gehört insbesondere das Anrecht auf eine Impfberechtigung in der Prioritätsgruppe 3 für die Mitarbeitenden des Studierendenwerks, des AStA und der Mensen, die Pförtner:innen, das Sicherheitspersonal und die Reinigungskräfte. Sie alle haben den Betrieb an der Goethe-Universität in der Pandemie maßgeblich am Laufen gehalten und sich dabei dem höchsten Infektionsrisiko ausgesetzt. Sie dürfen jetzt nicht vergessen werden, nur weil sie die schlechtesten Arbeitsbedingungen haben.
Zudem fordern wir die Landesregierung auf, ihre Regelung zurückzuziehen, dass Beschäftigte bei Subunternehmen von den Impfberechtigungen ausgeschlossen werden. In fast allen Betrieben der kritischen Infrastruktur sind das Sicherheitspersonal, die Pförtner:innen und die Reinigungskräfte bei Subunternehmen beschäftigt. Sie alle haben in den Einrichtungen ein besonders hohes Infektionsrisiko. Sie aufgrund ihres Beschäftigungsverhältnisses von Impfungen auszuschließen, ist realitätsfern und verstärkt soziale Ausschlüsse. Gerade im Niedriglohnsektor und Dienstleistungsbereich ist nicht davon auszugehen, dass die Arbeitgeber auf den Schutz ihrer Beschäftigten achten. Deshalb müssen prekäre Beschäftigte von der Landesregierung geschützt werden.
Hinzuzufügen bleibt, dass wir die Landesregierung und die Goethe Universität Frankfurt dazu auffordern, die Organisation ihrer Dienstleistungen zu verändern. Offensichtlich ist es ihnen nicht möglich, sich angemessen für das Wohlergehen der Mitarbeitenden in der Infrastruktur ihrer Institutionen einzusetzen, wenn sie bei Subunternehmen beschäftigt sind. Alle an der Universität tätigen Beschäftigten müssen daher direkt angestellt und mit Tarifverträgen ausgestattet werden.
Die Unterstützer:innen-Liste, den Offenen Brief sowie die dazugehörige PM könnt ihr unter folgendem Link abrufen: https://asta-frankfurt.de/aktuelles/offener-brief-hessische-landesregierung-praesidium-goethe-universitaet