09/09/2026
„Ich möchte das Haus schon jetzt an die Kinder übertragen – aber solange ich lebe, will ich natürlich drin wohnen bleiben." Diesen Wunsch hören wir oft. Und ja: Das lässt sich rechtlich sauber regeln.
Das Stichwort heißt Nießbrauch oder Wohnrecht. Beide werden im Grundbuch eingetragen und sichern ab, dass Sie die Immobilie weiter nutzen dürfen – obwohl formal längst jemand anderes Eigentümer ist. Beim Wohnrecht dürfen Sie selbst wohnen bleiben. Beim Nießbrauch geht es weiter: Sie dürfen die Immobilie sogar vermieten und die Mieteinnahmen behalten.
Warum machen das so viele? Weil eine Übertragung zu Lebzeiten oft Vorteile bringt – etwa bei der Nachfolgeplanung oder mit Blick auf Freibeträge. Gleichzeitig bleibt die eigene Absicherung erhalten. Wichtig ist nur, dass alles genau durchdacht ist: Wer trägt künftig welche Kosten? Was passiert bei einem Verkauf? Was, wenn sich die Lebenssituation ändert?
Genau das klären wir bei Eisenmann-Kohl in Flörsheim – notariell sauber und verständlich erklärt, damit aus einer guten Idee keine späte Überraschung wird.
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