Freiwillige Feuerwehr Erlenbach

Freiwillige Feuerwehr Erlenbach Die offizielle Seite der Freiwilligen Feuerwehr Erlenbach

Vielen Dank BRK Bereitschaft Erlenbach  für die gemeinsame Übung!Wir konnten Grundlagen auffrischen und viel neues lerne...
03/03/2023

Vielen Dank BRK Bereitschaft Erlenbach für die gemeinsame Übung!

Wir konnten Grundlagen auffrischen und viel neues lernen :)
Zudem hat es gezeigt, wie wichtig gemeinsame Übungen und eine gute Zusammenarbeit ist!

Danke!

08/11/2022
Das Wetter der letzten Tage haben wir genutzt, um ein wenig Fahrtraining mit Schneeketten durchzuführen ❄️              ...
15/02/2021

Das Wetter der letzten Tage haben wir genutzt, um ein wenig Fahrtraining mit Schneeketten durchzuführen ❄️

🚒   - Die blaue Feuerwache 🚒Deutschlandweit machen die Hilfsorganisationen in den sozialen Netzwerken durch die   Challe...
25/01/2021

🚒 - Die blaue Feuerwache 🚒

Deutschlandweit machen die Hilfsorganisationen in den sozialen Netzwerken durch die Challenge aufmerksam.
Auch die Feuerwehren sind von der gegenwärtigen Corona Pandemie schwer betroffen.
Sämtliche dienstliche Aktivitäten sind auf das absolut Nötigste beschränkt und Übungen finden nicht statt. Das soziale Miteinander und das Vereinsleben fehlt komplett.
Dennoch versuchen wir unser Bestes und sind rund um die Uhr einsatzbereit.

Wenn auch Du Teil davon werden möchtest, schreib uns einfach!

Wir sind immer für euch da 🚨

Feuerwehr Erlenbach

Frohe Weihnachten 🎄 und einen guten Rutsch! 🍾
24/12/2020

Frohe Weihnachten 🎄 und einen guten Rutsch! 🍾

25/10/2020

+++Corona Ampel im Landkreis Main-Spessart auf Gelb+++

Im Landkreis Main-Spessart übersteigt der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner den Signalwert von 35, laut RKI lag er bei 38. Damit gelten für den Landkreis Main-Spessart ab morgen Montag, 26. Oktober 2020, die Regeln, die in der geänderten Bayerischen Infektionsschutzverordnung für diesen Fall vorgesehen sind.

1. Es gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, das heißt im Einzelnen:
• in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten (wie Museen und Ausstellungen)
• auch am Platz in den weiterführenden Schulen (ab Jahrgangsstufe 5)
• auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen
• Die Maskenpflicht gilt auch am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann, und insbesondere auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte (z. B. Fahrstühle, Flure, Eingänge und Kantine, mit Ausnahme der Einnahme des Essens).

2. Gastronomie und Alkohol
In der Gastronomie ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Von 23 Uhr bis 6 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

3. Private Feiern und Treffen
Private Feiern und Treffen (unabhängig davon, an welchem Ort sie stattfinden) sowie der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen beschränkt.

Außerdem stellt das Gesundheitsamt Main-Spessart die Kindertageseinrichtungen im Landkreis auf Stufe „gelb“, das bedeutet, dass weiterhin alle Kinder die Einrichtung besuchen können, jedoch in festen Gruppen betreut werden. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
„Diese strengeren Maßnahmen stellen natürlich eine Einschränkung für uns alle da. Doch noch haben wir die Chance einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern“, appelliert Landrätin Sabine Sitter an die Bevölkerung. „Mit der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln, insbesondere der sogenannten AHA-Regeln („AHA“ = „Abstand, Hygiene, Alltagsmaske“), und häufigem Lüften sowie der Nutzung der Warn-App können wir alle im Alltag unseren Beitrag leisten das Virus einzudämmen und damit hoffentlich weitere Beschränkungen verhindern“, so die Landrätin.

Geltungsdauer
Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem der Landkreis letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 35“ (gelb) aufgeführt ist.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis auf 50 oder mehr steigen, gelten für den Landkreis automatisch die zusätzlichen Regeln gelten, die die Staatsregierung für diesen Fall festgelegt hat.
Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/externer Link bekannt gegeben.

+++ VU eingeklemmte Person +++Mit diesem Stichwort wurden wir um 2:00 Uhr auf die B8 in Richtung Remlingen alarmiert. Na...
17/10/2020

+++ VU eingeklemmte Person +++

Mit diesem Stichwort wurden wir um 2:00 Uhr auf die B8 in Richtung Remlingen alarmiert. Nach erster Erkundung konnte schnell Entwarnung gegeben werden. So gab es für uns lediglich Sicherungsmaßnahmen sowie die Unterstützung des Abschleppdienstes zu tun.
Danke an die Feuerwehr Tiefenthal, Feuerwehr Stadt Marktheidenfeld, Freiwillige Feuerwehr Remlingen, BRK Kreisverband Main-Spessart, Kreisfeuerwehrverband Main - Spessart und Polizei Unterfranken für die Unterstützung.

Bitte Beachten! 🙂🚒
10/09/2020

Bitte Beachten! 🙂🚒

Heute um 11 Uhr nicht erschrecken! Heute ist bundesweiter Warntag! Für 1 Minute Sirene u.a., um 11:20 Uhr Entwarnung.

25/08/2020

+++ Wichtige Information +++

Nach nun ausreichenden Regenfällen und deutlich kühlerer Witterung hat die VG Marktheidenfeld mit heutiger Bekanntmachung das Verbot von offenem Feuer aufgehoben.

Bitte trotzdem entsprechend aufpassen!

Wir wünschen Euch eine Woche! 🙂

FFW Erlenbach

06/08/2020

+++ Wichtige Information +++

Die VG Marktheidenfeld erlässt mit heutiger Bekanntmachung ein Verbot von offenem Feuer.

Als Ausnahmeregelung ist das Grillen mit Holzkohle Innerorts im privaten Bereich erlaubt.

Hierzu muss vor dem Entzünden allerdings beachtet werden:

- Gefahr für die unmittelbare Umgebung muss ausgeschlossen werden
- Der Grill darf nur auf feuerfestem Untergrund stehen
- Ausreichender Mindestabstand zu leicht entzündbaren Stoffen (z.B. trockenes Gras, Holz)
- Der Grill ist ständig durch eine geeignete Person unter Aufsicht zu halten
- Bei starkem Wind darf nicht gegrillt werden, da sonst Funkenflug ein Feuer verursachen könnte
- Beim Verlassen des Grills müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein, d.h. die Glut muss bei Bedarf mit Wasser abgelöscht werden

Wir wünschen Euch schonmal ein schönes Wochenende! :)

FFW Erlenbach

14/05/2020

+++ Wichtige Information +++

Nach nun ausreichenden Regenfällen und passend zum Wochenende hat die VG Marktheidenfeld mit heutiger Bekanntmachung das Verbot von offenem Feuer aufgehoben.

Bitte trotzdem entsprechend aufpassen!

Wir wünschen Euch ein schönes Wochenende! 🙂

FFW Erlenbach

Adresse

Ketteltor 26
Erlenbach Bei Marktheidenfeld
97837

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