25/10/2020
+++Corona Ampel im Landkreis Main-Spessart auf Gelb+++
Im Landkreis Main-Spessart übersteigt der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner den Signalwert von 35, laut RKI lag er bei 38. Damit gelten für den Landkreis Main-Spessart ab morgen Montag, 26. Oktober 2020, die Regeln, die in der geänderten Bayerischen Infektionsschutzverordnung für diesen Fall vorgesehen sind.
1. Es gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, das heißt im Einzelnen:
• in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten (wie Museen und Ausstellungen)
• auch am Platz in den weiterführenden Schulen (ab Jahrgangsstufe 5)
• auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen
• Die Maskenpflicht gilt auch am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann, und insbesondere auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte (z. B. Fahrstühle, Flure, Eingänge und Kantine, mit Ausnahme der Einnahme des Essens).
2. Gastronomie und Alkohol
In der Gastronomie ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Von 23 Uhr bis 6 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.
3. Private Feiern und Treffen
Private Feiern und Treffen (unabhängig davon, an welchem Ort sie stattfinden) sowie der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen beschränkt.
Außerdem stellt das Gesundheitsamt Main-Spessart die Kindertageseinrichtungen im Landkreis auf Stufe „gelb“, das bedeutet, dass weiterhin alle Kinder die Einrichtung besuchen können, jedoch in festen Gruppen betreut werden. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
„Diese strengeren Maßnahmen stellen natürlich eine Einschränkung für uns alle da. Doch noch haben wir die Chance einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern“, appelliert Landrätin Sabine Sitter an die Bevölkerung. „Mit der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln, insbesondere der sogenannten AHA-Regeln („AHA“ = „Abstand, Hygiene, Alltagsmaske“), und häufigem Lüften sowie der Nutzung der Warn-App können wir alle im Alltag unseren Beitrag leisten das Virus einzudämmen und damit hoffentlich weitere Beschränkungen verhindern“, so die Landrätin.
Geltungsdauer
Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem der Landkreis letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 35“ (gelb) aufgeführt ist.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis auf 50 oder mehr steigen, gelten für den Landkreis automatisch die zusätzlichen Regeln gelten, die die Staatsregierung für diesen Fall festgelegt hat.
Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/externer Link bekannt gegeben.