12/05/2026
Übernahme Gottstedter Handschrift
Vor Kurzem konnten wir eine private Schenkung in den Archivbestand der eingemeindeten Ortschaften übernehmen.
Die kleinformatige Handschrift beinhaltet Einträge über die Verordnungen und deren Verlesungen der Dorfgemeinschaft Gottstedt.
Die Seiten wurden nicht in der richtigen Reihenfolge gebunden, wie man an den Jahreszahlen aber auch an „den Händen“ erkennen kann. Das Buch besteht hauptsächlich aus Papier, nur der Einband ist aus Pergament. Hierbei handelt es sich um eine Makulatur, Reste von mittelalterlichen Schriften, oft religiösen Inhalts, die wiederverwendet wurden. Die hier verwendeten Makulaturen stammen vermutlich aus einem Kirchenbuch, höchstwahrscheinlich aus dem 14./15. Jh. Der Einband ist in einem schlechten Zustand, weitere kleinere Makulaturschnipsel aus anderer Zeit blitzen u. a. am Buchrücken hervor. Das Buch konnte durch zwei Bänder geschlossen werden. Die Einträge reichen ca. vom Ende des 17. Jh. bis ins 19. Jh.
Historisch ist es vor allem wertvoll, weil es einen tiefen Einblick in das Leben und Wirken eines thüringischen Dorfes in der Frühen Neuzeit ermöglich. Darüber hinaus sind viele Heimbürgen* namentlich genannt und auch die ein oder andere Örtlichkeit lässt sich wiederfinden.
Ca. 2/3 des Buches sind durch ein Formular beschrieben, dass die Verlesung der Dorfverordnung, Abgaben usw. beinhaltet, im hinteren Teil des Buches werden die Verordnungen dann auch selbst aufgezählt. Äußere politische Einflüsse auf das Dorf oder Ähnliches sind auf den ersten Blick nicht erkennbar.
Die Schäden am Einband und am Buchrücken erlauben vor einer umfassenden Restaurierung nur eine eingeschränkte Benutzung.
*Ein Heimbürge war ein dörflicher Amtsträger, der von der Gemeinde selbst bestellt wurde. Er verwaltete v. a. das Vermögen, fungierte z. T. als Richter und war häufig der Vorsteher der Dorfgemeinde.