21/06/2026
🚑 Rettungsdienst und Pflege dürfen nicht kaputtgespart werden: Das Bayerische Rote Kreuz begrüßt den Beschluss des Bundesrates zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ausdrücklich.
Die Botschaft ist klar: Beitragssatzstabilität darf nicht auf dem Rücken der Menschen ausgetragen werden, die retten, pflegen und versorgen. Ein Rettungswagen kann nicht erst dann finanziert werden, wenn er gebraucht wird. Er muss vorher da sein – überall, jederzeit, auch nachts, auf dem Land und in Krisen. Und Pflege braucht mehr als warme Worte: Wer Pflegebudgets deckelt und Tarifsteigerungen nur teilweise refinanziert, verschärft den Fachkräftemangel und gefährdet die Versorgung - ein Schlag ins Gesicht. Gute Pflege und verlässliche Notfallrettung gibt es nicht zum Spartarif.
👉 Hier zur vollständigen Pressemitteilung: https://go.brk.de/4oFRjee