01/06/2026
Die baden-württembergische Landesregierung hat das Landesnichtraucherschutzgesetz umfassend modernisiert. Ab dem 01. Juni 2026 gelten erweiterte Rauchverbote in zahlreichen öffentlichen Bereichen.
Für die Gemeinde Ehningen ergeben sich durch die neuen gesetzlichen Regelungen jedoch nur wenige Änderungen.
Bereits seit längerer Zeit gilt auf den Ehninger Spielplätzen ein Rauchverbot. Die entsprechenden Bereiche sind bereits ausgeschildert.
Neu ist vor allem die einheitliche Kennzeichnung an Bushaltestellen und Wartehäuschen. Dort werden künftig entsprechende Nichtraucher-Piktogramme angebracht. Die Umsetzung und Beschilderung erfolgt durch den VVS sowie die zuständigen Busunternehmen.
Das Rauchverbot gilt dabei nicht nur für klassische Tabak-Zigaretten, sondern auch für E-Zigaretten und Vapes, E-Shishas, Tabakerhitzer, Wasserpfeifen sowie vergleichbare Produkte.
Ziel der Gesetzesnovelle ist ein verbesserter Schutz der Bevölkerung — insbesondere von Kindern und Jugendlichen — vor Passivrauchen sowie die Anpassung an neue Rauch- und Dampfprodukte wie E-Zigaretten und Vapes. Die bestehenden Rauchverbote in gastronomischen Innenräumen bleiben weiterhin bestehen. Rauchernebenräume sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und müssen deutlich gekennzeichnet werden. Der Zutritt ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet.