07/04/2026
Warum hat die Fraktion GRÜNE im Marktgemeinderat Ebensfeld die Resolution der CSU/JB und der FW Ebensfeld zum Thema Windkraft in der Sondersitzung am 07.01.2026 abgelehnt?
Sondersitzung des Marktgemeinderates Ebensfeld am Mi., 07.01.26, 19.00 h in der Dreifachturnhalle Ebensfeld zum Thema Windkraft
Der Klimawandel ist in vollem Gang und erreicht traurige Rekorde. Die Jahre 2024, 2023 und 2020 waren die wärmsten Jahre seit Beginn der Aufzeichnungen. Schon jetzt hat sich die Temperatur im Vergleich zur vorindustriellen Zeit um rund 1,5 Grad erhöht. Die Auswirkungen der globalen Erwärmung sind zum einen schleichende Veränderungen wie schmelzende Gletscher, der Anstieg des Meeresspiegels und die langsame Verschiebung von Klimazonen. Zum anderen verursacht die Erderwärmung Wetterextreme, mehr und heftigere Überschwemmungen, Hitzewellen, Stürme und Dürren.
Im Kampf gegen den Klimawandel, wozu sich die Weltgemeinschaft, Europa, die Bundesrepublik Deutschland und auch alle Bundesländer verpflichtet haben, ist die Energiewende einer der größten Bausteine.
Die Energiewende in Deutschland ist der umfassende Umbau der Energieversorgung weg von fossilen und nuklearen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Wasser, Biomasse), mit dem Ziel, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Zentrale Ziele sind der massive Ausbau von Wind- und Solarenergie, eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 80 % bis 2030 und die Elektrifizierung von Wärme und Verkehr durch Effizienzsteigerung und Wärmepumpen, wobei der Ausbau noch Beschleunigung benötigt. Als Schlüsseltechnologieen sind hierbei die Wind- und Solarenergie die Hauptsäulen des Ausbaus.
Das „Wind-an-Land-Gesetz“ weist Quoten für die einzelnen Bundesländer auf, welcher prozentuale Anteil der Landesfläche für die Errichtung von Windkraftanlagen auszuweisen ist. Für Bayern lautet dieser 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent der Fläche bis Ende 2032. Zuständig hierfür sind die 18 regionalen Planungsverbände in Bayern. Sollten diese Ziele nicht erreicht werden, hält sich der Bund eine vollständige Privilegierung von Windkraftanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vor.
Bei der Ausweisung der notwendigen Windvorrangflächen durch die Regionalen Planungsverbände in einem mehrjährigen und rechtsstaatlichen Verfahren waren nicht nur die Bezirke, Landkreise und Kommunen sondern auch alle Träger Öffentlicher Belange und letztlich auch alle Bürger beteiligt. Gleichzeitig wurde auf eine ausgewogene Belastung der verschiedenen Regionen und Kommunen großer Wert gelegt. Innerhalb dieser Vorrangflächen besteht grundsätzlich Baurecht, analog dem Baurecht für jeden Normalbürger innerhalb eines ausgewiesenen Wohnbaugebietes. Nachdem bisher offensichtlich auch aufgrund massiven Drucks kein Grundstückseigentümer bereit war, seine Fläche zur Verfügung zu stellen und sogar eine durch die Gemeinde angebotene gemeinschaftliche Lösung ausgeschlagen wurde, haben nun zwei Eigentümer ihr Einverständnis erklärt.
Während gewisse Ängste der direkten Anwohner, die nachweislich durch Interessierte Kreise geschürt werden, noch verständlich sind, kann aus unserer Sicht nicht nachvollzogen werden, dass nicht nur durch unseren Bürgermeister sondern nunmehr durch eine sogenannte Resolution des Gemeinderats diese Ängste auch noch ohne fachliche Begründung bzw. einer sachlichen Prüfung befeuert werden.
Mit der Annahme dieser Resolution ohne jegliche Fakten zur Begründung werden durch den Markt Ebensfeld
- das von ihm mit durchgeführte rechtsstaatliche Verfahren zur Ausweisung der Windvorrangflächen regelrecht in Frage gestellt
- das vom Bund ausgearbeitete und vom Land Bayern umgesetzte Wind-an-Land-Gesetz und damit die Energiewende untergraben
- nicht nur die Bürgerschaft sondern auch die Kommunen untereinander gespalten
- dringend notwendige Einnahmequellen leichtfertig ausgeschlagen
- Zukunftsinvestitionen unnötig verzögert bzw. verhindert
Wenn es dem Gemeinderat ernsthaft um die Energiewende geht, dann darf er auf keinen Fall die umweltfreundlichste und nachhaltigste regenerative Energieform ablehnen, sondern sollte sich vielmehr um Auflagen und Bürgerbeteiligungen kümmern.
Aus den genannten Gründen lehnt die Fraktion der Grünen die vorliegende Resolution ab.