08/05/2026
Der von der Binnenschifffahrt verwendete Dieseltreibstoff unterliegt auch weiterhin nicht der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Das hat der Bundesrat heute in seinem Beschluss zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote entschieden, das der Bundestag im April zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtline verabschiedet hatte.
Der Gesetzgeber greift damit eine wesentliche Forderung des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) auf, der sich in Berlin vehement dafür eingesetzt hat, die Güter- und Fahrgastschifffahrt aus diesem Quotensystem auszuklammern:
Selbstverständlich anerkennt auch die Schifffahrtsbranche, dass die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen schrittweise gesenkt werden sollte. Die Binnenschifffahrt mit ihren ohnehin geringen CO2-Emissionen ist jedoch nicht der Adressat der europäischen RED-III-Richtline.
Der von der Binnenschifffahrt verwendete Dieseltreibstoff unterliegt auch weiterhin nicht der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Das hat der Bundesrat heute in seinem Beschluss zum zweiten G…