Heckschen & Salomon - Notare

Heckschen & Salomon - Notare Dienstleistungen rund um:
Immobilien, Familienrecht , Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensgr?

12/06/2026

Du wirst nur Erbe, wenn du mich besuchst.🤨

Zulässige Bedingung oder rechtlich zu weit gegangen? In unserer neuen Podcastfolge sprechen wir über genau diese Frage und darüber, wie weit die Testierfreiheit eigentlich reicht.

🎙️ NOTARISIERT – die ganze Folge gibts auf Spotify
📩 Feedback & Themen: [email protected]

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, sich selbständig zu machen und ein Unternehmen zu gründen? Oder planen Sie vielleicht,...
11/06/2026

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, sich selbständig zu machen und ein Unternehmen zu gründen?

Oder planen Sie vielleicht, eine Immobilie zu erwerben und möchten sich gern vorab ein wenig darüber informieren, was es dabei zu beachten gibt?

Dann schauen Sie gern virtuell bei uns vorbei. Auf unserer Website halten wir etliche Videos bereit, in denen wir verschiedene notarielle Themen in ihren wesentlichen Zügen erklären.

Sie vermissen ein Video zu einem bestimmten Thema?

Schreiben Sie Ihre Themenwünsche gern in die Kommentare. Hinweise und Anregungen greifen wir gern auf.

Zu unseren Videos gelangen Sie über folgenden Link:

https://lnkd.in/d9EmBcpK

Informationsveranstaltung Gesellschaftsrecht - Aktuelle Entwicklungen Ein lauer Frühlingsabend, der es inhaltlich ins si...
10/06/2026

Informationsveranstaltung Gesellschaftsrecht - Aktuelle Entwicklungen

Ein lauer Frühlingsabend, der es inhaltlich ins sich hatte:

Unter dem Motto „Aktuelle Entwicklungen im Gesellschaftsrecht“ haben wir am Dienstagabend 90 Gäste im Garten unseres Notariats empfangen und informiert.

Die Entwicklungen im europäischen Gesellschaftsrecht, Neuheiten bei der Schenkungsteuer und das GbR-Recht standen unter anderem im Fokus.

Die Eröffnung der neuen Ausstellung der Meisterschüler*innen der Klasse Macketanz, Ella Maria Groß, Chiara Hofmann, Yesul Lee und Quang Tran, ist ebenso gefeiert worden.

Wir danken allen Gästen, Kunstschaffenden und Beteiligten für das rundum gelungene Event.

08/06/2026

Was würde auf eurer Liste stehen? 👇🏻

01/06/2026

Wenn du sie wirklich heiratest, enterbe ich dich🫵
Klingt erstmal nach emotionaler Erpressung. Juristisch kann so eine Regelung aber trotzdem von der Testierfreiheit gedeckt sein.

In Folge 4 von NOTARISIERT sprechen wir genau darüber und auch darüber, warum es oft elegantere Lösungen gibt als eine schlichte Enterbung.

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31/05/2026

99% stimmen zu und trotzdem gewinnen ein paar Kläger teilweise vor dem BGH. ⚖️

Warum? In der Tagesordnung stand nur „Deckungsvergleich“. Der Punkt, der fehlte: dass der Vergleich nicht nur 2 Manager, sondern auch 140 weitere Personen umfasst.

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26/05/2026

„Es war überraschend voll… sogar der Hund war da.“ 🐶😅

Tipp: Begleitung ist natürlich willkommen. Am entspanntesten ist es meist, wenn im Termin nur die wichtigsten Personen dabei sind und der Rest danach in Ruhe ein Update bekommt. ⚖️

Der Bauträgervertrag ..... ist ein Immobilienkaufvertrag, der einige Besonderheiten aufweist. Dr. Pascal Salomon erklärt...
25/05/2026

Der Bauträgervertrag ...
.. ist ein Immobilienkaufvertrag, der einige Besonderheiten aufweist.

Dr. Pascal Salomon erklärt in einem neuen Video, was den Bauträgervertrag besonders macht, fasst kurz und knapp die Abwicklung zusammen und weist zudem auf wichtige Regelungen hin, die bedacht werden sollten.

👉 Hier geht's zum Video: https://youtu.be/j2n53oFpitk

In diesem Video erklärt Notar Dr. Pascal Salomon die Merkmale eines Bauträgervertrags und was es mit der sog. Baubeschreibung auf sich hat. Zudem gibt er Hin...

21/05/2026

Wenn Gesellschafter überrascht werden, wird ein Beschluss schnell anfechtbar. Im VW-Fall war genau das der Knackpunkt: Es stand nicht klar genug drin, dass der Vergleich nicht nur Winterkorn/Stadler, sondern auch 140 weitere Personen betrifft.

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⚖️ Spannende Rechtsfrage auf dem Weg zum BGH: Das OLG Frankfurt a. M. entscheidet zur Reichweite von Unterlassungstiteln...
20/05/2026

⚖️ Spannende Rechtsfrage auf dem Weg zum BGH: Das OLG Frankfurt a. M. entscheidet zur Reichweite von Unterlassungstiteln nach einer Abspaltung

Ein aktueller Beschluss des OLG Frankfurt a. M. (v. 15.09.2025 – 6 W 115/25, 6 U 60/18) sorgt für Klarheit an der Schnittstelle zwischen Marken-, Umwandlungs- und Zivilprozessrecht.

Der Fall:
Ein Gläubiger erwirkte einen markenrechtlichen Unterlassungstitel gegen ein Unternehmen. Später spaltete die Schuldnerin genau den betroffenen Teilbetrieb („Standortgeschäft“) zur Aufnahme auf eine andere Gesellschaft (CCF) ab. Der Gläubiger wollte den bestehenden Titel nun gem. § 727 ZPO auf den neuen Rechtsträger umschreiben lassen.

Das Urteil:
Das OLG Frankfurt erteilte dem eine Absage. Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung gegen den übernehmenden Rechtsträger ist nicht möglich.

🔍 Die Kernbegründungen des Gerichts:

Keine automatische Rechtsnachfolge: Ein gesetzlicher Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung von Schutzrechten geht bei einer Abspaltung nicht derivativ über.

Begehungsgefahr ist personengebunden: Die Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr ist ein rein tatsächlicher Umstand, der individuell für den in Anspruch Genommenen beurteilt werden muss. Die bloße Fortführung des Betriebs (selbst mit identischem Personal) reicht nicht aus.

§ 133 UmwG hilft nicht weiter: Die gesamtschuldnerische Haftung bei Spaltungen begründet keine materiell-rechtliche Schuldübernahme für rein gesetzliche Unterlassungspflichten.

Titel ist nicht wirkungslos: Da der ursprüngliche Rechtsträger fortbesteht und die Marke hält, läuft der Titel nicht leer. Ein "Schuldneraustausch" via Umschreibung scheidet aus.

💡 Praxishinweis für die M&A- und Restrukturierungspraxis:
Möchte ein Gläubiger gegen den neuen Rechtsträger vorgehen, muss er diesen in der Regel originär und gesondert auf Unterlassung in Anspruch nehmen – es sei denn, im Spaltungsvertrag wurde die Unterlassungspflicht explizit und rechtsgeschäftlich mit übernommen (was hier nicht der Fall war).

Aber Achtung – das letzte Wort ist noch nicht gesprochen! 🔥 Da der BGH diese spezifische Frage noch nicht höchstrichterlich entschieden hat, hat das OLG die Rechtsbeschwerde zugelassen.

Das Verfahren ist bereits beim BGH anhängig (Az. VII ZB 33/25).

Es bleibt spannend!

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Dresden
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