02/06/2026
🚭 Neues Landesnichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg: Rauchverbot an Bus- und Bahnhaltestellen tritt in Kraft
Seit dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG). Damit ist das Rauchen an allen Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs untersagt.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
🔹 Umfassendes Rauchverbot
Das Verbot gilt nicht nur für Zi******en, Zigarren und Zigarillos, sondern ausdrücklich auch für E-Zi******en und Vaporizer.
🔹 Neue Kennzeichnung an Haltestellen
Haltestellen werden schrittweise mit Aufklebern und Piktogrammen ausgestattet, die auf das Rauchverbot hinweisen.
🔹 Aschenbecher bleiben erhalten
Vorhandene Aschenbecher an Mülleimern werden bewusst nicht entfernt. Sie ermöglichen es Fahrgästen, Zi******en vor dem Betreten des Wartebereichs ordnungsgemäß und umweltgerecht zu entsorgen.
🎯 Ziel der neuen Regelung ist es, Fahrgäste – insbesondere Kinder, Jugendliche und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen – besser vor Passivrauch zu schützen und die Aufenthaltsqualität an den Haltestellen zu verbessern.
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