07/09/2026
📬🗳️ Kommunalwahl am 13. September – wichtige Fristen für die Briefwahl
Die Kommunalwahl rückt näher. Wer noch einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen beantragen möchte, sollte jetzt die verbleibenden Fristen beachten.
📍 Versand außerhalb des Gemeindegebietes
Wer die Briefwahlunterlagen an eine auswärtige Anschrift benötigt, sollte den Antrag möglichst noch heute stellen. Aufgrund der Postlaufzeiten kann bei späteren Anträgen eine rechtzeitige Zustellung und Rücksendung nicht mehr gewährleistet werden.
📅 Reguläre Beantragung bis Freitag, 13:00 Uhr
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 11. September, 13:00 Uhr beantragt werden. Bei kurzfristigen Anträgen kann die rechtzeitige Zustellung nur noch innerhalb des Gemeindegebietes gewährleistet werden.
Alternativ können die Unterlagen persönlich beim Wahlamt abgeholt werden. Dort kann die Briefwahl auch direkt vor Ort durchgeführt werden.
📨 Beantragter Wahlschein nicht angekommen?
Wer glaubhaft versichert, dass ein bereits beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann noch bis Samstag, 12. September, 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein erhalten. Ein lediglich verlorener Wahlschein kann grundsätzlich nicht ersetzt werden.
🏥 Plötzliche Erkrankung
Bei einer plötzlich eingetretenen Erkrankung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausnahmsweise noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr ein Wahlschein beantragt werden.
🏛️ Erreichbarkeit des Wahlamtes:
Freitag, 11.09.: bis 13:00 Uhr
Samstag, 12.09.: 8:00–12:00 Uhr
Sonntag, 13.09.: durchgehend
☎️ 05121 / 202-20 oder -25
📮 Wichtig: Ausgefüllte Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang bei der Gemeinde – nicht der Poststempel.
📍 Gemeinde Diekholzen – Wahlamt
Alfelder Straße 5, 31199 Diekholzen