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ÖDP sieht Zukunftspläne für Tagebausee Hambach kritischFranjo Schiller:  Die Planungen der Vergangenheit passen nicht me...
10/08/2023

ÖDP sieht Zukunftspläne für Tagebausee Hambach kritisch

Franjo Schiller: Die Planungen der Vergangenheit passen nicht mehr in die Zukunft

(Düsseldorf/Mönchengladbach) - "Planungen für einen See im Tagebau Hambach wird von RWE durch schöne Bilder mit Wasserflächen und Segelbooten verkauft", so der Landesbeauftragte der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) NRW für Klima, Wald und Landwirtschaft und Stadtvorsitzender der ÖDP Mönchengladbach, Franjo Schiller. "Die Realität hat diese Schöne-Bilder-Planung längst überholt."

Auf dem Dialog-Forum seiner Partei am Dienstagabend diskutierte die ÖDP diese Planungen. Der Plan, das Tagebauloch mit Rheinwasser zu füllen, ist angesichts des fortschreitenden Klimatsunamis und des bereits bestehenden und zu erwarten-den Wassermangels in Flüssen und Seen nicht mehr realistisch. Daran ändern auch 2 Wochen Dauerregen nichts. Der Juli 2023 war weltweit, auch in Deutschland, der heißeste Juli laut Wetteraufzeichnung.

„Wie kann in naher Zukunft ein zu einem Gerinnsel verkümmerter Fluss ein Tagebauloch mit dem Volumen nahezu so groß wie der Bodensee füllen?“ fragt die ÖDP. Diese RWE Planungen laufen auf eine zukünftige Umweltkatastrophe zu, so die Meinung der Teilnehmer der Tagung.

"Wasser ist Leben" ist ein Leitmotiv der ÖDP-Naturschützer. Wir werden, so Franjo Schiller, Alternativen für die Renaturierung und Nutzung dieses Überbleibsels aus dem Braunkohletagebau vorschlagen. Auch die ÖDP in Mönchengladbach wird sich an der Erarbeitung von Alternativen aktiv beteiligen.

Link zur Pressemitteilung:
https://www.oedp-duesseldorf-niederrhein.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/oedp-sieht-zukunftsplaene-fuer-tagebausee-hambach

[Pressemitteilung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Region Düsseldorf und Niederrhein vom 9.8.2023]

(Bild: Franjo Schiller;
Bildquelle: ÖDP EIN)

Pläne zur beschleunigten Bebauung sind rechtswidrig - §13b BauGB verstößt gegen Europäisches GemeinschaftsrechtAktuelles...
04/08/2023

Pläne zur beschleunigten Bebauung sind rechtswidrig - §13b BauGB verstößt gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht

Aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „Sämtliche Pläne zur beschleunigten Bebauung des Siedlungsaußenbereichs ohne Umweltprüfung sind in Brandenburg rechtswidrig zustande gekommen."

(Düsseldorf/Leipzig) - Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde hätten nicht im beschleunigten wie
vereinfachten Verfahrens nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig hat am 18.07.2023 entschieden, dass diese Bestimmung mit Unionsrecht unvereinbar ist (4 CN 3.22).
„Wir als ÖDP fordern deshalb alle Kommunen auf, ihre nun als unzulässig erklärten Bauplanungen nach § 13b Satz 1 BauGB
sofort zu stoppen, soweit diese ohne die zwingend erforderliche naturschutzrechtliche Prüfung erfolgt sind." so die ÖDP in
Düsseldorf und am Niederrhein.

In einem bundesweit relevanten Revisionsverfahren gegen eine Bebauungsplanung in Baden-Württemberg wurde wegen
mangelnder Vereinbarkeit eines Verzichts auf die Umweltprüfung mit den Vorgaben der sogenannte „SUP-Richtlinie" (2001/42/EG)
entschieden. Diese richterliche Entscheidung hat nun auch Auswirkungen auf viele derart ohne Umweltprüfung durchgezogene Projekte.

Dabei bestünde im Gegenteil laut ÖDP gerade der dringende Bedarf, dass angedachte und sicherlich auch gesellschaftlich benötigte
Baugebiete gerade etwa keine von Feuchte geprägten Waldbiotope inmitten eines Landschaftsschutzgebietes zerstückeln.
Durch den Verzicht auf einen umfassenden Umweltbericht mangelt es nun allerorten an gebündelten Umweltdaten. Diese stellen eine
Grundlage und Abwägungshilfe für Gemeindevertreter und andere Planungsträger dar. Womöglich nicht einmal ohne Prüfung umfassend
bekannt, welche Naturschätze die eigene Kommune noch so beherbergt.

Zahlreiche Bebauungspläne bundesweit sind nun im Nachhinein vom BVerwG für unwirksam erklärt worden, soweit diese auf der für
europarechtswidrig erkannten Vorschrift des § 13b BauGB beruhten.





Hintergrund:
Der damalige Normenkontrollantrag des BUND Umweltverbandes Baden-Württemberg gegen die Gemeinde Gaiberg wurde zwar
beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im April 2020 im Eilverfahren und nachfolgend im Mai 2022 mit Urteil im
Normenkontrollverfahren die Rechtsmittel abgewiesen, aber aufgrund von Zweifeln hinsichtlich der Vorgaben des europäischen
Gemeinschaftsrechts die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Im Ergebnis des Revisionsverfahrens war der Normenkontrollantrag
des BUND nun erfolgreich: Der Bebauungsplan wurde vom BVerwG für unwirksam erklärt, da dieser auf der für europarechtswidrig
erkannten Vorschrift des § 13b BauGB beruhte. Diese hatte im Außenbereich ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser geplant.
Obwohl die Planung die Rodung und Überbauung einer ökologisch wertvollen Streuobstwiese vorsah, wurde keine „Umweltprüfung"
durchgeführt und kein hinreichender Ausgleich für den Eingriff in die Natur geplant. Aufgrund der 2017 in das BauGB eingeführten
Regelung des § 13b sollten diese Maßgaben zum Schutz von Natur und Umwelt im Falle der Realisierung von Wohnbebauung
entbehrlich sein. Die für sein Urteil maßgeblichen Gründe hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung hier
veröffentlicht:

www.bverwg.de/pm/2023/59



* Ergänzend:

www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__13b.html Richtlinie 2001/42/EG

* Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP) eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/assessment-of-the-certain-effects-of-plans-and-programmes-on-the-environment-sea.html


* Pressemitteilung des BUND Baden-Württemberg:

www.bund-bawue.de/service/presse-mitteilungen/detail/news/bund-klage-stoppt-flaechenfrass-bundesverwaltungsgericht-gibt-klage-gegen-13-b-baugb-statt/ # # # :





Bildquelle: Pixabay

[Pressemitteilung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Region Düsseldorf und Niederrhein vom 2.8.2023]

Plan von Bundestagsparteien:Jedes 8. Wählervotum soll bei der EU-Wahl unter den Tisch fallenÖDP – auch am Niederrhein – ...
20/06/2023

Plan von Bundestagsparteien:

Jedes 8. Wählervotum soll bei der EU-Wahl unter den Tisch fallen

ÖDP – auch am Niederrhein – kündigt erbitterten Widerstand ge-gen diesen „Mandatsklau“ an

(Düsseldorf/Mönchengladbach/Berlin) - Bei der letzten EU-Wahl hat jeder 8. Wählende Nicht-Bundestagsparteien gewählt. Dieses Wählervotum entsandte 9 EU-Abgeordnete in Europaparlament. Nach Planungen im Bundestag sollen diese Voten und somit auch die Abgeordneten bei der EU-Wahl wegfallen. Die Sitze gingen damit an die Bundestagsparteien, entgegen dem Wählervotum.

Eine weit verbreitete Parteienverdrossenheit ist in allen Umfragen festzustellen. Jetzt planen Parteien im Bundestag, die demokratischen Rechte der Wahlberechtig-ten bei der EU-Wahl weiter zu beschneiden. Durch die Einführung einer Sperrklau-sel ins EU-Wahlrecht sollen die Voten für die unter „Sonstige Parteien“ aufgeführ-ten Wahlvorschläge unter den Tisch fallen. 12,9 % der Wählenden würde die Mög-lichkeit, Abgeordnete ihrer Wahl ins EU-Parlament zu entsenden, genommen. Die Parteienverdrossenheit würde durch die Bundestagsparteien hiermit nur vergrößert, so die ÖDP. Radikale Parteien an den Rändern würden begünstigt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Sperrklausel bereits für verfassungswid-rig erklärt. Jetzt kommt ein neuer Versuch, in dem die die Sperrklausel unterstützen-den Parteien diese über das EU-Parlament als eine Art „Lex Deutschland“ einfüh-ren wollen. Dabei gelten die Argumente des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor.

Bis auf einen haben sich alle von den „Sonstigen“ ins EU-Parlament gewählten einer der großen 7 Fraktionen angeschlossen. Eine Zersplitterung des EU-Parlaments ist somit nicht feststellbar. Die Argumente für eine Sperrklausel laufen somit ins Leere. Es geht lediglich darum, unliebsame Konkurrenz bei den EU-Wahlen in Deutschland auszuschalten, so die ÖDP am Niederrhein.

Die ÖDP am Niederrhein wird in nächster Zeit über diese Versuche, die Rechte der Bürger zu beschneiden, informieren und gegen diese Machenschaften mobilisie-ren. Sie ist dabei nicht allein. Ein breites Bündnis, dem u.a. Volt, die Piratenpartei, ÖDP, „Die Partei“ sowie bürgerliche Initiativen wie Mehr Demokratie e.V.“ angehö-ren, macht Front gegen den erneuten Plan, das Wahlrecht zu beschneiden.

Hintergrund

Stellungnahme von Björn Benken (ÖDP), Berlin, auf der Pressekonferenz des Bündnisses am 19. Juni 2023 in Berlin

Es geht um den Kern unserer Demokratie!

Zur aktuellen Diskussion um die EU-Sperrklausel

Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament soll es nach dem Willen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen bald erneut eine Sperrklausel geben, obwohl eine derartige Maßnahme vom Bundesverfassungsgericht zuletzt als verfassungswidrig eingestuft wurde. Insbesondere bei den kleinen Parteien, die derzeit mit jeweils ein bis zwei Abgeordneten im Europaparlament vertreten sind, ist die Aufregung groß. Für sie sieht es so aus, als ob die großen Parteien gezielt den Willen von Millionen Wählerinnen und Wählern ignorieren wollen, nur um sich auf diese Weise eine unliebsame politische Konkurrenz vom Leibe zu schaffen. In diesem Beitrag sollen die Hintergründe des Vorgangs genauer beleuchtet werden – und zwar einschließlich der verfassungsrechtlichen Dimensionen, auf die es hier entscheidend ankommt.

Bis 2011 galt bei Europawahlen eine Sperrklausel in Höhe von 5 Prozent. Dann stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die damit verbundene Einschränkung der Wahlgleich-heit – anders als bei Bundestagswahlen – bei Wahlen zum europäischen Parlament nicht durch einen zwingenden Grund zu rechtfertigen ist. Angesichts der Tatsache, dass schon damals mehr als 160 verschiedene Parteien im EU-Parlament vertreten waren, würden ein paar weitere Kleinparteien aus Deutschland nicht die Funktionsfähigkeit des Parlaments be-einträchtigen. Auch die spezifischen Arbeitsbedingungen des Europäischen Parlaments und dessen Aufgabenstellung hat das Gericht berücksichtigt. So wählt das Europäische Parla-ment ja z.B. keine Regierung, die auf eine fortlaufende Unterstützung angewiesen wäre, und auch die Gesetzgebung ist nicht von einer gleichbleibenden Mehrheit abhängig.

Nachdem der anschließende Versuch der vier Bundestagsfraktionen, statt der für verfas-sungswidrig erklärten 5%-Hürde zumindest eine 3%-Sperrklausel einzuführen, im Februar 2014 vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls abgeschmettert wurde, fassten sie den Plan, die Sperrklausel bei EU-Wahlen mittels einer Verschärfung des Direktwahlakts durchzudrü-cken. Der Direktwahlakt ist sozusagen das Wahlgesetz der Europäischen Union und enthält seit 2002 in Art. 3 die folgende Formulierung: "Für die Sitzvergabe können die Mitgliedstaaten eine Mindestschwelle festlegen. Diese Schwelle darf jedoch landesweit nicht mehr als 5 % der abgegebenen Stimmen betragen."

Gemäß dem Wortlaut der Formulierung handelt es sich hierbei lediglich um eine Kann-Regelung und nicht um eine verbindliche Vorgabe. Dies ist ein wichtiger Unterschied: Zwar hat das EU-Recht einen sogenannten Anwendungsvorrang vor nationalem Recht und geht in aller Regel sogar dem nationalen Verfassungsrecht vor; letzteres aber nur dann, wenn das Unionsrecht zwingende Vorgaben enthält. Deshalb stellte das 2011er Urteil des BVerfG zu Recht fest: „Die verfassungsrechtliche Prüfung der deutschen Fünf-Prozent-Sperrklausel ist nicht durch verbindliche europarechtliche Vorgaben eingeschränkt“. Die erwähnten Parteien fassten diesen Passus als Bekräftigung auf, dass es automatisch zu einer Revision des da-maligen Urteils führen müsse, wenn sie in den Direktwahlakt eine verbindliche Vorgabe hin-einschreiben würden. Das allerdings ist dem zitierten Satz nicht zu entnehmen; vielmehr wird dort vom BVerfG lediglich ausgedrückt, dass in einem solchen Fall die verfassungsrechtliche Prüfung in einer anderen Form hätte stattfinden müssen, was dann möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.

Im Jahr 2018 beschlossen die Institutionen der EU eine entsprechende Änderung von Art. 3 des Direktwahlakts. Die Mitgliedstaaten werden darin verpflichtet, bei Europawahlen eine Sperrklausel von mindestens 2% und höchstens 5% einzuführen, und zwar spätestens vor der Wahl zum EU-Parlament, die der ersten Wahl nach dem Inkrafttreten des Beschlusses folgt.

Doch damit allein war es nicht getan. Um in Kraft zu treten, musste der geänderte Direkt-wahlakt erst einmal von sämtlichen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Bislang haben Spanien und Zypern noch immer nicht unterzeichnet; pikanterweise aber auch Deutschland nicht, weil hier die Grünen eine Zeitlang noch Widerstand leisteten. Doch im Koalitionsvertrag 2021 leg-ten sich SPD, Grüne und FDP wie folgt fest: „Wir unterstützen ein einheitliches europäisches Wahlrecht mit teils transnationalen Listen und einem verbindlichen Spitzenkandidatensystem. Wenn bis zum Sommer 2022 kein neuer Direktwahlakt vorliegt, wird Deutschland dem Di-rektwahlakt aus 2018 auf Grundlage eines Regierungsentwurfes zustimmen.“

Zu diesem Zeitpunkt liefen auf europäischer Ebene bereits emsige Vorbereitungen für ein neues, vereinheitlichtes Wahlgesetz mit aufeinander abgestimmten Wahlterminen, einem ein-heitlichen Mindestwahlalter, einer Paritätsregelung, länderübergreifenden Listen und vielem mehr. In dem Paket enthalten war auch eine verbindliche Sperrklausel in Höhe von 3,5% (plus eine Ausnahmeregelung von dieser Sperrklausel für Parteien, die europaweit antreten und in mindestens sieben Mitgliedstaaten auf insgesamt mindestens eine Million Stimmen kommen). Das ambitionierte Reformprojekt wurde 2022 vom Europäischen Parlament be-schlossen, blieb dann aber – vorhersehbar – beim Rat der Europäischen Union (dem „Minis-terrat“) stecken, weil vielen Mitgliedstaaten die vorgeschlagenen Änderungen viel zu weit gin-gen. Deshalb griffen die Koalitionäre schließlich auf ihren Plan B zurück und holten die 2018er Änderung des Direktwahlakts wieder aus der Mottenkiste hervor, um eine Ratifizierung in Deutschland durchzuführen – frei nach dem Motto: Lieber den 2%-Spatz in der Hand als die 3,5%-Taube auf dem Dach.

Dem Ratifizierungsgesetz müssen sowohl der Bundestag wie auch der Bundesrat zustim-men, und zwar beide mit einer Zweidrittelmehrheit ihrer Mitglieder. Denn weil mit der EU-Vorgabe die deutsche Verfassung bzw. Verfassungsrechtsprechung ausgehebelt wird, reicht keine einfache Mehrheit; es bedarf vielmehr einer verfassungsändernden Mehrheit. Der An-wendungsvorrang des Unionsrechts reicht zudem nur so weit, wie es sich um eine zwingen-de Vorgabe handelt – und weil in diesem Fall lediglich eine Sperrklausel in Höhe von 2% zwingend vorgeschrieben ist und ein höheres Quorum lediglich erlaubt ist, darf auch nur eine 2%-Sperrklausel in das Europawahlgesetz eingeführt werden. Analoges gilt für den Zeitpunkt der Einführung: Weil die 2018er Novelle des Direktwahlakts ausdrücklich eine Einführung zur nächsten oder übernächsten Wahl verlangt, ist eine Einführung bereits zur Wahl 2024 nicht verpflichtend und damit verfassungsrechtlich nicht zulässig, sondern erst die Einführung zur Wahl 2029 – oder ggf. sogar noch später. Denn falls bis zum Wahltermin 2024 noch nicht alle Mitgliedstaaten die Änderung ratifiziert haben, könnte die Sperrklausel sogar erst frühestens zur Europawahl 2034 eingeführt werden.

Viele fragen sich nun offenbar, ob allein durch das Inkrafttreten dieser europaweiten Rege-lung etwas, was bisher höchstrichterlich als verfassungswidrig eingestuft wurde, plötzlich wieder legitim werden kann? Im Prinzip schon – denn grundsätzlich greift hier der oben er-wähnte Vorrang des europäischen Rechts vor nationalem (Verfassungs-)Recht. Doch es gibt zwei wichtige Ausnahmen, die in diesem Fall durchaus relevant werden könnten. So hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit stets betont, dass in dem Fall, wo ein als unabdingbar gebotener Grundrechtsschutz auf Unionsebene generell nicht gewährleistet wird, dem Gericht ein Recht zur Kontrolle von Grundrechtsverstößen zusteht. Und obwohl es heutzutage fast keine Grundrechte mehr gibt, die nicht auch gleichzeitig durch europäisches Recht abgedeckt sind, ist die Gleichheit der Wahl eine bemerkenswerte Ausnahme. Artikel 39 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union lautet nämlich: "Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt". Die Garantie einer gleichen Wahl fehlt in dieser Aufzählung und muss dort auch fehlen, weil ja im Vergleich zwischen den Mitgliedstaaten keine Erfolgswertgleichheit der Stimmen gegeben ist (in Deutschland braucht es z.B. für die Erlangung eines Sitzes zehnmal mehr Wähler/innen als in Luxemburg).

Und noch einen weiteren Kontrollvorbehalt hat das Bundesverfassungsgericht für sich rekla-miert: Wenn der Kern der deutschen Verfassungsidentität betroffen ist, der in Art. 1 und Art. 20 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, kann das Gericht die Anwendung von Rechtsak-ten der Europäischen Union in der Bundesrepublik untersagen. Während es fraglich sein dürfte, ob und wo genau eine Sperrhürde gegen die in Art. 1 genannte Menschenwürde ver-stoßen kann, kommt eine Verletzung des Demokratieprinzips aus Art. 20 sehr wohl in Be-tracht. Zwar ist nirgendwo eindeutig festgelegt, was der Begriff „Demokratieprinzip“ alles um-fasst und was davon zu dessen Kern bzw. was lediglich zur Peripherie gehört… aber die sys-tematische und millionenfache Entwertung von Wählerstimmen ist definitiv keine Petitesse! Sie dürfte tatsächlich von einem derartigen Gewicht sein, dass ein Einschreiten des Bundes-verfassungsgerichts gegen das geplante Aufgeben demokratischer Grundrechte geboten ist.

Wie die Sache vor Gericht letztlich ausgehen wird, ist jedoch offen. Fest steht nur: Durch die Ratifizierung des Direktwahlakts werden die Karten neu gemischt. Auch wenn nun aufgrund der Verschiebung der juristischen Maßstäbe nicht mehr zwangsläufig von einer Verfas-sungswidrigkeit auszugehen ist, spricht dennoch einiges dafür, dass auch eine erneute ver-fassungsrechtliche Prüfung zum Verdikt der Verfassungswidrigkeit führt.

Auch wird sich erst noch zeigen, ob die politischen Kosten, die die etablierten Parteien zahlen müssen, um künftig im EU-Parlament ein bis zwei Sitze mehr pro Partei zu erhalten, am Ende unverhältnismäßig hoch für sie ausfallen. Wie ein Abgeordneter der Grünen es bereits 2013 in der Bundestagsdebatte zur 3%-EU-Sperrklausel hellsichtig ausdrückte: „Wir sollten uns hier nichts vormachen … wir begeben uns auf dünnes Eis. Das ist so etwas wie ein Ritt über den Bodensee und die vier Fraktionen, die diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, können nur hoffen, dass wir am Ende nicht tot wie dieser Reiter sind.“

Die Kleinparteien hingegen hoffen, dass sie aus diesem Konflikt, der aus ihrer Sicht ein exis-tenzbedrohender Affront ist, am Ende lebendiger und gestärkter denn je hervorgehen. Auch der Demokratie allgemein würde es zweifellos gut tun, wenn die bisherige Stimmenvielfalt im europäischen Parlament erhalten bleibt und die ohnehin schon schwächsten Stimmen nicht ganz zum Verstummen gebracht werden.

Björn Benken
(15.06.2023)

Pressemitteilung der Ökologisch-Demokrtischen Partei )ÖDP) Region Düsseldorf und Niederrhein vom 20.6.2023

Bildquelle: Pixabay BedexpStock

ÖDP-Landesverband ist fassungslos: Gefahr für unsere Demokratie!Anstatt Sperrklauseln auf europäischer Ebene, lieber Wah...
13/06/2023

ÖDP-Landesverband ist fassungslos: Gefahr für unsere Demokratie!

Anstatt Sperrklauseln auf europäischer Ebene, lieber Wahlrechtshürden auf nationaler Ebene in Frage stellen

(Düsseldorf) - Der Deutsche Bundestag hat über den EU-Gesetzentwurf beraten, mit dem bei Wahlen zum Europaparlament eine Sperrklausel von zwei Prozent eingeführt werden soll.

Unter dem Deckmantel einer „Vereinheitlichung“ des Europäischen Wahlrechts verfolgt diese Reform vorrangig den Zweck, kleine Parteien aus dem Parlament zu kegeln, damit große Parteien deren Sitze unter sich aufteilen können.

Außerdem stimmte der Bundestag einem Antrag der Ampelfraktionen zur legislativen Entschließung des EU-Parlaments von 2022 zu, nach dem sogar eine Mindesthürde von 3,5 Prozent bei Europawahlen eingeführt werden soll.

Unsere ÖDP-Europaabgeordnete Manuela Ripa: "Das verurteile ich aufs Schärfste!“

Sperrklauseln im Europawahlrecht sind verfassungswidrig!
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits zwei Mal geurteilt, dass die mit der Sperrklausel verbundenen schwerwiegenden Eingriffe in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien nicht zu rechtfertigen sind.

Sperrklauseln produzieren jede Menge „verlorener“ Stimmen:
Mit der geplanten Sperrklausel von 2% wären bei der letzten Europawahl 1,7 Millionen Wählerstimmen wertlos verfallen.

Das Argument einer „Zersplitterung“ des EU-Parlaments ist schlichtweg falsch,
da sich fast alle Abgeordneten der kleinen Parteien Fraktionen angeschlossen haben und dort konstruktive Arbeit leisten. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Argument in seinen Urteilen ebenfalls widerlegt.

Als ÖDP-Landesverband NRW fordern wir, anstatt das System von Sperrklauseln auf europäischer Ebene einzuführen, sollte man lieber darüber nachdenken, Wahlrechtshürden auf nationaler Ebene in Frage zu stellen!

Pressemitteilung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) NRW vom 25.5.2023

Pressemitteilung der ÖDP Landesverband Brandenburg13.06.2023  „Taube Ohren“: Woidke sind Anliegen der Bürger offenbar eg...
13/06/2023

Pressemitteilung der ÖDP Landesverband Brandenburg
13.06.2023


„Taube Ohren“: Woidke sind Anliegen der Bürger offenbar egal

Das UBA warnt vor Wassernot im Umland von Berlin. Dietmar Woidke verspricht trotzdem weitere Fördermengen für die Industrie. Brandenburgs ÖDP kritisiert dies Verhalten als „hochgradig unseriöse Politik“.

Nach Kohle und Klimawandel kommt jetzt die Wassernot: Laut einer aktuellen Studie des Umweltbundesamts (UBA) wird spätestens mit dem Aus im Lausitzer Tagebau in Berlin das Trinkwasser knapp. Die Spree werde dann „bis zu 75 Prozent weniger Wasser“ führen, der Spreewald und die Reservoire der Hauptstadt trocken fallen. „Ein Horror“, kommentiert Brandenburgs ÖDP-Chef Thomas Löb dies sich zuspitzende Szenario: „In Grünheide baut die Landesregierung für Tesla weiter Luftschlösser und verspricht aus dem Reservoir des Grundwassers zusätzliche Fördermengen als Lockmittel für weitere Industrieanlagen, obwohl Wissenschaftler schon jetzt belegen, dass die Region mitsamt den Einwohnern ohne neue Speicher verdursten“, so Löb.

Experten im Umweltbundesamt warnen inzwischen öffentlich und unverhohlen, es brauche dringend „einen länderübergreifenden Masterplan für die Wasserwirtschaft der Region“. In Potsdam stoßen sie auf taube Ohren. Dort verschleiert der Ministerpräsident mit „Taschenspielertricks“ – so wertet das Magazin Stern seine „unorthodoxen Methoden“ nach dem Motto, „wenn die zuständige Behörde das Wasser nicht freigibt, dann ist die Behörde eben nicht mehr zuständig“ – die brenzlige Lage mit den versiegenden Quellen. Dietmar Woidke bietet Tesla immer noch mehr Wasser an, das es im südlichen Berliner Umland nun auch wissenschaftlich belegt, jedoch gar nicht gibt. „Das ist haarsträubend und unseriös“, ordnet Thomas Löb das Verhalten des Regierungschefs in Potsdam ein. „Der Landeschef scheut nicht davor zurück, die eigenen Behörden und den regionalen Wasserversorger dabei durch ein Schlupfloch im Gesetz auszuhebeln.“

ÖDP-Mann Löb setzt lieber andere Prioritäten: „Die Bedürfnisse der Menschen in der Region scheinen dem Ministerpräsidenten offensichtlich völlig egal“, kritisiert er. Wichtiger als Industrie unter Vortäuschung falscher Tatsachen anzulocken, wäre es, wenn der Chef der Landesregierung seinen Job seriös erledigen würde: auf die Sorgen der Menschen wegen der drohenden Wasserknappheit zu hören und sich zusammen mit Experten zu überlegen, wie er der neuen Situation mit sinnvollen Maßnahmen begegnen kann, um die schlimmsten Folgen abzuwenden.

Nach Kohle und Klimawandel kommt jetzt die Wassernot: Laut einer aktuellen Studie des Umweltbundesamts (UBA) wird spätestens mit dem Aus im Lausitzer Tagebau in Berlin das Trinkwasser knapp. Die Spree werde dann „bis zu 75 Prozent weniger Wasser“ führen, der Spreewald und die Reservoire der Hauptstadt trocken fallen. „Ein Horror“, kommentiert Brandenburgs ÖDP-Chef Thomas Löb dies sich zuspitzende Szenario: „In Grünheide baut die Landesregierung für Tesla weiter Luftschlösser und verspricht aus dem Reservoir des Grundwassers zusätzliche Fördermengen als Lockmittel für weitere Industrieanlagen, obwohl Wissenschaftler schon jetzt belegen, dass die Region mitsamt den Einwohnern ohne neue Speicher verdursten“, so Löb.

Experten im Umweltbundesamt warnen inzwischen öffentlich und unverhohlen, es brauche dringend „einen länderübergreifenden Masterplan für die Wasserwirtschaft der Region“. In Potsdam stoßen sie auf taube Ohren. Dort verschleiert der Ministerpräsident mit „Taschenspielertricks“ – so wertet das Magazin Stern seine „unorthodoxen Methoden“ nach dem Motto, „wenn die zuständige Behörde das Wasser nicht freigibt, dann ist die Behörde eben nicht mehr zuständig“ – die brenzlige Lage mit den versiegenden Quellen. Dietmar Woidke bietet Tesla immer noch mehr Wasser an, das es im südlichen Berliner Umland nun auch wissenschaftlich belegt, jedoch gar nicht gibt. „Das ist haarsträubend und unseriös“, ordnet Thomas Löb das Verhalten des Regierungschefs in Potsdam ein. „Der Landeschef scheut nicht davor zurück, die eigenen Behörden und den regionalen Wasserversorger dabei durch ein Schlupfloch im Gesetz auszuhebeln.“

ÖDP-Mann Löb setzt lieber andere Prioritäten: „Die Bedürfnisse der Menschen in der Region scheinen dem Ministerpräsidenten offensichtlich völlig egal“, kritisiert er. Wichtiger als Industrie unter Vortäuschung falscher Tatsachen anzulocken, wäre es, wenn der Chef der Landesregierung seinen Job seriös erledigen würde: auf die Sorgen der Menschen wegen der drohenden Wasserknappheit zu hören und sich zusammen mit Experten zu überlegen, wie er der neuen Situation mit sinnvollen Maßnahmen begegnen kann, um die schlimmsten Folgen abzuwenden.

Link zur Orginalquelle

https://www.oedp-brandenburg.de/partei/landesverband/pressemitteilungen/nachrichtendetails/news/taube-ohren-woidke-sind-anliegen-der-buerger-offen

Pressekontakt:

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

die Naturschutzpartei

Landesverband Brandenburg
Postfach 601212
14412 Potsdam

https://www.oedp-brandenburg.de
https://www.oedp-brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen/
https://www.oedp-brandenburg.de/mitmachen/medienspiegel

Ansprechpartner:
Thomas Löb, Landesvorsitzender
0175-9966701, [email protected]

V.i.S.d.P.: Thomas Löb

Die ÖDP Meerbusch schlägt vor:Eichhörnchenbrücken für MeerbuschZum Schutz der Nager und anderer Kleintiere(Meerbusch) – ...
13/06/2023

Die ÖDP Meerbusch schlägt vor:

Eichhörnchenbrücken für Meerbusch

Zum Schutz der Nager und anderer Kleintiere

(Meerbusch) – „Jedes überfahrene Eichhörnchen ist eines zu viel“, so die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) in Meerbusch. Daher schlägt wie den Bau sogenannter „Eichhörnchenbrücken“ im Stadtgebiet vor.

Eine Eichhörnchenbrücke ist eine Konstruktion, die Kleintieren wie Eichhörnchen, aber auch anderen Kleintieren, das gefahrlose Queren vielbefahrener Fahrbahnen ermöglichen soll. Die Erfahrung mit derartigen „Brücken“ sind positiv; diese werden von den Tieren gut angenommen. Diese „Brücken“ bestehen in ihrer einfachen Version aus einem Drahtseil, das hoch über der Fahrbahn, möglichst zwischen 2 Bäumen, gespannt wird.

In der belgischen Stadt Brecht wurde dies mit einem Kostenaufwand von 250,00 € pro Brücke realisiert. Derartige Brücken befinden sich beispielsweise auch in Roermond, in Vlotho, Trier, München und Krailling. Nach Meinung der ÖDP Meerbusch würde Eichhörnchenbrücken als Schutz für Kleintiere auch Meerbusch als „Stadt im Grünen“ gut zu Gesicht stehen.

Pressemitteilung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Region Düsseldorf und Niederrhein vom 12.5.2023

Bildquelle: ÖDP EIN

Offener Brief gegen eine Prozenthürde bei der EU-WahlenGegen das Stehlen unserer Stimmen!MdEP Manuela Ripa (ÖDP) und ÖDP...
13/06/2023

Offener Brief gegen eine Prozenthürde bei der EU-Wahlen

Gegen das Stehlen unserer Stimmen!

MdEP Manuela Ripa (ÖDP) und ÖDP-Vorsitzende Charlotte Schmid unterzeichnen offenen Protestbrief gegen Prozenthürde bei Europawahl

Link zum Videostatement von Manuela Ripa

(Straßburg/12.06.2023) Ende Mai hat der Bundestag erstmals über den EU-Gesetzentwurf beraten, mit dem bei Wahlen zum Europäischen Parlament eine Sperrklausel von zwei Prozent eingeführt werden soll. Damit wird vorrangig das Ziel verfolgt, die kleinen Parteien aus dem Parlament zu drängen, obwohl diese bei der letzten Wahl in Deutschland zusammen mehr als drei Millionen Stimmen erhalten hatten. Das ist mehr, als manche EU-Mitgliedstaaten überhaupt an Wahlberechtigten zählen.Die Europaabgeordnete der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), Manuela Ripa, deren Partei bei der Wahl 2019 mehr Stimmen erhielt als Luxemburg an Wahlberechtigten zählt, hat einen offenen Brief an den deutschen Bundestag mitunterschrieben, der sich gegen das undemokratische Vorhaben richtet. Neben den Abgeordneten anderer kleiner Parteien hat auch die ÖDP-Bundesvorsitzende Charlotte Schmid den Brief mitunterzeichnet.

Die Politiker*innen wehren sich gegen den geplanten, schwerwiegenden Eingriff in die Grundsätze des Wahlrechts und in die Chancengleichheit politischer Parteien. „In ganz Europa erleben wir, dass antidemokratische Tendenzen immer stärker um sich greifen. Weil eine Krise auf die nächste folgt, sollte sich unsere Regierung für uns Bürger*innen stark machen. Stattdessen setzen sie sich dafür ein, dass wir unsere Stimmen verlieren“, heißt es in dem Brief.

Die Autor*innen verwahren sich auch gegen den Vorwurf, eine fehlende Sperrklausel würde die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments einschränken. Denn es sind etwa 200 Parteien aus 27 Ländern im Parlament vertreten. Und fast alle Abgeordneten der kleineren Parteien sind Mitglied einer Fraktion und leisten dort gute und konstruktive Arbeit.

Manuela Ripa weist insbesondere auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 hin. „Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in zwei Urteilen klar festgehalten, dass eine Sperrklausel bei der Europawahl verfassungswidrig ist. Es verstößt u.a. gegen die Chancengleichheit der Parteien. Auch hat das BVerfG klar das Scheinargument widerlegt, dass durch die Prozenthürde eine Zersplitterung des Parlaments verhindert werden soll. Das EU-Parlament muss keine Regierung stellen. Eine Sperrklausel ist nicht gerechtfertigt. Eine Prozenthürde bleibt undemokratisch, da sie den Wählerwillen verzerrt. Denn durch die Sperrklausel bekämen die größeren Parteien Sitze, die nach dem Wahlergebnis für kleinere Parteien vorgesehen sind. Demokratie bedeutet Meinungsvielfalt, Demokratie bedeutet, dass man seine Stimme abgeben kann. Demokratie bedeutet aber auch, dass die abgegebene Stimme zählt und im Parlament vertreten ist. Das wird mit der Wiedereinführung der verfassungswidrigen Sperrklausel verhindert“, so die ÖDP-Europaabgeordnete.

Link zum Videostatement von Manuela Ripa: https://manuela-ripa.eu/wp-content/uploads/2023/06/WhatsApp_Video_2023-06-12_um_10.57.10_V1-2.mp4

Pressemitteilung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) vom 13.6.2023

Foto: Manuela Ripa, EU-Abgeordnete der ÖDP

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