DBB NRW - Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen

DBB NRW - Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen Spitzenorganisation von Gewerkschaften des öffentl. Dienstes und priv. Dienstleistungssektors in NRW

Wer ist bei einer Großveranstaltung für die Drohnenabwehr zuständig?Drohnenschwärme stellen eine neuartige und ernstzune...
11/09/2026

Wer ist bei einer Großveranstaltung für die Drohnenabwehr zuständig?

Drohnenschwärme stellen eine neuartige und ernstzunehmende Gefahr für die Sicherheit auf kommunalen Großveranstaltungen wie Volksfesten, Konzerten oder Demonstrationen dar. Die Kombination aus visuellem Schock, technischer Hilflosigkeit und der Enge einer Großveranstaltung macht Drohnenschwärme zu einem hocheffizienten Werkzeug für die Erzeugung von Massenpaniken. Herkömmliche Sicherheitskonzepte sind bisher kaum oder nur unzureichend auf Bedrohungen aus der Luft vorbereitet. Für diese Veranstaltungen sind sie zwar zwingend vorgeschrieben, berücksichtigen die Drohnenproblematik allerdings kaum. Einen einzelnen, exklusiv zuständigen Ansprechpartner nur für die Abwehr von Drohnen auf solchen Veranstaltungen gibt es in der deutschen Behördenstruktur bisher nicht.

Der DBB NRW fordert daher, die Aufgabe der Drohnenabwehr bei kommunalen Großveranstaltungen bei den Bezirksregierungen anzusiedeln.

Ein Drohnenabwehrbeauftragter sollte bereits in der Planungsphase von Volksfesten in die Erstellung eines solchen Konzepts einbezogen werden beziehungsweise den Veranstaltern als fester Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dieser verantwortlichen Fachkraft obliegen die Risikoanalyse und Gefährdungsabschätzung sowie die Auswahl geeigneter Präventivmaßnahmen. Sie sollte auch für die Koordination und Durchführung von Abwehrmaßnahmen entscheidungsbefugt sein.

Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW: „Durch die zunehmende Verfügbarkeit und technologische Weiterentwicklung von Drohnen müssen moderne Sicherheitskonzepte den Luftraum zwingend einbeziehen, wir sehen hier einen akuten Handlungsbedarf!“

Die Rheinische Post berichtete am 11. September 2026 auf ihrer Titelseite über den Vorstoß.

Mehr dazu auf unserer Webseite unter: https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/dbb-nrw-fordert-abwehrbeauftragten-fuer-bedrohung-aus-der-luft/


Bild: dusanpetkovic /Depositphotos.com

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 8. September 2026 im Kabinett einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des ...
09/09/2026

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 8. September 2026 im Kabinett einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts beschlossen. Damit liegt zunächst nur ein Entwurf vor. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Mit dem Entwurf will das Land den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 umsetzen. Die Mindestbesoldung bemisst sich künftig nicht mehr am Grundsicherungsniveau, sondern an der Prekaritätsschwelle. Sie beträgt 80 Prozent des mittleren Einkommens, gewichtet nach der Haushaltsgröße. Darunter beginnt die Armutsgefährdung. Auch die niedrigste Besoldungsgruppe soll oberhalb dieser Grenze liegen.

Vorgesehen ist, den Familienzuschlag der Stufe 1 in die Grundgehälter zu verlagern, die dadurch um 1,68 Prozent steigen sollen. Die kindbezogenen Zuschläge sollen so bemessen werden, dass die Besoldung in jeder Familienkonstellation über dieser Schwelle liegt. Bei den Familienzuschlägen soll die Staffelung nach den Mietenstufen des Wohnorts entfallen.

Wer dadurch eine Differenz zum bisherigen Familienzuschlag hätte, soll eine Ausgleichszulage erhalten. Das Land rechnet für 2026 mit einmaligen Mehrausgaben von rund 16 Millionen Euro. Für 2027 erwartet es rund 464 Millionen Euro. Davon sind rund 226 Millionen Euro Ausgleichszulage. Sie soll in den Folgejahren abgeschmolzen werden.

Das Mehrverdienermodell soll fortgeführt werden. Der Gesetzgeber nimmt an, dass die Ehegattin oder der Ehegatte eigenes Einkommen erzielt. Ist das nicht so, soll der Ergänzungszuschlag bestehen bleiben. Roland Staude, Landesvorsitzender des DBB NRW, sagte dazu der Rheinischen Post: „Die Einführung des Partnereinkommens ist eine sachfremde Mathematisierung der Besoldung, um die Verfassungsmäßigkeit scheinbar herzustellen."

Die Verbändeanhörung beginnt am 9. September und soll Anfang Oktober enden. Noch im selben Monat soll der Entwurf ins Parlament gehen. Abgeschlossen sein soll das Verfahren noch 2026. Ob daraus ein Gesetz wird, entscheidet der Landtag.

Zur Pressemitteilung des Landes: www.land.nrw


Bild: DBB NRW

Nach Angriffen auf neuralgische Infrastruktur - Macher sind wichtiger denn je!Gestern Abend wurde am Umspannwerk Dormage...
04/09/2026

Nach Angriffen auf neuralgische Infrastruktur - Macher sind wichtiger denn je!

Gestern Abend wurde am Umspannwerk Dormagen ein verdächtiger Gegenstand gefunden. Es ist der zweite Verdachtsfall in NRW innerhalb weniger Tage. Am Dienstag hatte ein Kurzschluss am Umspannwerk Bergheim fünf Kraftwerksblöcke vorübergehend vom Netz genommen. NRW-Innenminister Herbert Reul sagte dazu am Mittwoch in Düsseldorf: „Das war kein kaputter Schalter, das war Absicht, das war eine Straftat. […] Wer so vorgeht, der will nicht nur Kabel treffen, der will unser Land treffen."

Angesichts aktueller Entwicklungen und der zunehmenden Häufung hybrider Angriffe auf versorgungsrelevante Infrastruktur in letzter Zeit, wie Kraftwerke und Verkehrsanlagen, erneuert der DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion seine Forderungen nach der Ausweitung des Berufsbeamtentums, insbesondere zur Sicherung und Aufrechterhaltung empfindlicher Infrastrukturen, wie Mobilität und Logistik, Energie- und Wasserversorgung, Kommunikationseinrichtungen und der Gesundheitsversorgung, einschließlich Arzneimittelversorgung.

Hierzu der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude: „Die Angriffe der letzten Tage auf kritische Infrastrukturen haben gezeigt, dass die Gefahr durch Sabotageakte und andere Bedrohungslagen konkret ist. Für die Sicherung und Aufrechterhaltung neuralgischer Infrastruktur bietet das Berufsbeamtentum die ideale Garantie, da es pflicht- und verantwortungsbewusst auf dem Boden des Grundgesetzes und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht."

Der DBB NRW sieht die Politik in der Pflicht, nun endlich ein Gesamtkonzept zur 24/7-Gewährleistung öffentlicher Daseinsvorsorge zu erarbeiten, stets weiterzuentwickeln und an die unbeständigen inneren und äußeren Problemlagen anzupassen. Ohne Zweifel gehört der Öffentliche Dienst und das Berufsbeamtentum zu diesem Gesamtkonzept.

Mehr dazu auf unserer Webseite unter: https://www.dbb-nrw.de/presse-kommunikation/news-archiv/news/macher-sind-wichtiger-denn-je


Bild: underworld1 / Depositphotos.com

Podiumsdiskussion beim NRW-Tag - Berufsbeamtentum und Demokratie in stürmischen ZeitenAuf Einladung der Deutschen Polize...
31/08/2026

Podiumsdiskussion beim NRW-Tag - Berufsbeamtentum und Demokratie in stürmischen Zeiten

Auf Einladung der Deutschen Polizeigewerkschaft NRW nahm der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude, am 29. August im Café Gasolin in Münster an der Podiumsdiskussion „Stabilität in stürmischen Zeiten - Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Demokratie" teil. Die Veranstaltung fand im Rahmen des NRW-Tages statt.

Gemeinsam mit ihm diskutierten der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft NRW, Sascha Gerhardt, sowie Simone Wendland (CDU), Kristina Kampmann (SPD), Dr. Julia Höller (Bündnis 90/Die Grünen) und Marcel Hafke (FDP).

Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Bedeutung ein unabhängiges und verfassungstreues Berufsbeamtentum in politisch und gesellschaftlich herausfordernden Zeiten für die Demokratie hat.

Der DBB NRW bedankt sich bei der Deutschen Polizeigewerkschaft NRW für die Einladung und den Austausch.


Fotos: DPolG NRW

Am Dienstag starten in Nordrhein-Westfalen Tausende junge Menschen in ein duales Studium oder eine Ausbildung im öffentl...
28/08/2026

Am Dienstag starten in Nordrhein-Westfalen Tausende junge Menschen in ein duales Studium oder eine Ausbildung im öffentlichen Dienst.

Gebraucht werden sie dringend. Bundesweit fehlen dem öffentlichen Dienst rund 631.000 Beschäftigte. Im Interview mit der FAZ benennt Volker Geyer, Bundesvorsitzender des dbb, einen wesentlichen Grund: „Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in den Ruhestand, jedes Jahr zwei Prozent der Belegschaft. Nicht alle Stellen wurden nachbesetzt.“

Der derzeit stärkste Jahrgang im Dienst ist Ende fünfzig, die nachrückenden sind deutlich kleiner. Diese demografische Entwicklung lässt sich nicht umkehren.

Der öffentliche Dienst muss deshalb faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen bieten, um junge Menschen zu gewinnen und die zu halten, die schon lange dabei sind.

Der DBB NRW wünscht allen, die in der kommenden Woche anfangen, einen guten Start und viel Erfolg für ihren Weg im öffentlichen Dienst.


Foto: DBB NRW

Im Rahmen der „Zukunftsoffensive NRW“ beabsichtigt die Landesregierung einen Mobilitätsbeitrag zum Deutschland-Ticket fü...
25/08/2026

Im Rahmen der „Zukunftsoffensive NRW“ beabsichtigt die Landesregierung einen Mobilitätsbeitrag zum Deutschland-Ticket für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes einzuführen. Bereits mit dem Start des Deutschland-Tickets im Frühjahr 2023 setzte sich der DBB NRW für dessen Ausrollung als Jobticket auf alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ein, um zum Umstieg vom Auto auf die Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu motivieren.

In der Landesregierung fand die Forderung zu dieser Zeit jedoch keinen Widerhall. Bei einem Zuschuss der Arbeitgeber von 25 Prozent zum monatlichen Grundpreis des Deutschland-Tickets wird vom Verkehrsunternehmen der Ticketpreis um weitere 5 Prozent als zusätzlicher Bonus reduziert. Die Ersparnis würde somit 30 Prozent betragen. Angesichts permanent hoher Energie- und Kraftstoffpreise hat dieses Angebot erhebliches Potenzial zur Attraktivierung des öffentlichen Dienstes.

Hierzu Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW: „Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung eines Mobilitätsbeitrages des Landes zum Deutschland-Ticket als zusätzlichen Benefit für die Beschäftigten, gerade auch um junge Menschen für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu motivieren.“

Ähnlich wie die Verkehrswege des ÖPNV sind die strukturellen Gegebenheiten in Stadt und Land jedoch auch bei den Beschäftigten vor Ort verschieden, so dass auch hier zunächst beamten- und arbeitsrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um den Mobilitätsbeitrag für alle Beschäftigten des Landes aber auch der Kommunen fahrplanmäßig auf die Strecke zu schicken.

Roland Staude: „Wir erwarten von der Landesregierung ohne weitere Verzögerungen im Betriebsablauf notwendige gesetzliche Regelungen zu treffen, welche beim Jobticket weder die Beschäftigten des Landes, noch der Kommunen auf den Bahnsteigen zurücklassen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass der DBB NRW am entsprechenden Gesetzgebungsprozess beteiligt wird, um spätestens mit der Aufnahme des Winterfahrplanes auch bei diesem wichtigen Angebot endlich die Signale auf `Freie Fahrt´ zu stellen.“

Mehr dazu auf www.dbb-nrw.de


Bild: SimpleFoto /Depositphotos.com

In letzter Zeit wird über den öffentlichen Dienst häufig dieselbe Frage gestellt: Sind Beamtinnen und Beamte privilegier...
19/08/2026

In letzter Zeit wird über den öffentlichen Dienst häufig dieselbe Frage gestellt: Sind Beamtinnen und Beamte privilegiert? Seltener geht es darum, wozu es das Berufsbeamtentum überhaupt gibt. Das Grundgesetz sichert es in Artikel 33 Absatz 5.

Was das bedeutet, hat das Bundesverfassungsgericht in einem Satz zusammengefasst. Der Beamte, so das Gericht, habe „Verfassung und Gesetz im Interesse der Bürger auch und gerade gegen die Staatsspitze zu behaupten“.

Maßstab ist die „strikte Bindung an Recht und Gemeinwohl“, nicht das eigene Urteil. Das Bundesverfassungsgericht nennt sie eine „Funktionsbedingung der Demokratie“ und begründet das mit dem Normalfall eines Wechsels: Im demokratischen Staatswesen werde „Herrschaft stets nur auf Zeit vergeben“, die Verwaltung müsse deshalb neutral sein.

Damit das trägt, bedarf es einer Absicherung. Nur wenn „die innere und äußere Unabhängigkeit gewährleistet ist und die Bereitschaft zu Kritik und nötigenfalls Widerspruch nicht das Risiko einer Bedrohung der Lebensgrundlagen des Amtsträgers und seiner Familie in sich birgt“, lasse sich realistischerweise erwarten, dass eine Beamtin oder ein Beamter auch dann auf rechtsstaatlicher Amtsführung beharrt, wenn sie parteipolitisch unerwünscht sein sollte.

Die wirtschaftlich gesicherte Position ist deshalb die „Voraussetzung und innere Rechtfertigung“ für die lebenslange Treuepflicht und das Streikverbot. Diese Strukturprinzipien seien „untrennbar miteinander verbunden“.

Daraus zieht der Zweite Senat einen ausdrücklichen Schluss: Die amtsangemessene Alimentation bestehe „nicht allein“ im persönlichen Interesse der Betroffenen, sondern diene „zugleich dem Allgemeininteresse an einer fachlich leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Rechtspflege und öffentlichen Verwaltung“.

Die Entscheidung von 2020 erging in einem Verfahren über die Besoldung nordrhein-westfälischer Richter. Sie beschreibt das Verhältnis zur jeweiligen Staatsführung, nicht zu einer bestimmten.


Quelle: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. Mai 2020, 2 BvL 6/17 u. a. (BVerfGE 155, 77)
Foto: DBB NRW

Traditionelles Sommergespräch 2026: Roland Staude im Austausch mit Jörg Blöming (MdL)Der Sommeraustausch zwischen Roland...
14/08/2026

Traditionelles Sommergespräch 2026: Roland Staude im Austausch mit Jörg Blöming (MdL)

Der Sommeraustausch zwischen Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW, und Jörg Blöming (MdL), personalpolitischer Sprecher im Haushalts- und Finanzausschuss (UA Personal) des NRW Landtages, wurde auch in diesem Jahr fortgesetzt. Das Treffen in Lippstadt bot fernab des politischen Tagesgeschäfts Raum für ausführliche Gespräche.

Im gemeinsamen Austausch standen die Verwaltungsmodernisierung, die Besoldung und die Versorgung im Mittelpunkt. Der Dialog bot Gelegenheit, die jeweiligen Standpunkte darzulegen und mögliche Lösungswege zu erörtern.

Die Sommergespräche sind über die Jahre zu einem festen Bestandteil der Zusammenarbeit von Gewerkschaft und Politik geworden.

Der DBB NRW dankt Jörg Blöming für den offenen und konstruktiven Austausch.


Foto: DBB NRW

Die Höchstgrenze für das Ruhegehalt der Beamtinnen und Beamten soll von 71,75 auf 68 Prozent der Dienstbezüge sinken. Da...
12/08/2026

Die Höchstgrenze für das Ruhegehalt der Beamtinnen und Beamten soll von 71,75 auf 68 Prozent der Dienstbezüge sinken. Das fordert der Wirtschaftsweise Martin Werding, der die Reformen der gesetzlichen Rente wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen will. Die Rheinische Post hat die Positionen aus Nordrhein-Westfalen dazu zusammengetragen.

Der DBB NRW lehnt den Vorschlag ab. Eine gekürzte Versorgung müsse verfassungsrechtlich durch eine höhere Besoldung im aktiven Dienst ausgeglichen werden, weil die Beamtenschaft dann selbst für ihr Alter vorsorgen müsse, sagt Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW. Das Bundesverfassungsgericht habe das in seinen Entscheidungen von 2005 und 2015 klargestellt. Aus wirtschaftlicher Sicht lasse sich Werdings Position vielleicht vertreten, juristisch sei sie „ein Tanz auf der Rasierklinge".

Auch die Landesregierung lehnt ab. Einen Nachholbedarf bei der Übertragung früherer Rentenreformen sehe das Land nicht, erklärte der Sprecher des Finanzministeriums. Zwischen 1999 und 2016 wurden die Bezügeanpassungen in Nordrhein-Westfalen bereits siebenmal um 0,2 Prozentpunkte gemindert. Studienzeiten werden nur noch vermindert als Vordienstzeit anerkannt.

Ein Punkt bleibt in der Debatte meist außen vor. DBB NRW und Werding sind sich darin einig: Zu vergleichen ist die Pension mit der gesetzlichen und der betrieblichen Altersversorgung zusammen, nicht mit der gesetzlichen Rente allein. Zur Rentenversicherung steuert der Bund zudem rund 128 Milliarden Euro im Jahr aus Steuermitteln bei.

Den Artikel der Rheinischen Post gibt es kostenpflichtig unter: rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-streitet-um-pensionskuerzung-das-sagt-der-beamtenbund_aid-152881175


Foto: DBB NRW

Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates ist laut der neuen dbb-Bürgerbefragung auf einen Tiefststand gefalle...
05/08/2026

Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates ist laut der neuen dbb-Bürgerbefragung auf einen Tiefststand gefallen. Dieselbe Befragung bestätigt zugleich, was sich seit Jahren nicht ändert: Die angesehensten Berufe sind im öffentlichen Dienst zu finden. forsa hat dafür im Juli wieder erhoben, welches Ansehen einzelne Berufsgruppen in der Bevölkerung haben.

An der Spitze stehen, wie schon in den Vorjahren, die Feuerwehrleute. Die Grafik zeigt das gesamte vordere Feld, von den Krankenpflegekräften bis zu den Lehrerinnen und Lehrern. Abgeschlossen ist die Liste damit nicht: forsa hat insgesamt 31 Berufsgruppen abgefragt, und auch hinter der Spitze folgen weitere angesehene Berufe des öffentlichen Dienstes, etwa Professorinnen und Professoren, Försterinnen und Förster oder Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamte. Am unteren Ende des gesamten Rankings rangieren die Beschäftigten von Werbeagenturen mit 5 Prozent, Versicherungsvertreterinnen und Versicherungsvertreter mit 6 sowie Politikerinnen und Politiker mit 7 Prozent.

Die Bürgerinnen und Bürger unterscheiden also sehr genau: Ihr Zweifel gilt Strukturen und Verfahren, nicht den Menschen, die jeden Tag für andere da sind. Deren Arbeit wird gesehen, gerade in schwierigen Zeiten.

Die vollständige Studie mit dem gesamten Ranking ist auf der Webseite des dbb zu finden unter: www.dbb.de

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