11/09/2026
Wer ist bei einer Großveranstaltung für die Drohnenabwehr zuständig?
Drohnenschwärme stellen eine neuartige und ernstzunehmende Gefahr für die Sicherheit auf kommunalen Großveranstaltungen wie Volksfesten, Konzerten oder Demonstrationen dar. Die Kombination aus visuellem Schock, technischer Hilflosigkeit und der Enge einer Großveranstaltung macht Drohnenschwärme zu einem hocheffizienten Werkzeug für die Erzeugung von Massenpaniken. Herkömmliche Sicherheitskonzepte sind bisher kaum oder nur unzureichend auf Bedrohungen aus der Luft vorbereitet. Für diese Veranstaltungen sind sie zwar zwingend vorgeschrieben, berücksichtigen die Drohnenproblematik allerdings kaum. Einen einzelnen, exklusiv zuständigen Ansprechpartner nur für die Abwehr von Drohnen auf solchen Veranstaltungen gibt es in der deutschen Behördenstruktur bisher nicht.
Der DBB NRW fordert daher, die Aufgabe der Drohnenabwehr bei kommunalen Großveranstaltungen bei den Bezirksregierungen anzusiedeln.
Ein Drohnenabwehrbeauftragter sollte bereits in der Planungsphase von Volksfesten in die Erstellung eines solchen Konzepts einbezogen werden beziehungsweise den Veranstaltern als fester Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dieser verantwortlichen Fachkraft obliegen die Risikoanalyse und Gefährdungsabschätzung sowie die Auswahl geeigneter Präventivmaßnahmen. Sie sollte auch für die Koordination und Durchführung von Abwehrmaßnahmen entscheidungsbefugt sein.
Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW: „Durch die zunehmende Verfügbarkeit und technologische Weiterentwicklung von Drohnen müssen moderne Sicherheitskonzepte den Luftraum zwingend einbeziehen, wir sehen hier einen akuten Handlungsbedarf!“
Die Rheinische Post berichtete am 11. September 2026 auf ihrer Titelseite über den Vorstoß.
Mehr dazu auf unserer Webseite unter: https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/dbb-nrw-fordert-abwehrbeauftragten-fuer-bedrohung-aus-der-luft/
Bild: dusanpetkovic /Depositphotos.com