30/06/2022
!! Neue Regelungen !!
Ab 30.06.2022 gilt die neue Testverordnung in Bezug auf die bisher kostenlose Bürgertestung. Diese sieht folgende Änderungen vor:
Anspruch auf kostenlose Schnelltests haben ab sofort nur noch „vulnerable Bevölkerungsgruppen“, dazu zählen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises:
- Personen mit positivem Selbsttest
- Kinder unter 5 Jahren
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht Impfen lassen können (beispielsweise Schwangere im 1. Trimester)
- Personen die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen die sich zur Beendigung der Quarantäne „freitesten“ müssen
- Besucher, Behandelte oder Bewohner in stationären oder ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
Anspruch auf einen Bürgertest gegen 3,00€ Eigenbeteiligung und Selbstauskunft haben ab sofort Personen:
- mit roter Meldung in der Corona Warn-App
- die am Tag der Testung Kontakt zu einer Person haben, die älter als 60 Jahre ist
- die am Tag der Testung Kontakt zu einer Person haben, die aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID-19 zu erkranken
- vor dem Besuch einer Veranstaltung in Innenräumen (beispielsweise Konzerte, Hochzeiten)
Vollständig anlasslose Tests (beispielsweise für Urlaubsreisen, Veranstaltungen im Freien),die nicht in die oben genannten Bereiche fallen, werden nicht mehr vom Bund finanziert und müssen selbst gezahlt werden (Kosten hierfür bei uns 13,00€).
PCR-Tests nach positivem Selbst- oder Schnelltest sind weiterhin kostenlos und bei uns möglich.
Bleibt gesund! 😊