06/02/2026
Der 6. Februar ist der Internationale Tag gegen weibliche Ge***albeschneidung (FGM/C).
Weltweit werden Mädchen und Frauen ohne ihre Zustimmung beschnitten (vom Säuglingsalter bis zur Hochzeit). Diese Praxis ist in vielen Kulturen tief verwurzelt. Ca. 700.000 betroffene Frauen leben in Europa, alleine in Deutschland wird die Zahl auf 50.000 geschätzt. Diese Tradition ist vor allem eines: eine lebensgefährliche Menschenrechtsverletzung, die nach § 226a StGB strafbar ist.
Die Folgen sind schwerwiegend: FGM/C hinterlässt nicht nur seelische Wunden, sondern oft ein Leben lang körperliche Spuren.
Akute Gefahr: Lebensbedrohliche Komplikationen direkt während des Eingriffs (ca. 10% Sterberate).
Langzeitfolgen: Chronische Schmerzen, Infektionen und Entzündungen.
Lebenseinschränkungen: Probleme beim Wasserlassen, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr sowie massive Auswirkungen auf Schwangerschaft und Geburt.
Sensible Wortwahl: Während „Verstümmelung“ das Unrecht klar benennt, empfinden viele Betroffene dieses Wort als stigmatisierend. Sie bevorzugen oft den Begriff „Beschneidung“.
Um die Schwere der Menschenrechtsverletzung hervorzuheben und gleichzeitig die Würde der Frauen zu schützen, wird international häufig das Kürzel FGM/C verwendet: Es steht für Female Ge***al Mutilation and Cutting und berücksichtigt beide Sichtweisen.
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