19/10/2023
⚠️ Kommunaleabgaben könnten endlich der Vergangenheit angehören ⚠️
Am 17. Oktober 2023 hat das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG NRW) verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Bereits heute müssen Anliegerinnen und Anlieger in Nordrhein-Westfalen keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen, sofern die entsprechenden Straßenausbauprojekte ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Die Landesregierung hat mit einer 100-prozentigen Förderung Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer von Straßenausbaubeiträgen vollständig entlastet.
Der vorliegende Gesetzentwurf unterwirft die bisher zulässigen Anliegerbeiträge einem Beitragserhebungsverbot. Dieses Verbot gilt für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die erstmals im Haushalt des Jahres 2024 stehen, anstelle eines gesonderten Beschlusses.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, betont, dass dieser Gesetzentwurf eine direkte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bedeutet. Dies soll den Bürgerinnen und Bürgern Rechtssicherheit bieten und den Aufwand für die Kommunen reduzieren. Bereits seit 2018 hat die Landesregierung Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mit einem landeseigenen Förderprogramm umfassend von Straßenausbaubeiträgen entlastet.
Insgesamt wurden seit dem Start des Förderprogramms Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer mit 75,1 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen entlastet, die sie ansonsten hätten zahlen müssen (im Zeitraum von 2018 bis zum 30. September 2023).
Hintergrund: Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis '90/Die Grünen festgelegte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab 2018 rechtlich umzusetzen. Tatsächlich wurde dieses Ziel bereits durch das bestehende landeseigene Förderprogramm erreicht. Der Gesetzentwurf enthält verschiedene Regelungen für Straßenausbaumaßnahmen, die vor und nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden, und er legt fest, wann Beiträge zu erstatten sind und wann das Beitragserhebungsverbot gilt. Dieser Schritt trägt dazu bei, die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit Straßenausbauprojekten zu reduzieren.
➡️Fazit: Überfällig! Schon seit Jahren appellieren wir als Familien-Partei Deutschlands in Nordrhein-Westfalen für die vollständige Abschaffung der Anliegerkosten. Vielen Bürgerinnen und Bürgern wurde durch die Erhebung erheblich finanziell geschadet. Durch die Abschaffung können die Bürgerinnen und Bürger endlich auf eine Rechtssicherheit hoffen. Noch muss der Landtag zustimmen.
Ihr Marcel Stratmann
Landesvorsitzender in NRW