24/03/2022
Entlastungspakete der Ampel-Koalition
Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energie- märkten drastisch verschärft. Die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürger:innen zu einer großen Belastung geworden. Manche der Kosten sind unmittelbar spürbar, wie zum Beispiel der Benzinpreis. Andere werden sich durch höhere monatliche Vorauszahlungen oder Nachzahlun- gen erst verzögert im Geldbeutel bemerkbar machen. Auch besonders betroffene Unternehmen kommen zu- nehmend in Schwierigkeiten.
Es ist klar, dass die Bundesrepublik durch Diversifizierung und Verbrauchsreduktion schnellstens unabhängig von russischen Energieimporten werden muss. Gleichzeitig bedarf es weiterer Entlastungen für die Bürger:innen. Um die besonders betroffenen Unternehmen zu unterstützen, werden wir nach Abschluss der Beratungen der Euro- päischen Kommission zum „Temporary Framework“ im Beihilferecht mit zinsgünstigen Krediten rasch und unbü- rokratisch die notwendige Liquidität zur Verfügung zu stellen und über weitere Maßnahmen beraten.
Die vereinbarten Entlastungsmaßnahmen beider Pakete werden Arbeitnehmer:innen, Familien, Studierende so- wie Unternehmen entlasten.
Auch Rentner:innen profitieren vom Wegfall der EEG-Umlage, von der abgesenkten Energiesteuer auf Kraftstoffe, von der ÖPNV-Aktion und – wenn sie Leistungsbezieher:innen sind - von den Einmalzahlungen und dem Heizkostenzuschuss beim Wohngeld (46 Prozent der Wohngeldbezieher:innen sind Rent- ner:innen).
Hinzu kommt die Rentenerhöhung für alle 22 Millionen Rentner:innen (5,3 Prozent in Westdeutsch- land und 6,1 Prozent in Ostdeutschland) am 1. Juli 2022.
Maßnahmen des ersten Entlastungspaketes vom 23. Februar
Anschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli: Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahres- verbrauch von 6.000 Kilowattstunden 133 Euro.
Erhöhung der Fernpendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer.
Zudem können höhere Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger:innen,
Azubis und Studierende: Der Zuschuss wird auto- matisch ohne Antragstellung ausbezahlt und beträgt für eine Person 270 Euro; bei zwei Personen 350 Euro und bei jeder weiteren Person je 70 Euro.
Studierende und Azubis erhalten einmalig 230 Euro.
Einmalzahlung von 100 Euro für Bedürftige: Davon profitieren vor allem Menschen, die Arbeitslosen- geld II oder Grundsicherung beziehen.
Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat für von Armut betroffene Kinder: Bis zur Einführung der Kin- dergrundsicherung helfen wir damit denjenigen Kindern, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.
Höherer Grundfreibetrag: Der steuerfreie Anteil des Einkommens steigt von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro.
Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro auf 1200 Euro. Der erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro: Damit erhöhen wir das Nettoeinkommen für viele Arbeitneh- mer:innen in Deutschland.
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Wir verlängern die Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 und unterstützen damit Beschäftigte und Unternehmen in der Pandemie.
Steuerliche Erleichterungen: Wir entlasten weiterhin die Wirtschaft in der Pandemie und haben das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen:
o Erweiterte Verlustverrechnung
o Verlängerung degressive Abschreibung um ein Jahr
o Verlängerung der Home-Office-Pauschale um ein Jahr o Steuerbefreiung Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
o Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus
Maßnahmen des zweiten Entlastungspaketes vom 24. März 2022
Entlastungen für Bürger:innen
• Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbständige.
Zudem unterliegt die Pauschale der Einkommenssteuer, so dass sie umso geringer ausfällt, je höher der
Steuersatz ist.
• Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind: Damit federn wir besondere Härten für Familien ab. Der
Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
• Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger:innen von Sozialleistungen: Die Zahlung gilt zusätzlich zu
der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro.
• Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: 3 Monate lang 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent
weniger für Diesel (europäisches Mindestmaß) .
• ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Sie gilt 90 Tage lang für alle Bürger:innen.
Stabile Energieversorgung durch Diversifizierung unserer Energiequellen
• Ausbau der Erneuerbaren Energien: Die Bundesregierung wird noch in 2022 die dafür notwendigen
Gesetze auf den Weg bringen, um vor allem Genehmigungs- und Planungsverfahren zu beschleunigen.
• Bereitstellung von Gas: Wir werden die Beschaffung und den Import von Flüssiggas (LNG) beschleunigen. Dazu wird die Bundesregierung zeitnah den Bau von Flüssiggas-Terminals unterstützen. Wichtig ist, dass diese auch H2-ready, also nutzbar für Wasserstoff sind. Zudem haben wir bereits ein Gesetz auf
den Weg gebracht, der die Betreiber von Gasspeichern zu Mindestfüllständen verpflichtet.
• Förderung von Wasserstoff: Wir beschleunigen den Hochlauf unserer Wasserstoffwirtschaft und bauen unsere internationalen Lieferpartnerschaften aus. Dazu werden wir auch verstärkt klimaneutralen Was-
serstoff importieren.
Stärkung des Ordnungsrahmens
• Entlastungen für Verbraucher:innen gewährleisten: Wir werden alle Möglichkeiten prüfen, durch kar-
tell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Absenkung der Energiesteuern
und sinkende Rohstoffpreise auch wirklich an die Kund:innen weitergegeben werden.
• Stärkung der Marktaufsicht und -regulierung: Wir wollen – auch mit unseren europäischen Partnern – an Lösungen arbeiten, um künftigen Fehlentwicklungen auf den Rohstoffmärkten besser begegnen zu
können.
Verringerung des Energieverbrauchs
Förderung von energieeffizienten Gebäuden: Wir reformieren das Gebäudeenergiegesetz und legen im Neubau ab 1. Januar 2023 den Effizienzstandard 55 fest. Zudem soll ab 2024 möglichst jede neu einge- baute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Für Immobilieneigentü- mer:innen werden wir den Austausch von über 20 Jahre alten Heizungsanlagen erleichtern.
Stärkung der Fernwärme: Wir werden eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einführen und als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung verankern.
Wir wollen bei der Fernwärme für 2030 einen Anteil von mindestens 50 Prozent klimaneutraler Wärme erreichen. Dazu werden wir unter anderem dafür sorgen, dass Abwärme schnell und unkompliziert in die Fern- wärme integriert werden kann.
Maßnahmenpaket zu Energiekosten