03/06/2026
Blick ins Rathaus:
In Form von Rats- und Informationsanfragen hinterfragt man das Handeln der Verwaltung oder weist auf Themen hin, die oftmals von den Bürgern ins Rathaus getragen werden.
Thema diesmal: die umstrittenen Planungen für Windräder in Kleinolbersdorf-Altenhain.
Unser Stadtrat Rico Frischke hat nachgefragt - hier sind die Antworten 👇
"Ihre Anfrage RA-096/2026 - Windkraftanlagen in Kleinolbersdorf-Altenhain
Sehr geehrter Herr Frischke,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
❓1. Wann ist die Konzeption zur konkreten Ausgestaltung des Netzanschlusses einsehbar?
▶️ Die Konzeption zur konkreten Ausgestaltung des Netzanschlusses ist regelmäßig nicht Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, soweit sie nicht selbst Gegenstand des Antrags oder als notwendige Nebenanlage Bestandteil der Genehmigung ist.Im vorliegenden Verfahren ist eine konkrete Ausgestaltung des Netzanschlusses nicht Gegenstand der Entscheidung und daher nicht Inhalt der Antragsunterlagen.
❓2. Wann sind die Unterlagen für die konkrete Trassenführung der Zufahrten einsehbar? Wird bei einer südlichen Streckenführung Rücksicht auf die dortige Trinkwasserschutzzone genommen?
▶️ Zuwegungen und sonstige Erschließungsmaßnahmen sind insoweit Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, als sie Bestandteil der beantragten Anlage oder notwendiger Nebenanlagen sind und für die Beurteilung der Genehmigungsvoraussetzungen relevant sind.Darüberhinausgehende Maßnahmen, insbesondere weitergehende Transportwege oder eigenständige Leitungstrassen, unterliegen regelmäßig eigenständigen fachrechtlichen Zulassungsverfahren (z. B. Wasserrecht).Belange des Trinkwasserschutzes werden im Rahmen der fachrechtlichen Prüfung durch die zuständige Wasserbehörde berücksichtigt.
❓3. Wurden bei der Bewertung der Auswirkungen der Anlagen auf Fotopunkte die Bedenkender Ortschaftsräte angemessen berücksichtigt. Konkret betrifft es die Fotopunkte Schloss Augustusburg, Adelsbergsturm, B 174, Spitzberg, Dittmannsdorf, Sternmühle und Schloss Wildeck.
▶️ Visualisierungen sind ein Hilfsmittel der Sachverhaltsermittlung und insoweit erforderlich, soweit sie zur sachgerechten Beurteilung der Auswirkungen beitragen. Die Auswahl der Fotostandpunkte erfolgte nach fachlichen Kriterien, insbesondere unter Berücksichtigung der Repräsentativität der maßgeblichen Sichtbeziehungen. Ein Anspruch auf Darstellung sämtlicher denkbarer Perspektiven besteht nicht.Die Einwendungen des Ortschaftsrates betreffen im Wesentlichen die Auswahl und Bewertung einzelner Sichtbeziehungen. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die fachliche Bewertung insgesamt unzutreffend oder unvollständig wäre, ergeben sich daraus nicht.Maßgeblich ist die fachliche Bewertung der Auswirkungen durch die zuständigen Fachbehörden, die durch die Genehmigungsbehörde rechtlich gewürdigt wird.
❓4. Wie wird die am Spitzberg entdeckte Population des Wiedehopfs, welcher auf der Roten Liste gefährdeter Tiere steht, im Verfahren bewertet?
▶️ Der Hinweis auf ein mögliches Vorkommen ist fachlich relevant und wird im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt. Maßgeblich ist die fachgutachterliche Erfassungund Bewertung auf Grundlage der einschlägigen naturschutzrechtlichen Vorschriften.Die Prüfung erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde und wird durch die Genehmigungsbehörde im Rahmen der Entscheidung gewürdigt.
Freundliche Grüße
Knut Kunze
Bürgermeister"