Die Bildung des neuen Landesamtes setzt gerade während der aktuellen Pandemie ein Zeichen für einen starken Bevölkerungsschutz. Mit der Maßnahme werden die bislang in der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz wahrgenommenen Lehraufgaben mit den hoheitlichen Zuständigkeiten des Brand- und Katastrophenschutzes aus den Polizeidirektionen (Ämter für Brand- und Katastrophenschutz) zusammengefasst.
Damit werden Personal und Kompetenzen gebündelt, um konzeptionelle Arbeit zu leisten, aber auch um für längere Krisen wie der Corona-Pandemie durchhaltefähige Strukturen zu schaffen. Ausschlaggebend für die Neuorganisation sind Erfahrungen, die in den letzten Jahren bei der Bewältigung von unterschiedlichsten Krisensituationen gesammelt wurden. Nach der Flüchtlingsunterbringung 2015 und großen Schadenslagen wie dem Moorbrand 2018 in Meppen zeigt nun auch die Pandemiebewältigung, dass zunehmend komplexe und vielschichtige Einsatzsituationen ein übergeordnetes Krisenmanagement erfordern. Nur so kann die Lage stets schnell bewertet und die notwendige Unterstützung mit den dafür erforderlichen Ressourcen auch überörtlich koordiniert werden. Darüber hinaus zielt die Reorganisation auf die Stärkung des Ehrenamtes als Basis des Brand- und Katastrophenschutzes. Mit dem Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz soll die Zusammenarbeit zur Optimierung der Aus- und Fortbildung, der konzeptionellen Stärkung des Einsatzgeschehens und der Vernetzung aller Akteure deutlich verbessert werden. Insbesondere eine enge Einbindung der Regierungsbrandmeister als Bindeglieder in die Freiwilligen Feuerwehren ist im Sinne eines wirksamen Brand- und Katastrophenschutzes fest verankert. Die von ihnen zu betreuenden Amtsbezirke bleiben unverändert. Zu den Aufgaben des NLBK zählen neben den landesweiten Ausbildungsangeboten die Verwaltung des Katastrophenschutzzentrallagers, die Aufsicht über die Werkfeuerwehren, die Begleitung der Aufstellung der Fachdienste im Katastrophenschutz und deren Förderung, die Wahrnehmung der Bundesauftragsverwaltung im Zivilschutz, weitere Aufgaben in den Bereichen Rettungsdienst und Verteidigungsangelegenheiten, die Betreuung der Imagekampagne Feuerwehren sowie der Technikeinsatz im Brand- und Katastrophenschutz. Diese Aufgaben werden von Expertinnen und Experten des brandschutztechnischen Dienstes, des Katastrophenschutzes und von Technikern eng verbunden mit Verwaltungskräften in vier Abteilungen wahrgenommen (Verwaltung, Hoheitliche Angelegenheiten, Akademie und Technik). Trotz der Zusammenfassung von Aufgaben und Personal wird die Präsenz in der Fläche aufrechterhalten.