Rettung wo immer Sie auch sind
Der "DRK-Rettungsdienst Celle" stellt im Rahmen seiner Beauftragung (gemäß § 5 Nds. Rettungsdienstgesetz) durch den Träger des Rettungsdienstes - Landkreis Celle - dauerhaft sicher, dass die in einem Bedarfsplan definierte Anzahl an Rettungsmitteln einsatzbereit vorgehalten werden. Unsere Rettungswachenstandorte:
Celle (RTW / MZF / KTW), 77er Straße 45 A, 29221 Cel
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Celle (NEF), Allgemeines Krankenhaus, Rauhe Gasse 8, 29223 Celle
Winsen/Aller (RTW), Hornbosteler Straße 16 A, 29308 Winsen/Aller
Lachendorf (RTW), Alter Postweg 2, 29331 Lachendorf
Die Rettungsmittel sind entsprechend der DIN-Norm, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und nach dem Stand der aktuellen Technik ausgestattet. Der DRK-Rettungsdienst setzt ausschließlich qualifiziertes Rettungsdienstfachpersonal ein und erfüllt dauerhaft die durch den Träger im Bedarfsplan vorgegebene Mindestqualifikation (Notarzt mit der Zusatzbezeichnung "Rettungsmedizin", Notfallsanitäter, RettungsassistentIn, RettungssanitäterIn). Unsere Philosophie
Bei der Durchführung des Rettungsdienstes beachten wir ständig die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Arbeitszeitgesetz, das Betriebsverfassungsrecht, das Medizinproduktegesetz, die Straßenverkehrsordnung und alle weiteren gesetzlichen Bestimmungen. Durch "arbeitsvertragliche Hygiene" und soziale Arbeitsbedingungen sowie einer intakten Arbeitsplatzergonomie, erreichen wir ein hohes Maß an persönlicher Motivation. Unsere MitarbeiterInnen sollen die Grundsätze des Roten Kreuzes glaubwürdig, sachverständig und angemessen verwirklichen. Dabei ist menschliche Zuwendung in Einklang zu bringen, mit dem verhältnismäßigen Einsatz moderner Behandlungsmethoden und technisierten Behandlungsabläufen. Der DRK-Rettungsdienst bringt Hilfe in kürzester Zeit und so umfangreich wie notwendig an den Notfallort. Hier entscheidet ein Rettungsteam, selbstständig und eigenverantwortlich, über die erforderlichen Maßnahmen. Angehörige werden informiert, betreut, medizinisch versorgt und wenn nötig einer geeigneten Behandlungseinrichtung zugeführt. Die Maßnahmen erfolgen sowohl vor, als auch nötigenfalls während der Beförderung in einem Rettungsmittel.