09/01/2023
- von Clemens Ultsch:
TEMPOLIMITS – Die Achillesverse der teutonischen Freiheitskämpfenden, die blinden Flecken in den Augen der PS- Liebhabenden, das Schreckgespenst der Automobillobbyierenden (was im Übrigen mein neues Lieblingswort 2023 werden könnte).
Momentan werden Kommunen noch sehr enge Grenzen durch die Lobby der Autofahrenden (mit Umweg über die Gesetzgebung in Berlin) vorgeschrieben, weswegen es vielerorts nicht möglich ist, dass eine Kommune eigenständig entscheiden kann, eine geringere Höchstgeschwindigkeit anzuordnen. Im Rahmen einer modernen und lebenswerten Stadt mit touristischem Charakter, dem Ziel der Klimapositivität (siehe Ratsbeschluss zum Klimanotstand) und einem zeitnah aufzustellenden Radwegekonzepts, sollte es möglich sein, dass die Hansestadt Buxtehude auch auf Straßen jenseits der Wohngebiete Tempolimits von beispielsweise 40 km/h oder 30 km/h anordnen kann, um so die Verkehrswende schneller und sicherer einleiten zu können.
Gut vorstellen könnten wir uns solche Geschwindigkeitsbeschränkungen zu Gunsten von Leib und Leben beispielsweise im Bereich der Harburger Straße (von der Kreuzung Hansestraße/Hafenbrücke bis runter an die Rübker Straße / Konrad- Adenauer-Allee), speziell vor der Grundschule, in der Stader Straße, der Apensener Straße und grundsätzlich um alle Schulen und Kindergärten (würde auch die geplante Kita in Neuland beinhalten), auch jedoch alle Bereiche in denen mit einem hohen Fahrradverkehrsaufkommen zu rechnen ist, die Radwegsituation jedoch eine sichere (Rad)Fahrt bei Kraftfahrverkehr mit 50km/h nicht gewährleistet.
Die Initiative wurde 2021 von den sieben erstunterzeichnenden Städten Freiburg im Breisgau, Leipzig, Aachen, Augsburg, Hannover, Münster und Ulm gegründet und verfügt mittlerweile über 376 unterstützende Städte und Gemeinden (Stand 09.01.2023).
Hier die Erklärung aus dem Positionspapier der Initiative:
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu
können
Machen wir uns nichts vor: Tempo 30 in weiteren Teilen unserer schönen Hansestadt wird das gesellschaftliche Leben nicht lahmlegen; auch die Wirtschaft wird davon nicht eingehen und sicherlich werden die Menschen auch weiterhin ihre super unnötigen Vehikel (kurz: SUV) kaufen. Aber sie werden dabei vielleicht ein wenig langsamer fahren, ein wenig weniger Energie verbrauchen und ein ggf. weniger Fahrradfahrende aus dem Kühlergrill kratzen müssen. Das ist doch schon mal was, oder?