Franz Kainzmaier

Franz Kainzmaier ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund Sprechzeiten: Jeden 1. Sams

Änderungen beim Hinzuverdienst. Der Gesetzgeber hat die Hinzuverdienstregelung bei vorgezogenen Altersrente mit Wirkung ...
26/12/2022

Änderungen beim Hinzuverdienst. Der Gesetzgeber hat die Hinzuverdienstregelung bei vorgezogenen Altersrente mit Wirkung vom 01.01.2023 an aufgehoben. Auch für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder Teilerwerbsminderungsrenten ergeben sich neue Grenzen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Hinzuverdienst_und_Einkommensanrechnung/aenderungen_hinzuverdienst_liste.html -94eb-46ce-afd6-949926ae82ba

Wer die Voraussetzungen einer vorgezogenen Altersrente erfüllt, kann also neben seinem vollen Gehalt auch die vorgezogene Altersrente voll in Anspruch nehmen. Aber dennoch sollte dies überlegt sein. Für vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen und Rentner einer Altersrente für langjährig Versicherter ist ein lebenslanger Abschlag verbunden. Lediglich bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherter ergeben sich keine Nachteile bei Inanspruchnahme. Sie ist abschlagsfrei.

In jedem Fall sollte mit dem Arbeitgeber gesprochen werden. Tarifvertragliche oder individuelle Vereinbarungen der Arbeitsverträge können dies verhindern! Außerdem sollte betont werden, dass Bezieher einer Altersvollrente keinen Anspruch auf Krankengeld gegenüber ihrer Krankenkasse mehr haben wenn sie länger als 6 Wochen krank sind. Gegebenenfalls wäre zu überlegen ob eine Teilrente eine Alternative ist.

Arbeitnehmer, die neben Ihrer Rente noch weiterarbeiten sollten sich in jedem Fall beraten lassen - die Versicherungsämter in den Städten oder Gemeinden, das Versicherungsamt im Landratsamt und die ehrenamtlichen Versichertenberater*innen und die Beratungsstellen der Rentenversicherungen geben hier gerne Auskunft.

Durch die Anhebung der Mindestbemessungsgrundlagen beim Minijob ist auch der Mindestbeitrag für eine freiwillige Versicherung ab dem 01.01.2023 gestiegen. Er beträgt jetzt 96,72 Euro. Wer noch bis 31.03.2023 für das Jahr 2022 Beiträge in Höhe des Mindestbeitrages zahlen will muss beachten: Auch hier gilt schon für 2022 der Mindestbeitrag in Höhe von 96,72 Euro - also der erhöhte! Lediglich wenn der Beitrag noch bis 31.12.2022 eingeht, dann gilt der Betrag des Vorjahres!

Ab 1. Januar 2023 ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen. Alle Informationen dazu finden Sie in diesem Fragen-und-Antworten-Katalog.

28/11/2021

Wichtige Information für Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze - Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten auch 2022 erhöht.

Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Höhe von 46.060 EUR bleibt auch im Jahr 2022 bestehen.
Der Hinzuverdienstdeckel wird, wie bereits in den Kalenderjahren 2020 und 2021, auch im Kalenderjahr 2022 nicht geprüft.

Die Regelung ist sowohl für Bestandsrentner als auch jene von Bedeutung, die 2022 ihre Rente beantragen wollen.

Die Regelungen gelten nicht für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

15/08/2021

Mit sofortiger Wirkung hat die DAK Gesundheit in Burgkirchen Gendorf mir die Nutzung der Räume (ich war 40 Jahre bei der DAK beschäftigt) untersagt. Somit können die turnusmäßigen Sprechtage nicht mehr stattfinden. Interessenten werden gebeten sich um eine individuelle Terminplanung zu bemühen. Versicherte in der nahen Umgebung versuche ich mittels eines Hausbesuches zu beraten. Andere telefonisch. Ich bitte um Verständnis

Was ändert sich zum 01.01.2021- Bitte beachten Sie die Hinweise der DRV Bayern Süd. Ein sehr brauchbares und empfehlensw...
25/12/2020

Was ändert sich zum 01.01.2021- Bitte beachten Sie die Hinweise der DRV Bayern Süd. Ein sehr brauchbares und empfehlenswertes Hilfsmittel. Unter der Rubrik "Zahlen und Tabellen" wird auf die neuen Bemessungsgrenzen, Beitragssätze, (Mindest-, Regel-, Höchstbeiträge) und vieles mehr hingewiesen:

Aktuelle Werte aus dem 1. Halbjahr 2021

23/12/2020

Rente und Hinzuverdienst
Hinzuverdienstgrenze für 2021 steigt auf 46.060 Euro

Auch im Jahr 2021 gibt es eine Sonderreglung für Bezieher vorzeitiger Altersrenten. Die Hinzuverdienstgrenze steigt im Jahr 2021 von 44.590 auf 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Grenze führen somit nicht zu einer Kürzung der vorgezogenen Altersrente. Die Berechnung gilt vom Rentenbeginn bis zum Jahresende. Wer zum Beispiel ab 01.07.2021 die vorzeitige Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen möchte, der darf vom 01.07 bis zum Ende des Jahres immer noch 46060 Euro verdienen und erhält dennoch die volle Altersrente. Lediglich ein Anspruch auf Krankengeld besteht dann aus der Beschäftigung nicht mehr, da dieser für beschäftigte Altersvollrentenbezieher ausgeschlossen ist. Ab 2022 soll voraussichtlich dann wieder die Grenze von 6.300 Euro gelten. Die Anhebung gilt für Neu- und Bestandsrentner.
Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.
Informieren Sie sich.

Bescheinigung fürs FinanzamtBescheinigungen über den Rentenbezug des Vorjahres für das Finanzamt können im Internet ange...
13/12/2020

Bescheinigung fürs Finanzamt

Bescheinigungen über den Rentenbezug des Vorjahres für das Finanzamt können im Internet angefordert werden. Danach erhalten die Versicherten diese jährlich automatisch zugesandt.

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