17/06/2026
👉Viele Bundesländer wollen den 2021 eingeführten Paragrafen 188 StGB – die sogenannte Politikerbeleidigung – aus dem Strafgesetzbuch streichen lassen. Die Bremer Justizbehörde lehnt das ab. Der Paragraf sieht ein erhöhtes Strafmaß bei Beleidigungen gegen Politiker vor; die Staatsanwaltschaft kann ohne Strafantrag von sich aus ermitteln. Zuletzt wurden Bürger für Begriffe wie „Lügenfritz” oder „Schwachkopf” strafrechtlich verfolgt.
Bettina Schiller, Landesvorsitzende der FDP Bremen: „Es gibt bereits den Tatbestand der Beleidigung, eine Sonderregelung für Politiker brauchen wir nicht.
Vor dem Gesetz sind alle gleich – auch Politiker. Es gibt keinen Grund, warum die Beleidigung eines Abgeordneten einen anderen Stellenwert hat als die einer Verkäuferin oder eines Polizisten. Ein Staat, der Bürger für ein Wort wie ‚Lügenfritz’ verfolgt, beschädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat mehr, als es eine Beleidigung je könnte. Wer sich zur Wahl stellt, muss Kritik aushalten – auch zugespitzte.
Die Idee des Rechtsstaats beruht darauf, den Bürger vor dem Staat zu schützen. Nicht umgekehrt. Die Meinungsfreiheit ist ein zentraler Bestandteil unserer Demokratie, wir Liberalen werden uns immer dagegen wehren, sie unverhältnismäßig einzuschränken!“💛