27/02/2026
Gemeinde Birkenau steht vor der Zahlungsunfähigkeit – Verwaltung und Bürger benötigen dringend Klarheit und Verlässlichkeit
Die finanzielle Lage der Gemeinde Birkenau hat sich in den vergangenen Monaten weiter zugespitzt. Der Gemeinde droht in wenigen Wochen die Zahlungsunfähigkeit, wenn wichtige Beschlüsse ausbleiben. Diese Schieflage ist maßgeblich auf Entscheidungen der vergangenen Jahre zurückzuführen. Wiederholt hatte die Verwaltung Konsolidierungs- und Steuerungsvorschläge vorgelegt, um strukturelle Risiken frühzeitig zu begrenzen. Diese fanden jedoch politisch keine Mehrheit oder wurden nicht weiterverfolgt. Gleichzeitig wird die Verantwortung für die heutige Haushaltslage in der öffentlichen Diskussion zunehmend der Verwaltung zugeschrieben, die selbst gar keine Beschlüsse fassen kann.
Widersprüchliche Signale des HFA bei zentralen Projekten
Drei Wochen vor der Kommunalwahl sieht sich die Verwaltung veranlasst, die aktuelle Lage öffentlich einzuordnen und für Transparenz zu sorgen. Hintergrund ist eine offizielle Liste mit 30 Punkten des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) zum Haushaltsplan 2026, die der Verwaltung übermittelt wurde. Diese enthält mehrere Punkte, die im Widerspruch zu zuvor gefassten Beschlüssen der Gemeindevertretung stehen oder bereits eingeleitete Maßnahmen grundlegend in Frage stellen.
So wird unter anderem die Frage „Schwimmbad zu machen?“ aufgeworfen. Diese Formulierung stellt einen bereits gefassten Grundsatzbeschluss faktisch wieder zur Disposition. Am 24. Februar wurde die Planung zur Sanierung des Freibads beschlossen; entsprechende Zielsetzungen finden sich auch in den Wahlprogrammen der Fraktionen. In besagter Liste wird dieser Beschluss direkt wieder in Frage gestellt. Die Konsequenz sind erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf Planung, Finanzierung und Fördermöglichkeiten.
Auch der Zuschuss an die SVG Nieder-Liebersbach in Höhe von insgesamt 450.000 Euro steht erneut zur Disposition. Dieser Zuschuss wurde erst vor wenigen Wochen beschlossen – zu einem Zeitpunkt, als sich der Haushalt bereits in der Beratung im HFA befand. Eine nachträgliche Zurücknahme eines gültigen Beschlusses erschüttert das Vertrauen in die Verlässlichkeit kommunaler Entscheidungen und führt zu erheblicher Unsicherheit beim Verein, in der Verwaltung und in der Öffentlichkeit.
Ein weiteres Beispiel betrifft das Grundstück „Brückenäcker“. Die Gemeindevertretung hatte im vergangenen Jahr den Ankauf beschlossen, um dort eine neue Kindertagesstätte zu errichten. Dieses Projekt ist entscheidend, um die Betreuungssituation langfristig sicherzustellen. In der aktuellen Liste wird nun die Möglichkeit einer Veräußerung des Grundstücks zur kurzfristigen Einnahmengenerierung aufgeführt. Ein solcher Schritt würde das Kita-Projekt faktisch beenden, die Betreuung von rund 60 Birkenauer Kindern akut gefährden und die bisherige Planungs- und getätigte Investitionsarbeit der Gemeinde erheblich zurückwerfen.
Verantwortung in herausfordernder Zeit
Die zeitliche Nähe zur Kommunalwahl verleiht der aktuellen Debatte eine brisante politische Dimension. Die Gemeindevertretung ist das oberste Beschlussorgan und trägt die Verantwortung für verbindliche Entscheidungen. Die Verwaltung setzt diese um und sichert deren rechtliche und organisatorische Umsetzung.
Appell an Verlässlichkeit und Klarheit
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Birkenau haben Anspruch auf transparente, konsistente und verantwortungsbewusste Entscheidungen. In der aktuellen Situation braucht es klare Prioritäten und belastbare Beschlüsse für den Haushalt 2026. Die Verwaltung appelliert daher an alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zügig und verbindlich zu entscheiden. Nur durch klare Beschlussfassungen kann die Zahlungsfähigkeit gesichert, weiterer finanzieller Schaden abgewendet und das Vertrauen in die kommunale Handlungsfähigkeit gestärkt werden.