29/04/2025
Die Stadt Bochum möchte eine Wohnraumschutzsatzung einführen.
Also genau genommen soll die "Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum" (kurz: Wohnraumschutzsatzung) eingeführt werden.
Wenn man jetzt denkt, ja natürlich Wohnraum muss erhalten bleiben, so stimmen wir sofort zu! Da gibt es keinerlei Bedenken. Was nun jedoch diese Satzung angeht, so basiert ihre Begründung auf den Leerstandszahlen aus den Befragungen durch den Zensus 2022. Damals lag die Leerstandsquote mit rund 3,5% von den rund 201.000 Wohnungen in Bochum recht hoch. Es sollen etwa 7.000 Wohnungen gewesen sein, von denen etwa 3.000 bereits länger als ein Jahr leer standen.
Wenn man sich jedoch die Zahlen des jährlichen von der Stadt Bochum herausgegebenen Wohnungsmarktbarometers ansieht, so kommt man bei der nun vorhandenen Leerstandsquote von rund 2,5% auf gerade noch 5.000 Wohnungen von denen aber nur 1,4%, also rund 2.800, kurzfristig für den Bezug aktivierbar sind.
Man sieht, die Wohnungslage in Bochum ist angespannt. Das ist sie schon lange. Jedoch ist die rot-grüne Koalition und die Verwaltung mit ihrem "Großen Sprung nach vorne" beim Wohnen bereits seit langem gescheitert. Jährlich sollten 800 neue Wohnungen, davon 200 Sozialwohnungen, entstehen. Man hat aber hierbei viele Faktoren völlig ignoriert.
1. Die Stadt wollte Bauen lassen.
2. Teilweise sind die Investoren abgesprungen.
3. Corona.
4. Die Inflation und die stark steigenden Baupreise.
5. Widerstand gegen Neubaugebiete.
6. Die massiv steigenden Zinsen für die Kredite.
7. Die Flut von über 20.000 Bauvorchriften in Deutschland.
Ja, alles bekannt und nicht neu.
Die Landesregierung NRW, damals von CDU und FDP geführt, hat mit dem Wohnraumstärkungsgesetz bereits 2021 die Grundlagen für die jetzt in Bochum zur Verabschiedung anstehende Wohnraumschutzsatzung und dem darin verankerten Teil zur Zweckentfremdung von Wohnraum gelegt. Sie war es jedoch nicht alleine.
Die AfD hat damals in Düsseldort am 16.06.2021 ebenfalls zugestimmt.
Grüne und SPD haben es damals abgelehnt, denn ihnen ging es nicht weit genug. Nun können sie sich hier in Bochum austoben.
Ach! Übrigens! Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz als Basis und der Bochumer Wohnraumschutzsatzung wird sogar der Artikel 13 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt. Die "Unverletzlichkeit der Wohnung" ein Grundrecht(!) zählt hierdurch nur noch wenig!
Die Ratsfraktion Bochum von BÜNDNIS DEUTSCHLAND wird dies nicht mittragen und wird die Wohnraumschutzsatzung ablehnen.