Meinezukunftwird

Meinezukunftwird Wir beraten kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym sowie unabhängig von Nationalität, Religion und Weltanschauung.

Das Projekt meinezukunftwird bietet Beratung für unter 25-Jährige in der Jugendberufsagentur Berlin Spandau sowie Außensprechstunden im Jugendberatunghaus und in der Immanuel Beratung Spandau an. Die Beratung kann auch in Englisch angeboten werden. Wir kooperieren mit anderen Einichtungen. Bei Bedarf vermitteln wir an Kooperationspartner, andere Partner in der Jugendberufsagentur und spezialisierte Beratungsstellen.

Unsere Beratungsstelle ist für alle Spandauer:innen da; einfach anrufen und nachfragen, wann es einen freien Termin gibt...
16/12/2024

Unsere Beratungsstelle ist für alle Spandauer:innen da; einfach anrufen und nachfragen, wann es einen freien Termin gibt!

Immanuel Beratung Spandau
Burbacher Weg 4, 13583 Berlin
[email protected]
030 44 72 62 125

Das Jugendberatungshaus ist offen für jungen Menschen bis 27 Jahre, die Rat und Unterstützung suchen, unabhängig davon, ob sie Beratungsleistungen direkt vor Ort erhalten können oder sie an andere Einrichtungen weitergeleitet werden müssen. Einfach vorbeigehen oder anrufen:

Jugendberatungshaus Spandau
Hasenmark 21, 13585 Berlin
[email protected]
030 367 537 18

Die Kolleg:innen der Berufsberatung in der JBA können dir u.a. bei der beruflichen Orientierung und Studienberatung weiterhelfen. Ihr habt noch mehr Fragen? Dann geht einfach in der JBA vorbei:

Jugendberufsagentur Spandau
Wohlrabedamm 32, 13629 Berlin
[email protected]
030 55 55 70 19 19

Ihr könnt einmalige Leistungen beim Jobcenter beantragen:🔹 Erstausstattung einer Wohnung (Haushaltsgründung)🔹 Erstaussta...
13/12/2024

Ihr könnt einmalige Leistungen beim Jobcenter beantragen:

🔹 Erstausstattung einer Wohnung (Haushaltsgründung)
🔹 Erstausstattung mit Schwangerschaftsbekleidung und für ein Baby (Geburt des Kindes)
🔹 Orthopädische Schuhe kaufen oder reparieren lassen
🔹 Therapeutische Geräte mieten oder reparieren lassen

Diese einmaligen Leistungen können auch Personen beantragen, die kein Bürgergeld beziehen.

Wichtig ist hierbei: das Jobcenter wird prüfen, ob das Einkommen für den besonderen und einmaligen Bedarf nicht ausreicht.

Ja, aber ihr müsst einen Antrag auf den jeweiligen Mehrbedarf stellen.Auszubildende, die keinen Anspruch auf die Regelle...
11/12/2024

Ja, aber ihr müsst einen Antrag auf den jeweiligen Mehrbedarf stellen.

Auszubildende, die keinen Anspruch auf die Regelleistungen haben, weil sie von den Bürgergeld-Leistungen ausgeschlossen wurden (hierzu zählen z.B. Studierende im eigenen Haushalt, die BAföG beziehen), haben dennoch einen Anspruch auf Mehrbedarfe für Schwangerschaft, Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung und auf den „Härtefallmehrbedarf“. Andere Mehrbedarfe bekommen sie nicht (Mehrbedarfe bei Behinderung, Warmwassermehrbedarf).

Warum ist das so?

Der Grund ist, dass diese Mehrbedarfe nach Ansicht der Bundesregierung nicht als „ausbildungsbedingten Bedarf“ anzusehen sind.

Das heißt konkret: Eure Mehrbedarfe sind nicht durch euer BAföG (oder evtl. Unterhalt) abgedeckt und die Mehrkosten bleiben. Deshalb wird dieser Bedarf zusätzlich zu den Leistungen der Ausbildungsförderung gezahlt.

Es gibt den Mehrbedarf für unabweisbare, wiederkehrende Bedarfe.Soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht...
09/12/2024

Es gibt den Mehrbedarf für unabweisbare, wiederkehrende Bedarfe.

Soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Mehrbedarf anerkannt.

Wenn ein einmaliger besonderer Bedarf besteht, muss geprüft werden, ob ein Darlehen nicht auch zumutbar wäre.

Beispiele für diese sogenannten „Härtefallmehrbedarfe“ sind folgende:

🔹 Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem Kind (z.B. Fahrtkosten der Kinder zwischen Städten, Übernachtungskosten in einer anderen Stadt).
🔹 Pflege- und Hygieneartikel, die laufend gebraucht werden und nicht durch die Krankenkasse übernommen werden können.
🔹 Putz-/Haushaltshilfe für körperlich stark beeinträchtigte Personen

Dies sind aber nur Beispiele; auch in anderen Situationen ist ein „Härtefallmehrbedarf“ möglich.

Ihr müsst in allen diesen Fällen nachweisen, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind (z.B. zweimal im Monat ein Zugticket, um euer Umgangsrecht mit dem Kind wahrnehmen zu können).

Es gibt den Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasseraufbereitung.Wenn das Warmwasser in eurer Wohnung durch einen Durchl...
06/12/2024

Es gibt den Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasseraufbereitung.

Wenn das Warmwasser in eurer Wohnung durch einen Durchlauferhitzer oder Boiler erzeugt wird, habt ihr Anspruch auf diesen Mehrbedarf, um die zusätzlichen Kosten für Strom zahlen zu können.

Der Mehrbedarf beträgt 12,95€ für Alleinstehende und 11,64€ für Personen in einer Partnerschaft. Für Kinder gibt es ebenfalls einen Betrag, abhängig vom Alter der Kinder (zwischen 2,86€ und 10,37€).

In der Regel benötigt ihr ein Schreiben von der Hausverwaltung oder Vermieter:in, dass in eurer Wohnung ein Durchlauferhitzer oder Boiler installiert ist. Manchmal ist das auch schon im Mietvertrag oder im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt.

Es gibt den Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung, die nicht mehr arbeiten können.Für voll erwerbsgeminderte Bürgergel...
04/12/2024

Es gibt den Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung, die nicht mehr arbeiten können.

Für voll erwerbsgeminderte Bürgergeldberechtigte wird ab Vollendung des 15. Lebensjahres ein Mehrbedarf in Höhe von 17% des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt.

Voraussetzung: Vorlage eines „Schwerbehinderten-Ausweis“ mit dem Merkzeichen G oder aG. Ohne Merkzeichen G oder aG im „Schwerbehinderten-Ausweis“ gibt es diesen Mehrbedarf nicht.

Es gibt den Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung, die arbeiten können.Für erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte mit Beh...
02/12/2024

Es gibt den Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung, die arbeiten können.

Für erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte mit Behinderungen wird ein Mehrbedarf von 35% des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt.

Wichtig ist der Nachweis, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe im Sinne des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe) tatsächlich gewährt werden.

Es gibt den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei (chronischer) Krankheit.Bei Personen, die aus medizinischen Gr...
28/11/2024

Es gibt den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei (chronischer) Krankheit.

Bei Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe berücksichtigt.

Beispielhaft für einen solchen Mehrbedarf wären Niereninsuffizienz, Zöliakie, Krebs, HIV usw.

Es gibt allerdings auch einige Krankheiten, die hierbei nicht berücksichtig werden. Beispielweise bei Laktoseintolerenz oder Histaminunverträglichkeit wird kein Mehrbedarf anerkannt. Es muss oft im Einzelfall geprüft werden, ob der Mehrbedarf besteht.

Ihr müsst durch ärztliche Atteste nachweisen können, dass eure spezielle Ernährung medizinisch notwendig ist. Dazu gibt es ein Formblatt (Anlage MEB), das auf der Rückseite von Ärzt:innen auszufüllen ist.

Wenn ihr ein Kind habt, das bei euch lebt und ihr mit dem anderen Elternteil nicht mehr zusammen seid, dann könnt ihr de...
26/11/2024

Wenn ihr ein Kind habt, das bei euch lebt und ihr mit dem anderen Elternteil nicht mehr zusammen seid, dann könnt ihr den Mehrbedarf für Alleinerziehende beantragen. Diesen gibt es nur für minderjährige Kinder.

Ausschlaggebend für die Höhe sind das Alter sowie die Anzahl der Kinder:
🔹 bei einem Kind unter 7 Jahren gibt es 36% vom Regelbedarf oder
🔹 bei zwei Kindern unter 16 Jahren gibt es ebenfalls 36% vom Regelbedarf oder
🔹 bei mehreren Kindern gibt es 12% pro Kind

Den Mehrbedarf bekommt das Elternteil, bei dem sich das Kind hauptsächlich aufhält.
Solltet ihr allerdings das Wechselmodell (Kind ist 50% der Zeit bei einem und 50% beim anderen Elternteil) für die Kinderbetreuung nutzen, bekommt ihr nur den halben Mehrbedarf. Der andere Elternteil bekommt dann die andere Hälfte.

Du bist dir nicht sicher, ob die Berechnung bei dir korrekt ist? Dann meld dich gerne bei uns!

Wir wollen heute gemeinsam mit vielen anderen Organisationen und dem Hilfetelefon das Schweigen brechen!Jede dritte Frau...
25/11/2024

Wir wollen heute gemeinsam mit vielen anderen Organisationen und dem Hilfetelefon das Schweigen brechen!

Jede dritte Frau in Deutschland ist von Gewalt betroffen. Die Zahlen sind alarmierend und es gibt leider immer noch viel zu wenig Hilfsangebote. Wir haben als Gesellschaft noch ein großes Stück Arbeit vor uns.

Bist du betroffen von Gewalt? Oder kennst du eine Frau/ein Mädchen in deinem Freundeskreis oder in deiner Familie, die betroffen ist?
Dann ruf beim Hilfetelefon 116 016 an und lass dich beraten; auch anonym wenn du möchtest!

Wir wollen nicht schweigend zusehen!

Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17% ihres Regelbedarfs. Sinn u...
21/11/2024

Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17% ihres Regelbedarfs.

Sinn und Zweck dieses Mehrbedarfs ist, die besonderen Kosten, die schwangeren Personen mit der Schwangerschaft entstehen, aufzufangen.

Der Mehrbedarf wird bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, gewährt.

Wichtig: Ihr müsst eure Schwangerschaft durch einen Mutterpass nachweisen können.

Unter gewissen Voraussetzungen können Personen beim Jobcenter bestimmte Mehrbedarfe beantragen. Welche Mehrbedarfe es gi...
19/11/2024

Unter gewissen Voraussetzungen können Personen beim Jobcenter bestimmte Mehrbedarfe beantragen.
Welche Mehrbedarfe es gibt und welche Voraussetzungen diese jeweils haben, werden wir euch in den nächsten Wochen genau erklären.

Ein „Mehrbedarf“ wird zusätzlich zum Regelbedarf monatlich gezahlt. Dies könnt ihr immer auf euren Bescheiden bei den Leistungsberechnungen überprüfen.

Ein Mehrbedarf wird jedoch nicht immer automatisch gezahlt, sondern dieser muss explizit beantragt werden und ihr braucht Nachweise. Ihr müsst dem Jobcenter erklären, warum euch Mehrkosten entstehen und wodurch.

Adresse

Wohlrabedamm 32
Berlin
13629

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 16:00
Donnerstag 09:00 - 16:00

Telefon

+4915254515932

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