eCertification

eCertification Wir sind die erste Personenzertifizierungsstelle für alle fünf Module der NiSV!

Die eCertification GmbH ist eine nach ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle für Fachkundeprüfungen nach der NiSV und agiert bundesweit als unabhängige Prüf- und Zertifizierungsinstitution für Kosmetikerinnen und Kosmetiker. Unsere Aufgaben umfassen die Abnahme von NiSV-Fachkundeprüfungen in den Modulen Optische Strahlung, Ultraschall, EMF in der Kosmetik und EMF zur Stimulation, die An

erkennung von Schulungsträgern sowie die Zertifizierung von Personen nach internationalen Qualitätsstandards. Wir stehen für Transparenz, Neutralität und höchste Prüfungsqualität im Bereich der apparativen Kosmetik.

Wussten Sie schon, dass NiSV-Zertifikate ganze 5 Jahre gültig sind? Es lohnt sich also richtig, denn Sie sind ganze 5 Ja...
30/05/2026

Wussten Sie schon, dass NiSV-Zertifikate ganze 5 Jahre gültig sind?

Es lohnt sich also richtig, denn Sie sind ganze 5 Jahre auf der sicheren Seite und haben Ihre Ruhe!
Erst nach 5 Jahren ab dem Ausstellungsdatum Ihres Zertifikats benötigen Sie eine Auffrischungsprüfung. Sehen Sie auf Ihr Zertifikat und suchen Sie dort nach dem Datum unter "Dieses Zertifikat ist gültig bis zum”.
Bis zu diesem Datum müssen Sie sowohl eine Aktualisierungsschulung als auch die -prüfung dazu absolviert und bestanden haben.
So behält Ihr Zertifikat seine Gültigkeit. Bleiben Sie safe!

Wussten Sie schon, dass auch Leasinggeräte unter die NiSV fallen? Egal ob gekauft oder geleast: Jede Anlage mit nichtion...
01/05/2026

Wussten Sie schon, dass auch Leasinggeräte unter die NiSV fallen?

Egal ob gekauft oder geleast: Jede Anlage mit nichtionisierender Strahlung muss als Betreiber:in vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde angezeigt werden (§ 11 NiSV). Leasing ändert daran nichts: Sie als Inhaber:in tragen alleinig die volle Haftung.

Auch das Leasinggerät zählt! Daher am besten den Typ, die Leistung sowie den Standort angeben und abschicken. Denken Sie daran: Lieber jetzt 5 Minuten investieren, als später teure Bußgelder zu zahlen.

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns gern im Support!
Einen schönen 1. Mai wünscht Ihnen Ihre eCertification 💚

Wir starten in unserem eCert-Blog eine neue Reihe, in der wir Ihnen vorstellen, welche Rollen es hinter den Kulissen ein...
24/04/2026

Wir starten in unserem eCert-Blog eine neue Reihe, in der wir Ihnen vorstellen, welche Rollen es hinter den Kulissen einer Zertifizierungsstelle gibt und was diese ausmachen. 

Heute als erstes im Fokus:
Die Zertentscheider:in (Zertifizierungsprogrammleitung) 

Die Zertentscheider:in bzw. die Zertifizierungsprogrammleitung ist das Herzstück der fachlichen Qualität, verantwortlich für die fachliche Entwicklung, Steuerung und Pflege der Zertifizierungsprogramme gemäß ISO/IEC 17024. Sie stellt sicher, dass das jeweilige Programm dokumentiert und auf dem neuesten Stand gehalten wird, koordiniert die Zusammenarbeit und trifft finale Entscheidung über das Bestehen einer Prüfung. Neutralität und die Einhaltung der Zertifizierungsregeln stehen dabei an erster Stelle.

💚Wir von der eCertification klären auf! Erfahren Sie mehr über die Aufgaben der Zertifizierungsprogrammleitung in unserem Blogartikel: Link finden Sie im ersten Kommentar oder wie gewohnt in der Bio.

Wussten Sie schon, dass Sie sich die Prüfung zur Fachkunde Grundlagen der Haut vielleicht ersparen können? Die Prüfung i...
17/04/2026

Wussten Sie schon, dass Sie sich die Prüfung zur Fachkunde Grundlagen der Haut vielleicht ersparen können?

Die Prüfung ist tatsächlich NICHT erforderlich, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Nachweise darüber erbringen (gemäß Anlage 3 Teil B NiSV)
Das ist der Fall, wenn Sie:
1. Die Ausbildung als staatlich anerkannte Kosmetiker:in absolviert haben

ODER

2. bereits staatlich geprüfte Kosmetikerin oder Kosmetiker sind

ODER

3. die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe absolviert haben

ODER

4. einen Nachweis über Ihre Berufserfahrung haben, dass Sie am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren verfügen.

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns diese gern in die Kommentare! 💚

Wussten Sie schon, dass Ostern nicht nur ein religiöses Fest ist, sondern auch für Frühling, Neubeginn und neue Energie ...
17/04/2026

Wussten Sie schon, dass Ostern nicht nur ein religiöses Fest ist, sondern auch für Frühling, Neubeginn und neue Energie steht?

Die eCertification wünscht Ihnen frohe Ostertage! 💚
Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten erholsame Feiertage, sonnige Frühlingsmomente und viele kleine, bunte Freuden.
Genießen Sie die freien Tage und tanken Sie neue Energie, Zuversicht und schöne Augenblicke für einen gelungenen Start in den Frühling.

Herzliche Ostergrüße
wünscht
das Team der eCertification

Trainer:in oder vergleichbare Ausbildung? Was soll das nun wieder heißen?Sie möchten die Lizenz als Übungsleiterin/Übung...
17/04/2026

Trainer:in oder vergleichbare Ausbildung? Was soll das nun wieder heißen?
Sie möchten die Lizenz als Übungsleiterin/Übungsleiter bzw. Trainerin/Trainer mit mindestens 120 Lerneinheiten oder eine vergleichbare Ausbildung? Was aber gilt denn genau als „vergleichbare Ausbildung“?
Mindestens 120 Lerneinheiten
Inhalte, mit denen Sie den körperlichen Zustand Ihrer Kund:innen beurteilen können z. B. Übungsleiter- oder Trainerlizenz (Trainer C) – oder eine vergleichbare Ausbildung.
Aber Achtung! Nicht jede Ausbildung zählt automatisch.
Lassen Sie sich in unserem neuesten Blogartikel informieren! (Link in den Kommentaren)
Sie sind unsicher, ob Ihre Ausbildung anerkannt wird?
💚 Wir von der eCertification helfen Ihnen gern dabei, dies zu prüfen!


Wussten Sie schon, dass fehlende Fachkunde Bußgelder auslöst? Nach NiSV (§ 6) dürfen Anlagen mit nichtionisierender Stra...
29/03/2026

Wussten Sie schon, dass fehlende Fachkunde Bußgelder auslöst?
Nach NiSV (§ 6) dürfen Anlagen mit nichtionisierender Strahlung nur von fachkundigem Personal bedient werden. Ohne Nachweis der Schulung oder Fachkunde riskieren Sie als Betreiber:in hohe Bußgelder! Diese können bis zu 10.000 € hoch sein, eine Stilllegung der Geräte nach sich ziehen oder Sie selbst haften bei Schäden, nicht Ihre Mitarbeiter:in!
Fehlende Schulungsdokumente sind ein No-Go bei Kontrollen.
Vermeiden Sie teure Überraschungen, denn die Fachkunde ist Pflicht und kein Luxus!
Bei Fragen schreiben Sie uns gern im Support! 💚

Wussten Sie schon, wie easy es ist, wenn Sie Ihren Schulungsnachweis haben und sich bei der eCertification für die Prüfu...
20/03/2026

Wussten Sie schon, wie easy es ist, wenn Sie Ihren Schulungsnachweis haben und sich bei der eCertification für die Prüfung anmelden möchten?
Sie besuchen einfach die Seite: https://www.ecertification.de/pruefung/ und starten dort den Anmeldeprozess der Prüfung Ihrer Wahl.
Alle genauen Schritte, Hilfestellungen, sowie Tipps und Tricks bei der Anmeldung verrät Ihnen unser Leitfaden Prüfungsbuchung: https://www.ecertification.de/haeufige-fragen/
Haben Sie sich gut zurechtgefunden? Schreiben Sie´s uns gern in die Kommentare! 💚
Fachkunde Qualität Zertifizierung Prüfung Prüfungsanmeldung

Wussten Sie schon, dass Sie als Laserschutzbeauftragter zwar Luke Skywalker Konkurrenz machen können, aber dies kein Nac...
21/02/2026

Wussten Sie schon, dass Sie als Laserschutzbeauftragter zwar Luke Skywalker Konkurrenz machen können, aber dies kein Nachweis für die Fachkunde ist?

Die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten folgt nämlich der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), und diese gelten nicht für die NiSV.
Mögen Sie Star Wars? Schreiben Sie´s uns gern in die Kommentare! 💚

Wussten Sie schon, worauf Sie achten müssen, wenn Ihre Kund:innen nicht nur den Ex, sondern auch das Liebestattoo loswer...
06/02/2026

Wussten Sie schon, worauf Sie achten müssen, wenn Ihre Kund:innen nicht nur den Ex, sondern auch das Liebestattoo loswerden wollen?
Kommt Ihnen das bekannt vor? Eine Person betritt Ihr Studio und zeigt Ihnen ein Tattoo, das mal Zeichen der großen Liebe war, jetzt soll es aber bitte ganz schnell verschwinden!
Doch Vorsicht: Bei der Tattooentfernung drohen Verbrennungen, Pigmentveränderungen, Entzündungen oder Narbenbildung. Deshalb dürfen Behandlungen mit Laser künftig nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden.
So bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite – und Ihre Kund:innen frei für neue Herzensprojekte.

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