Jugendparlament Bad Säckingen

Jugendparlament Bad Säckingen Das Jugendparlament vertritt die Interessen der Jugend gegenüber dem Gemeinderat, Bürgerschaft und der Stadtverwaltung. Wahlen
1. Wohnsitz haben.
3. Ob.

Es berät den Gemeinderat in allen die Jugend betreffenden Angelegenheiten. Das gilt vor allem für die Bereiche Bildung, Kultur, Umwelt, Sport und Freizeit. Das Jugendparlament entwickelt ein Kulturprogramm für die Jugend und Vorschläge für die inhaltliche Arbeit der Stadtjugendpflege.

3. Das Jugendparlament besteht aus 15 ehrenamtlich tätigen Jugendlichen.

4. Die Wahlen finden alle zwei Jahre

statt.
2.Das aktive und passive Wahlrecht besitzen unabhängig von der Nationalität:
- Alle Schüler zwischen 14 und 20 Jahren, die eine Schule in Bad Säckingen besuchen. Das gilt auch für auswärtige Schüler
- Alle Jugendlichen zwischen 14 und 20 Jahren, die in Bad Säckingen ihren 1 . Die Wahlen werden für die Schüler in den Bad Säckinger Schulen ohne Rücksicht auf die Trägerschaft und für die Jugendlichen zwischen l4 und 20 Jahren, die nicht zugleich eine Bad Säckinger Schule besuchen, im Rathaus nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts durchgeführt.
4. Die Wahlberechtigten haben 15 Stimmen. Jedem Bewerber dürfen bis zu 3 Stimmen gegeben werden


5. Das Wahlverfahren regelt eine besondere Wahlordnung.

6.Vorstand des Jugendparlaments

Das Jugendparlament wählt mit einfacher Mehrheit einen Vorstand. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden, ein Stellvertreter, einem Schatzmeister und einem Schriftführer

Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse des Jugendparlaments mit Unterstützung der Stadtverwaltung. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

7.Rechtsstellung und Unterstützung des Jugendparlaments

Die Stadt unterstützt die Arbeit des Jugendparlaments. Der Vorsitzende des Jugendparlaments und sein Stellvertreter erhalten die Einladungen mit Erläuterungen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse sowie auf Anfrage die Protokolle dieser Sitzungen. Die Schreibarbeiten werden erforderlichenfalls durch die Stadtverwaltung erledigt. Beschlüsse des Jugendparlaments, für deren Behandlung der Gemeinderat oder dessen Ausschüsse zuständig sind, werden diesem vorgelegt. Die Beschlüsse werden jeweils durch einen Vertreter des Jugendparlaments erläutert. Vorschläge, Beschlüsse und Anträge des Jugendparlaments sollen vom Gemeinderat in angemessener Frist behandelt werden.

8.Pflichten der Jugendparlamentsmitglieder
1.Verschwiegenheit
Die Mitglieder des Jugendparlaments sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich sind. Über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten sind die Mitglieder und die zur Beratung zugezogenen Personen solange zur Verschwiegenheit verpflichtet, bis sie der Vorsitzende von der Schweigepflicht entbindet. Mitglieder des Jugendparlaments und sonstige Sitzungsteilnehmer dürfen Kenntnisse von geheimzuhaltenden Angelegenheiten nicht unbefugt verwerten. Gegen dieses Verbot verstößt insbesondere, wer aus der Kenntnis geheimzuhaltender Angelegenheiten für sich oder Dritte Vorteile zieht oder ziehen will. Solche Verstöße können durch Beschluß des Jugendparlaments mit Ausschluß geahndet werden.

2. Annahme der Wahl, Amtszeit, Pflichten, Ausscheiden, Nachrücken
Die Jugendlichen, die die Wahl in das Jugendparlament angenommen haben, sind verpflichtet, das Ehrenamt während der zweijährigen Amtszeit auszuüben. Die Amtszeit endet mit der konstituierenden Sitzung des neuen Jugendparlaments, die innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl durchzuführen ist. Ein Mitglied des Jugendparlaments kann sein Ausscheiden aus wichtigem Grund verlangen. ein solcher Grund vorliegt, entscheidet das Jugendparlament. Tritt ein Gewählter nicht in das Jugendparlament ein oder scheidet er im Laufe der Amtszeit aus, rückt der Bewerber mit den meisten Stimmen nach. Falls ein solcher nicht vorhanden ist, bleibt der Sitz für den Rest der Amtszeit unbesetzt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, wird aus den Reihen der Jugendparlamentarier das Amt durch eine Neuwahl besetzt.


9.Sitzungen
1. Allgemeines
Die Mitglieder das Jugendparlaments sind verpflichtet, an den Sitzungen des Jugendparlaments teilzunehmen. Sei Verhinderung ist der Vorstand bzw. die Geschäftsstelle unter Angabe des Grundes rechtzeitig vor der Sitzung zu verständigen. Sie sind verpflichtet, zu den Sitzungen rechtzeitig zu erscheinen und ihnen bis zum Schluß beizuwohnen. Will ein Mitglied die Sitzung vor ihre verlassen, hat er sich beim Vorstand abzumelden. Der Vorsitzende beruft das Jugendparlament schriftlich mit angemessener Frist ein und legt die öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte fest. Er leitet die Sitzungen und ist Ansprechpartner für die Stadt. Er handhabt bei den Sitzungen die Ordnung und übt das Hausrecht aus. Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Ausnahmsweise darf nichtöffentlich verhandelt werden. Während der Sitzung sind Tagesordnungspunkte auf Beschluß als nichtöffentlich zu erklären. Es sollen mindestens zwei Sitzungen pro Jahr stattfinden. Wenn ein Viertel der Mitglieder es vvünschen, ist binnen drei Wochen eine Sitzung einzuberufen.

2.Geschäftsverlauf
Anträge zur Tagesordnung werden grundsätzlich aus den Reihen der Mitglieder des Jugendparlaments gestellt.

3. Redeordnung
Rederecht besteht für die Mitglieder des Jugendparlament. Der Vorsitzende kann sachkundigen Personen das Wort erteilen. Die Rednerliste wird durch den Vorsitzenden geführt und auf Beschluß beendet.

4. Abstimmung
Das Jugendparlament ist beschlußfähig, solange mindestens 2/3 der Mitglieder des Jugendparlaments anwesend sind und unter ihnen der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter ist. Ist das Jugendparlament wegen Abwesenheit von Mitgliedern nicht beschlußfähig, muß eine zweite Sitzung stattfinden, in der es beschlußfähig ist, wenn mindestens der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und acht Mitglieder anwesend sind; bei der Einladung ist hierauf hinzuweisen. Diese hat rechtzeitig zu erfolgen. Die Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen und nur auf Antrag geheim. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt, wobei Stimmenthaltungen nicht gewertet werden. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

5. Protokoll
Über den Inhalt der Beratungen des Jugendparlaments ist ein Protokoll zu fertigen. Es muß insbesondere Tag, Ort, Beginn und Ende der Sitzung, den Namen des Vorsitzenden, die Namen der Anwesenden und der abwesenden Mitglieder, die Gegenstände der Beratung, die Anträge, die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und den Wortlaut der Beschlüsse enthalten. Das Protokoll wird vom Schriftführer geführt und unterzeichnet sowie vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter gegengezeichnet. Die Protokolle über öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen sind getrennt zu führen. Das öffentliche Protokoll sollte spätestens mit der Versendung der Einladung zur nächsten Sitzung den Mitgliedern des Jugendparlaments vorliegen.


10.Änderungen dieser Grundsätze, Inkrafttreten
Zur Änderung dieser Grundsätze ist eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder des Jugendparlaments erforderlich. Änderungen, welche Belange des Gemeinderats betreffen, werden mit Zustimmung des Gemeinderates wirksam.

26/04/2016

https://m.facebook.com/Jugendparlament-Bad-S%C3%A4ckingen-1013174965434576/

Heeeeey ihr!
Wir haben ab sofort eine neue Like-Page fürs Jupa! Da wir uns fest vorgenommen haben, mehr Leute mit der Reichweite des Internets zu erreichen, werden wir einiges über diese Seite bekannt geben/posten.

Wir haben viel vor dieses Jahr 😊
Zum Beispiel das

Mehr dazu auf unserer neuen Seite!

(Die alte Seite wird demnächst gelöscht!!!)

Hallo Jugendliche und Erwachsene,

Das ist die neue und aktuelle Facebook Seite vom Jugend-Parlament Bad Säckingen.

Für die und Säckingen!

14/11/2014

!!! Das DLRG Wehr veranstalten am 19 Dezember eine Jugenddisco im Hallenbad Wehr. Die Disco beginnt um 18 Uhr und der Eintritt ist frei. Die Disco wird in Kooperation mit dem Jugendhaus Wehr veranstaltet. Wir freuen uns drauf euch dort zu treffen.
Éuer Jupa

Hallo ihr! :)Das Jugendparlament sucht aufgrund mehrerer Austritte geeignete Nachfolger-/innen! Engagierte Jugendliche z...
12/07/2014

Hallo ihr! :)
Das Jugendparlament sucht aufgrund mehrerer Austritte geeignete Nachfolger-/innen! Engagierte Jugendliche zwischen 14-20 Jahren, die in Bad Säckingen wohnen, arbeiten oder zur Schule gehen, werden gebeten sich in der nächsten Jupa- Sitzung am 14. Juli 2014 um 18 Uhr im Jugendhaus Bad Säckingen vorzustellen.
Infos vorab gibt es bei unserer Vorsitzenden Lena Fasching unter

[email protected] oder per Facebook.

Wir freuen uns auf euer kommen und hoffen auf eine baldige Zusammenarbeit!
Euer Jupa :-)

20/03/2014

Hallo ihr!
Wie schon erwähnt sind am 25.05.2014 die Kommunalwahlen.
Jetzt veranstaltet das Jugendparlemt Bad Säckingen am 15.05 eine Podiumsdiskussion, bei der wir Jugendlichen den Kandidaten der Wahl fragen stellen können. Jetzt unsere Frage an euch, gibt es etwas was ihr in unserer Stadt geändert haben möchtet? Habt ihr Wünsche, Anregungen die wir miteinbringen sollen?

http://www.kommunalwahl-bw.de/
23/02/2014

http://www.kommunalwahl-bw.de/

Am 25. Mai 2014 haben rund 7,9 Millionen Wahlberechtigte in Baden-Württemberg wieder die Wahl: Gewählt werden die Kreisräte in den 35 Landkreisen, die Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden sowie in 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung die Ortschaftsräte von insgesamt circa 1.640 Ortschaften....

22/02/2014

Hallo, am 25. Mai diesen Jahres finden die Kommunalwahlen wieder einmal statt. Doch dieses Jahr mit einer Neuerung: das Wahlalter wurde auf 16 gesenkt!!! Nun wollen wir von euch wissen gibt es Fragen, die ihr an die Kandidaten habt?

Adresse

Gießenstraße 18
Bad Säckingen
79713

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