27/06/2022
Endlich - § 219A ist abgeschafft. Somit entsteht mehr und ein besserer Zugang zu fachlichen für Schwangere und Ärzt:innen.
Das Werbeverbot sorgte dafür, dass Ärzt:innen strafrechtliche Konsequenzen fürchten mussten, wenn sie Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung stellten. Alleine der Begriff „Werbeverbot“ ist irreführend, es geht schließlich um Aufklärung, nicht um TV -Anzeigen, die für Schwangerschaftsabbrüche werben.
Marco Buschmann setzt sich wie kein anderer Minister für freiheitliche Werte ein, um unsere Rechtsgrundlage an die Bedürfnisse im 21. Jahrhundert anzupassen.
Es ist ein Sieg für das und die individuelle der Frau. Die Kontrolle über das eigene Leben und den eigenen Körper sollte heutzutage selbstverständlich sein. Die Aufhebung von § 219A ist daher lange überfällig. Dennoch gibt es weiterhin viel zu tun, um wirkliche Selbstbestimmung zu erreichen. Insbesondere in der Versorgungslage und bezüglich den Beratungsangeboten zu Schwangerschaftsabbrüchen muss weiterhin viel getan werden. Außerdem sollten Schwangerschaftsabbrüche in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Auch eine neue Debatte rund um § 218 wird benötigt.