12/03/2021
Corona-Hilfen machen Sinn – aber vieles muss vorab geklärt werden
„Die U.B.H. ist grundsätzlich dafür, dass die Stadt dem gebeuteltem Einzelhandel und der Gastronomie auch finanziell hilft, die Corona Pandemie zu überleben“, so Fraktionsvorsitzender Hans-Jürgen Schülbe
Ein entsprechender Antrag im Magistrat ist nicht rechtswidrig, aber mit vielen Fragezeichen und Problemen verbunden, was die Umsetzung anbelangt. Dazu gehören:
Die maximal vorhandene Finanzierungssumme beträgt laut Haushalt 50.000 €. Und ist eigentlich für andere Hilfsmassnahmen gedacht. Nimmt man einen Mittelwert der Hilfen von 400 € pro Monat mal 100 Geschäfte + Gastronomien = 40.000 € mal mindestens 4 Monate ergibt bereits eine Summe von 160.000 €. Ungedeckt sind also 110.000 €. Darüber kann nur die Stadtverordnetenversammlung entscheiden.
Wer prüft nach welchen Kriterien? Es muss ja Gerechtigkeit und Gleichheit herrschen, D.h. es müssen Richtlinien erarbeitet und es muss geklärt werden, wer die Anträge in der Stadtverwaltung prüft. Auch Richtlinien müssen, gesetzlich vorgegeben, vorab im Parlament beraten und beschlossen werden.
Was geschieht mit Filialen? Wie werden Fixkosten definiert? Welche vertraulichen Betriebsangaben müssen offengelegt werden?.
D.h. es gibt eine Reihe wichtiger und offener Fragen. Deshalb ist der Magistratsbeschluss gutgemeint aber nur schwierig und erst nach Beantwortung der vielen Fragen umsetzbar.
Darauf hat auch die Magistratsminderheit zu Recht hingewiesen. Die von der U.B.H. geforderte Errichtung eines „online Marktplatzes“ für den stationären Handel + Gastronomie ist nach wie vor die bessere und schneller helfende Massnahme. Da muss nur endlich der Stadtmarketingmanager aktiv werden.