07/05/2026
Die absurdeste Dorfposse der letzten Jahre wird wohl noch um einige Kapitel reicher werden. Statt das bestehende Baugrundstück einfach zu nehmen, pocht eine Einzelperson weiter darauf dem Reelser Dortteil ihre Grünfläche zu stehlen.
Dafür soll die Stadt Bad Driburg Tausende Euros ausgeben und die bisherige ehrenamtliche Arbeit der Anwohner vernichten. Angebote für etliche andere Baugrundstücke hat der Interessent über Jahre ausgeschlagen.
Zuletzt wurde nun die Standsicherheit des Pavillons angezweifelt. Offenbar in der Absicht nun mit diesen Mitteln die Anwohner zu vertreiben.
Ein solches Vorgehen darf nicht belohnt werden.
Sehr geehrter Vorsitzender des Bezirksausschusses,
sehr geehrte Mitglieder des Bezirksausschusses,
sehr geehrte Damen und Herren,
der heutige Tagesordnungspunkt lautet:
Weitere Nutzung öffentlicher Fläche Neubaugebiet (Grünfläche 575)
hier: Bürgeranregung Herr Speer nach § 24 Gemeindeordnung NRW
Herr Speer hat am 11.10.2025 angeregt die Grünfläche 575 planerisch dem bestehenden Baugrundstück 487 zuzuordnen und dann als Gesamtgrundstück nach den Vergaberichtlinien der Stadt Bad Driburg zu vergeben.
Der Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 den Tagesordnungspunkt vertagt und in den zuständigen Bezirksausschuss Reelsen verwiesen.
Eine Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ermöglicht es Einwohnern, dem Rat Vorschläge, Anregungen oder Beschwerden zu kommunalen Angelegenheiten zu unterbreiten.
Ist das Ziel der Anregung jedoch ausschließlich die Erlangung eines privaten Vorteils (z. B. eine spezifische, unrechtmäßige Begünstigung), kann dies dazu führen, dass die Anregung nicht als "Angelegenheit der Gemeinde" gewertet wird.
Der BZA Reelsen hat in seiner Sitzung am 05.05.2025 beschlossen,
1) dass der aktuell dort aufgestellte Pavillon gemäß Beschluss vom 16.01.2023 „wie besprochen“ für den Standort auf Flurstück 575 vorgesehen war und
2) dass der BZA für den Pavillon an diesem Standort festhält und
3) das Flurstück 575 weiterhin als öffentliche Grünfläche genutzt werden soll.
Es wurde daher grundsätzlich entschieden, dass die Grünfläche 575 weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung steht.
Seit der Entscheidung genau heute vor einem Jahr hat sich sachlich keine Änderung ergeben.
Aus Sicht der SPD-Fraktion geht es bei der Bürgeranregung von Herrn Speer ausschließlich um einen privaten Vorteil, der dem Gemeinwohl entgegenstehen könnte.
Folglich ist die Anregung aus unserer Sicht nicht zulässig.
Die SPD-Fraktion wird die Bürgeranregung vom 11.10.2025 somit ablehnen.
In der Vergangenheit wurde in Diskussionen zur Grünfläche 575 immer wieder darauf hingewiesen, dass es auch Interessenten für das Grundstück 487 gibt, die das Grundstück unabhängig von der planerischen Zuordnung der Grünfläche 575 erwerben würden.
Aktuelle Informationen hierzu liegen bislang nicht vor.
Diese sind mit der Verwaltung abzuklären und bei weiteren Diskussionen zu berücksichtigen.