27/07/2026
Die Bürgerinformationsveranstaltung in Schweinheim hat deutlich gemacht, dass die Anwohnerinnen und Anwohner die Notwendigkeit sicherer Gehwege, barrierefreier Verkehrsflächen und eines leistungsfähigen OPNV grundsätzlich anerkennen. Ebenso deutlich wurde jedoch, dass die vollständige Streichung von Parkmöglichkeiten von einem Großteil der Betroffenen nicht mitgetragen wird. Die Bereitschaft zu einem ausgewogenen Kompromiss ist vorhanden - nicht jedoch zur ersatzlosen Aufgabe nahezu aller wohnortnahen Stellplätze.
Die CSU- und JU-Fraktionsgemeinschaft ist der Auffassung, dass alle rechtlichen und planerischen Spielräume ausgeschöpft werden müssen, bevor Parkmöglichkeiten dauerhaft entfallen. Hierzu gehört insbesondere die Prüfung, welche Restgehwegbreiten andere Städte vergleichbarer Größe anwenden. So wird beispielsweise in Fürth teilweise eine Restgehweg-breite von 1,30 m zugrunde gelegt, in Nürnberg beträgt die Regelbreite 1,50 m. Diese unterschiedlichen kommunalen Handhabungen zeigen, dass eine differenzierte Betrachtung möglich ist und Spielräume bestehen können.
Deshalb fordern wir, die Planungen mit dem Ziel einer Restgehwegbreite von 1,50 m zu verfolgen. Dadurch könnten zusätzliche legale Stellplätze erhalten und ein tragfähiger Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Fußgängern, mobilitätseingeschränkten Menschen, Anwohnern und dem öffentlichen Nahverkehr geschaffen werden. Nur wenn sämtliche Möglichkeiten
-wie alternative Parkanordnungen, wechselseitiges Parken, eine erneute Abstimmung mit der AVG sowie die Nutzung der vorhandenen rechtlichen Spielräume- geprüft wurden, kann von einer ausgewogenen und bürgernahen Lösung gesprochen werden. Genau diesen Weg erwarten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.